Beiträge von ERembs

    Guten Tag


    Diagnostik der Pneumonie :

    • Anamnese
    • klinischer Befund
    • Labordiagnostik
    • Röntgenbefund : Infiltrat

    Wie war der klinische Befund?

    Was ist dokumentiert (Auskultation, verstärkte Bronchophonie?)

    Wir behandeln Patienten (Klinik) und keine Röntgenbilder


    Siehe auch:

    Der positive prädiktive Wert des Röntgenthorax im Vergleich zur CT liegt nur bei 27 %

    Self WH, Courtney DM, McNaughton CD, Wunderink RG, Kline JA: High discordance of chest x-ray and computed tomography for detection of pulmonary opacities in ED patients: Implications for diagnosing pneumonia. The American Journal of Emergency Medicine 2013; 31: 401–5


    Gruß

    E Rembs

    Guten Tag

    „Zahnarzt bewertet auch die Indikation zur Behandlung auf einer Stroke-Unit“

    Bitten Sie um eine Stellungnahme (s.u.)

    Bundeszahnärztekammer
    Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

    Chausseestraße 13
    10115 Berlin

    Tel.: +49 30 40005-0
    Fax: +49 30 40005-200
    E-Mail: info@bzaek.de


    Gruß

    E Rembs

    Guten Tag

    http://berufskrank.de/Berufskrankhei…tachten2004.pdf

    4.-8. Mai 1993: Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung auch für die Gutachtertätigkeit. S. 8 II. Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung 1. Abs. BSG-Urteil vom 29.9.1999 - B6 KA 38/98 R zur Einhaltung der Fachgebietsgrenzen.

    „Die Gründe, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Senats unter verfassungsrechtlichen Aspekten für die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die Notwendigkeit der Beschränkung des für ein Fachgebiet zugelassenen Arztes auf die Tätigkeit in diesem Fachgebiet angeführt worden sind, haben weiterhin Gültigkeit.“


    OLG Koblenz: Urteil vom 24.06.2002 - 14 W 363/02 (ArztR 8/2003, S. 226). Dem Sachverständigen wurde seine Entschädigung gemäß § 3 Abs. 1 ZSEG verweigert, da er vorab hätte erkennen müssen, dass das von ihm erwartete Gutachten Fragen betraf, die „außerhalb seines Fachgebietes“ lagen.


    Protokoll der 1. Sitzung der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK am 25.6. 2003 in Kön:

    TOP 4 Seite 12: „Gebietsferne Gutachten sind prinzipiell abzulehnen“. Ausnahme: Unfallchirurgie/Orthopädie wegen der Nähe und Gemeinsamkeit der beiden Fachrichtungen.


    Und

    • Insbesondere aber der Umstand, dass Dr. S_Chirurg ist und er damit fachfremd eine Leistungsbeurteilung nephrologischer und psychiatrischer Erkrankungen vorgenommen hat, steht seiner Einschätzung entgegen.“

    Az.: L 5 KR 182/12 B ER

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/expor…xportformat=PDF


    Gruß

    E Rembs

    Guten Tag

    (16.07.19) Der AOK-Bundesverband hält die Reformvorschläge zur Krankenhausabrechnung weiterhin für nicht sachgerecht. Vorstandsvorsitzender Martin Litsch erklärt: "Die Krankenhausabrechnungsprüfung effizienter zu gestalten, kann nicht bedeuten, dass fehlerhafte Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung kommen.

    https://www.aok-bv.de/presse/pressem…ndex_22391.html

    „fehlerhafte Abrechnungen“


    17.7.19

    https://www.bkk-dachverband.de/presse/pressem…abhaengige.html

    „Schließlich zeigt sich heute, dass jede zweite Krankenhausrechnung, die der Medizinischen Dienst prüft, falsch ist“


    Illusory Truth Effect - oder Wahrheitsillusion

    Wird etwas oft wiederholt, nehmen Menschen es zunehmend ernst

    Egal, ob die Aussage stimmt

    Wiederholung ist kein Beweis für die Wahrheit

    Auch intelligente Menschen unterliegen der Wahrheitsillusion


    Siehe die unten zitierte Arbeit

    In press, Personality and Social Psychology Bulletin

     Investigating the robustness of the illusory truth effect across individual differences in cognitive ability 


    “Conclusion

    In line with previous work, we found that individuals tend to believe repeated information more compared to new information. Across seven studies, this tendency was not reliably and substantially related to cognitive ability, need for cognitive closure, experiential thinking, and both self-reported and performance based measures of analytic thinking.

    The absence of an association between these key individual difference variables in judgment and decision making and the illusory truth effect is theoretically intriguing, and raises the question about which alternative factors may underlie the observed variance of the illusory truth effect. Given the ease by which repetition can influence the perceived truth, and the potential power of misinformation, we hope that the present contribution will inspire other scholars to further examine the potential role of individual differences in the illusory truth”


    Gruß

    E Rembs

    Guten Tag

    Vielen Dank für die Hinweise

    Zur Erinnerung

    In der Regel gilt das, was der frühere Bundesverteidigungsminister und Fraktionsvorsitzende der SPD, Dr. Peter Struck, einmal als "erstes Strucksches Gesetz" bezeichnete:

    "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist."


