Beiträge von ERembs

    Hallo Forum,

    "Start Berechnungszeitpunkt = Aufnahmezeitpunkt
    Ende Berechnungszeitpunkt = Entlassung, Verlegung, Tod, Ende der Beatmung... "


    Herr Selter hat (natürlich) recht
    hier gibt es keinen Spielraum

    nicht gemacht aber kodiert heißt: Betrug (vorsätzlich!)

    Gruß

    E.Rembs
    Bochum

    Hallo Frau Wechsung,

    1. es gilt der Hinweis von Herrn Konzelmann bez. Z94.0
    2. bei interner Verlegung nach Transplantation kann man nicht von einem abgeschlossenen Behandlungsfall sprechen, somit ist "Zustand nach" aus med. Sicht auch nicht zu verwenden.
    3. Beobachtung erscheint mir als Grund für stationäre Behandlung nicht ausreichend, hier müssen behandlungsrelevante Diagnosen und Maßnahmen codiert werden.
    4. nur am Rande: die Urologen rechnen die FP ab, die Internisten "beobachten" für ihre eigene Fachabteilung gratis?

    Gruß
    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Medizincontroller
    Bochum

    Hallo Forum,
    hallo Herr Selter,
    Danke, dass Sie diese wichtigen Hinweise hiermit allen Interessierten zur Verfügung gestellt haben.

    Auf der - gelungenen - Veranstaltung wurde deutlich, wieviel Arbeit jetzt durch das Ministerium zu veranlassen ist...
    Kleiner Trost am Rande: nun haben die Damen und Herren im Ministerium die Gelegenheit, auch einmal so wie die Krankenhausärzte, -Tag und Nacht- zu arbeiten...


    Der Vertreter der DKG meinte, daß der Termin für die Datenlieferung im August eher nicht zu halten ist.


    "Anhand dieses Zeitplanes mag jeder selbst entscheiden, ob es reicht sich bis zum 31.10.2002 für die Wahrnehmung der Option zu entscheiden."
    Dr. med. Dirk Kaczmarek

    Aber:
    Warum die "Ängstlichkeit?"

    Jede ökonomische Entscheidung wie jedes Wirtschaften ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, da muß man sich halt entscheiden und mit den vorhandenen Gegebenheiten leben.

    Eine "einfache" Risikobetrachtung hilft:
    Risiko, welches man sich leisten kann
    Risiko, welches man sich definitiv nicht leisten kann
    Risiko, welches nicht einzugehen, man sich nicht leisten kann.


    Mit schönen Grüssen

    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Medizincontroller
    Bochum

    "Hallo Herr Administrator,

    habe mich soeben gefragt, was ein FUNK-TON-SCHECK wohl ist. Könnten Sie mir einen ausstellen?"


    Hallo Herr Konzelmann,
    herzlichen Glückwunsch zum Scheck...
    ich denke, Sie werden diesen Scheck nie einlösen, sondern eingerahmt in Ihrem Arbeitszimmer einen würdigen Platz verschaffen!
    Unser Herr Admininstrator ist nicht nur ein Algorithmus Versteher, sondern potz blitz er hat Humor und Phantasie (aber das wissen wir ja schon)


    Gruß

    Eberhard Rembs
    Bochum

    Betr. Funktions-Check

    Hallo Herr (Scheckempfänger) Konzelmann,
    Scheck erhalten?

    Wissen Sie, ob die Schecks von unserem geschätzten Herrn Administrator auch immer gedeckt sind...?


    Mit launigen Grüßen
    E. Rembs

    M. E. ist die Sehnenruptur die Hauptdiagnose. Die primäre Sehennaht war ja wohl nicht erfolgreich, so daß weiterhin der Tatbestand der Ruptur besteht. Wie von Herrn Konzelmann bereits vorgeschlagen muß kodiert werden, wobei m.E. beachtet werden muß, ob damals eine Spontantruptur oder eine traumatische Ruptur vorlag.

    Als Nebendiagnose würde ich noch hinzufügen
    T92.5 Folgen einer Verletzung von Muskeln und Sehnen der oberen Extremität
    lt. DKR nicht als Hauptdiagnose zulässig.


    Gruß

    Eberhard Rembs
    Medizincontroller
    Bochum

    Hallo Herr Nast,

    das Verhalten ist rechtswidrig.

    Dazu zwei Stellungnahmen:


    "Der Gesetzgeber hat die Prüfung medizinischer Sachverhalte ausdrückich dem med. Dienst der Krankenversicherung (MDK) übertragen...die bestehende Rechtslage lässt es nicht zu, daß die medizinische Begutachtung von Versicherten durch eigene Ärzte der Krankenkassen oder durch von den Krankenkassen unmittelbar beauftragten externen Gutachtern durchgeführt wird .."

    Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 12.1.2001


    "Das Bundesversicherungsamt ist aber (wie auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz) der Auffassung, daß der Gesetzgeber die Prüfung medizinischer Sachverhalte ausdrücklich nur dem MDK übertragen hat..."

    Schreiben vom 17.7.2001


    Gruß und schönes Wochende

    E. Rembs
    Medizincontroller
    Arzt für Chirurgie
    Bochum

    Hallo Herr Mies,
    vielen Dank für die aktuelle Mitteilung.
    Das kann ich für einen aktuellen Fall gut gebrauchen.

    Als Ergänzung der Hinweis auf ein Ureil des Sozialgerichtes Marburg.


    Abrechnung einer Fallpauschale bei Tod des Patienten nach Operation


    SG Marburg vom 27.01.2000 (Az. S 6 KR 629/98)

    Das Sozialgericht Marburg hat entschieden, dass das Krankenhaus seine Leistungen mit der Fallpauschale auch dann berechnen darf, wenn der Patient nach der Operation verstirbt. Nach Auffassung des Gerichts war in diesem Fall die Operation die Hauptleistung i. S. v. § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BPflV. Eine Operation stellt weitaus höhere Anforderungen an ärztliches Können sowie die Wahrnehmung von Verantwortung durch Arzt und Pflegepersonal und bedeutet auch ein weitaus höheres Risiko für den Patienten als die bloße Begleitung des Patienten in der postoperativen Phase. Folgerichtig müsste dies in der Gewichtung der Operation als "Hauptleistung" zum Ausdruck kommen.


    E. Rembs
    Medizincontroller
    Bochum

    hallo Herr Noetzel,
    hallo Herr Nast,

    lassen Sie sich diese Meinung schriftlich bestätigen.
    Sie werden das aber nicht bekommen...

    Juristisch ist m. E. mit einer schriftlichen Erklärung die Entscheidung bindend.

    Diese Empfehlung halte ich für hoch gefährlich...


    Gruß

    E. Rembs
    Bochum