Beiträge von Hypki

    Guten Morgen,

    das die Aufnahmezeit fürden §301 unerheblich sei, ist mir neu. Die Kassen achten sehr wohl darauf, wann die Patienten im im Krankenhaus aufgenommen werden. Und eben auch aus versicherungstechnischen Gründen, wie von Herrn Zierold schon geschrieben.

    Bei Komplikationen wandeln wir den AOP-Fall auch in stationär.

    Viele Grüße

    Heribert Hypki

    Guten Morgen,

    laut §275 SGB V ist die Aufwandspauschale dann zu berechnen, wenn die Prüfung durch den MD nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages geführt hat.

    Bei Einleitung eines Erörterungsverfahrens ist aber in der Regel durch den MD vorab eine Prüfung mit Minderung des Rechnungsbetrages erfolgt. Beim Erörterungsverfahren selber ist der MD erstmal nicht involviert und die alleinige Prüfung erfolgt durch die Krankenkasse.

    Von daher sehe ich die Abrechnung einer AWP nach positiv abgeschlossenen Erörterungsverfahren eher kritisch.

    Viele Grüße

    H. Hypki

    Hallo Daniel09,

    ich würde die T84.04 nehmen.

    Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Fraktur schon bei der Implantation entstanden ist, ist die M96.6 nicht zu argumentieren. Ich finde es zudem schwierig, wenn der Operateur es beim Einsetzen nicht bemerkt hat oder auf dem postoperativen Röntgen nicht zu sehen ist.

    Ein Trauma schließen Sie ja aus, von daher greift die S72.3 auch nicht.

    Beste Grüße

    H.Hypki

    Guten Tag Zusammen,

    in einem Behandlungsfall lag bei Aufnahme ein qSofa von 2 Punkten vor, im Sofa-Score aber nicht.

    Erst nach fünf Tagen fieberte der Patient auf und nun wurde auch ein relevanter Sofa-Score ermittelt. In den zu diesem Zeitpunkt abgenommenen Blutkulturen konnte ein Erreger nachgewiesen werden.

    Sie Sepsis wurde als Nebendiagnose kodiert, Hautdiagnose war eine Exsikkose.

    Der Gutachter sagt nun, dass die Sepsis schon bei Aufnahme bestanden habe, da ja 2 Kriterien des qSofas vorlagen, die Bestimmung des Sofa-Score sei kein "starrer Status der bei der Aufnahme bestimmt wird sondern vielmehr der Zustand des Patienten anhand sechs verschiedener Parameter im Verlauf(...)".

    Ist das korrekt? In den einschlägigen Artikeln haben wir dazu nichts gefunden.

    Das würde dann ja quasi bedeuten, wenn ich 2 qSofa Kriterien bei Aufnahme habe und der Patient entwickelt erst im weiteren Verlauf des Aufenthaltes eine Sepsis, ist diese immer die Hauptdiagnose.

    Viele Grüße

    Heribert Hypki

    Hallo medman2,

    prinzipiell stimme ich Ihnen da zu.

    Ist nur meines Wissens ein technisches Problem (oder hängt vom jeweiligen KIS ab):

    Wenn der Krankenkasse der Einweiser übermittelt werden soll, geht das nur als "Normalfall", bei "Notfall" gibt es keinen Einweiser. (Richtlinien und Systeme kümmern sich nicht immer um die Wirklichkeit...;))

    Muss man sich halt entscheiden.

    Schönen Gruss

    H. Hypki

    Guten Morgen,

    wurde er in dem anderen Krankenhaus stationär oder ambulant geführt?

    Wenn ambulant müssten Sie ihn nach meiner Ansicht als Notfall aufnehmen, da ja wahrscheinlich keine Einweisung vorliegt.

    Wurde er stationär geführt, dann als Verlegungsaufnahme. Bei der Abrechnung braucht dann aber kein Verlegungsabschlag berücksichtigt werden, da der Voraufenthalt unter 24 Stunden war.

    Schönen Gruss

    H. Hypki

    Guten Morgen,


    bei uns ist es noch besser: Der MDK lehnt die Kodierung der Sepsis aus 2019 ab, weil zwar die SOFA Kriterien erfüllt sind, nicht aber die Sepsis/Sirs Kriterien. Der SMD wiederum lehnt die Kodierung der Sepsis aus 2019 ab, weil die SOFA Kriterien nicht erfüllt sind...

    Und wenn verklagt man jetzt am besten?:/

    Schönen Gruss

    Heribert Hypki

    Guten Morgen,

    ich sehe es da wie PK: In der Vereinbarung ist an keiner Stelle festgelegt, dass das ZE nur einmal abgerechnet werden.

    Nach Mitteilung der KGNW soll ja nach §2 der Vereinbarung extra das Datum der Testung angegeben werden, da Patienten mehrfach getestet werden können.

    MfG H.Hypki

    Guten Morgen,

    ich mach mal hier in der gleichen Diagnosegruppe weiter.

    Wir haben bei einem Patienten die J44.80 kodiert, der letzte FEV1-Wert war zu dem Zeitpunkt aber schon 2 Jahre alt. Aufnahmegrund im aktuelle Aufenthalt war ein Lungen-CA im linken Oberlappen.

    Die Kasse will die jetzt die J44.80 durch die J44.89 geändert haben, da in dem aktuellen Aufenthalt kein Lungenfunktionstest mit Bestimmung der Werte durchgeführt wurde.

    Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich ja um eine chronische Erkrankung handelt und bei der jetzigen Grunderkrankung nicht von einer Verbesserung auszugehen ist.

    Ich habe da jetzt nirgendwo etwas gefunden, kann hier einer weiterhelfen?

    Beste Grüße

    Heribert Hypki