    Gruß

    Eberhard Rembs

    Guten Tag

    Az. S 4 KR 77/15: Die renale Denervation entspricht dem Qualitätsgebot und trägt das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative (Medizinrecht RA Mohr).

    https://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/Urteil_SG…4_KR_77_15_.pdf


    6 Jahre nach Leistungserbringung jetzt das Urteil

    Der Urteilstext ist lesenswert

    Die MDK Gutachten sind nur noch Makulatur


    Siehe auch Seite 19 des Urteilstextes

    2 Nebendiagnosen (vom MDK nicht akzeptiert) werden als korrekt bewertet


    Zum Vergleich

    „Der weitaus größere Teil falscher Rechnungen geht jedoch auf „erlösorientiertes Up- oder Falschcoding“ seitens der Kliniken zurück.“

    https://www.aok-bv.de/presse/mediens…ndex_22233.html

    Gruß

    E Rembs

    Guten Tag

    Siehe auch: s.u.

    Gruß

    E Rembs


    SG Hamburg, Urteil vom 19.02.2008 - S 48 KR 605/05

    Dem weiteren Einwand der Beklagten, dass nur die von ihr vertretene Rechtsauffassung Fehlanreize zu einem „ erlösorientierten Patiententourismus“ innerhalb der Krankenhäuser vermeide, sind die zutreffenden Ausführungen des Referatsleiters Tuschen vom Bundesministerium für Gesundheit im Schreiben vom 05.05.2006 – Az. 213-43546-8 – an die Deutsche Krankenhausgesellschaft entgegenzuhalten. Danach war bei Schaffung des § 1 Abs. 1 Satz 2 KFPV und der ihr nachfolgenden Fallpauschalenvereinbarung der Selbstwaltungspartner das Ergebnis, dass in Verlegungsfällen jedes der beteiligten Krankenhäuser eine Fallpauschale abrechnet, durchaus gewollt. Diese Regelung wird im Gesamtsystem und für die Krankenkassen nicht teurer. Da das (virtuelle) Landesbudget unverändert bleibt und durch eine bei Verlegungen erhöhte Fallzahl (CM) dividiert wird, kommt es zu einer entsprechenden Absenkung des Landes-Basisfallwerts, wovon alle Krankenkassen profitieren. Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner, die Wirkung dieser Regelung bei der Weiterentwicklung des DRG-Systems zu beobachten und gegebenenfalls zu entscheiden, ob Änderungen in diesem System oder bei den Abrechnungsregeln vorgenommen werden müssen. Eine Entscheidung hierüber steht einer einzelnen Krankenkasse im Rahmen der Abrechnung nicht zu. Die Absicht des Gesetzgebers, möglicherweise entstehenden Anreizen zur Verlegung aus wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Krankenhäuser entgegenzuwirken und Verlegungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, hat in der Regelung der Transportkosten in § 60 SGB V Niederschlag gefunden; Rückschlüsse auf die Abrechenbarkeit von DRG–Fallpauschalen können hieraus nicht gezogen werden. Entscheidend für die Abrechnung einer zweiten Fallpauschale durch das weiterbehandelnde Krankenhaus ist deshalb die Frage, ob der Patient (noch) krankenhausbehandlungsbedürftig ist. Dieses war indessen bei der Verlegung vom AKA in das Krankenhaus der Klägerin unstreitig der Fall.

    https://openjur.de/u/592162.html

    6. Ist es zulässig, einen Aufsatz aus einer Zeitschrift zu vervielfältigen, der von privatem Interesse ist?

    Ja, §53 UrhG: Es ist zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen oder durch Dritte (z.B. Bibliothek) herstellen zu lassen. Dazu zählen auch einzelne Beiträge, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind.

    Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben genutzt werden.

    https://www.uni-regensburg.de/bibliothek/bib…echt/index.html


    zur Info

    Gruß

    E Rembs

    Guten Tag

    Siehe auch

    https://www.aerztezeitung.de/politik_gesell…ganisation.html

    Vertreter der Krankenhäuser haben Spahns Vorhaben in einer ersten Reaktion gelobt. „Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum Freitag in Berlin.

    und

    Krankenhausabrechnungsprüfung

    Zusammenfassung

    https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages…engiger-werden/

    und

    13. Weitere Regelungen

    Um die Öffentlichkeit der Sitzungen des G-BA zu stärken und damit die Transparenz seiner Entscheidungen weiter zu verbessern, wird dem G-BA aufgegeben, seine öffentlichen Sit-zungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen.

    Gruß

    E Rembs