Beiträge von ERembs

    Zitat


    Original von clehmann:

    Nun, ich habe auch mit Al Jarreau darüber gesprochen, und wir sind da einer Meinung (:DGrüße an alle alten Helge-Fans).

    Zitat


    Grüße
    C.Lehmann


    Helge ---- Helge Schneider?,
    Helge Schneider: das Synonym für Chaos und Klamauk

    damit wird dieser Fall klarer

    E.R.

    Zitat


    Original von Selter:
    [quote]Original von Rembs:
    Sie gewinnen damit keine Information, die Sie nicht viel detaillierter sowieso dann patientenbezogen im Rahmen der OP-Dokumentation (damit auch die Anästhesie) erfasst haben. Grüße

    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau


    Hallo,
    üblicherweise wird bei uns eine Mobilisation eben nicht im OP durchgeführt. Das haben wir in der Ambulanz unter Durchleuchtung gemacht, dafür wurden Anästhesisten benötigt, die dann nicht im OP waren.

    Gruß
    E. Rembs

    Hallo Herr Selter,
    gestatten Sie einen Widerspruch?

    Unter dem Gesichtspunkt der hausinternen Leistungsdokumentation (wer erbringt welche Prozeduren) halte ich die Angabe der Anästhesie (Personalbindung Anäshesist, Schwester/Pfleger) bei der Mobilisation für hilfreich.

    Gruß

    E. Rembs
    Bochum

    Hallo,
    wenn es mit dem klinischen Befund korreliert
    Abszess (chir. behandlungsbedürftig, oder CT-Punktion etc.)

    m.E. ist ein Unterschied zwischen Myositis und Abszess

    K65.0
    Abszess peritoneal, retroperitoneal

    Gruss

    E. Rembs
    Bochum

    heute bei spiegel-online:

    KABINETTS-UMBILDUNG

    Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor Versetzung

    Die bisherige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wird möglicherweise ihren Posten räumen müssen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung soll sie das Familienministerium übernehmen.


    E.Rembs


    Hallo Herr Nast,
    noch einmal die Frage, was wurde operiert? Pfannenwechsel?
    Vorhandensein TEP, aber Hüftkopfprothesenwechsel in TEP
    hier habe ich ein Verständnisproblem

    Wie lange war die Verweildauer, auch hier müßte sich ein Unterschied zum "normalen" Prothesenwechsel aufzeigen lassen?

    Gruß

    E. Rembs
    Bochum

    Hallo,

    Vorbemerkung: Mamma Amputation ist zwar ein klinisch häufig benutzter Ausdruck, aber nicht korrekt, da Amputation streng genommen, sich nur auf endständige Körperabschnitte bezieht.
    (besser Ablatio, Z. n. Mastektomie)


    Mein Vorschlag:
    C50. als HD
    N62 ND
    Z98.8 ND

    Z90.1 ist unmittelbare Folge der Operation, das würde ich nicht kodieren.

    Leider gibt keinen Code für Mammaasymmetrie (nur als angeborene Fehlbildung)

    Brustaufbau gehört zur Behandlung der Hauptdiagnose

    Kürzlich war hier die Frage nach der Seitenangabe (muß-Angabe?), dieser Fall zeigt,daß es med. sinnvoll ist, diese Zusatzkennzeichen zu verwenden.


    Gruß

    Eberhard Rembs
    Bochum

    „Die Fallpauschale ist auch bei entsprechenden Diagnosen abzurechnen, wenn die erbrachte Leistung nach Art und Aufwand der Leistung entspricht, die der FP Definition zugrunde liegt“


    Herr Mies, Sie haben hier den ganz wichtigen Hinweis gegeben, den es zu interpretieren gilt:


    1)
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 1/01 R
    Vergütung - Krankenhausleistung - Anwendung - Fallpauschalen- und Sonderentgeltkatalog - Hauptdiagnose - "entsprechende" Diagnose - Diagnosenschlüssel-Verzeichnis - Fallpauschale 17.05 - kombinierter Außen- und Innenknöchelbruch
    Leitsätze
    1. Bei der Vergütung von Krankenhausleistungen sind Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge streng nach ihrem Wortlaut anzuwenden.


    2)
    Die FP bezieht sich auf den Wechsel einer Prothese (Lockerung), eine zusätzliche Fraktur, die diesen Wechsel erfordert steht nirgendwo in der Textdefinition. Solche Fälle, wie von Herrn Nast geschildert, wurden auch bei der damaligen Kalkulation nicht berücksichtigt. Aus chir. Sicht ist zu unterscheiden zwischen einem Wechsel bei Lockerung oder bei einer zusätzlichen Fraktur. Hier ist der gesamte Behandlungsaufwand deutlich aufwendiger, somit ist die Meinung des Gutachters vom MDK nicht zu akzeptieren.


    3)
    „Sehr schwere oder aufwendige (atypische) Behandlungen zusätzlich zur Hauptleistung sowie entsprechende sonderentgeltfähige Leistungen zusätzlich zur Hauptleistung sind nicht Bestandteil der Fallpauschale“

    Leitfaden zur Einführung von FP und SE, Bd. 44 Schriftenreihe des BMG, Nomos Verlag 1995

    M. E. handelt es sich bei dem geschilderten Fall um eine atypische Behandlung. Es wurde ja nicht nur die Prothese gewechselt, zusätzlich wurde eine Frakturreposition und eine Frakturversorgung vorgenommen. Operativer Aufwand, Vor- und Nachbehandlung unterscheiden sich deutlich von einem „reinrassigen“ FP Patienten.


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs
    Bochum