Beiträge von Hypki

    Hallo Zusammen,

    auch wenn das Thema hier schon lange zurückliegt, mache ich hier mal mit ähnlichen Sachverhalt weiter.

    Patient kommt mit einem Harnwegsinfekt und Pyelonephritis. Es werden Blutkulturen abgenommen, der Befund ist positiv, Staph. epidermis, Sepsiszeichen lagen keine vor. Ebenfalls liegen Urikulte vor, Nachweis von drei Keimen.

    Als Nebendiagnose wurde die A49.0 (Staphylokokkeninfektion nicht näher bezeichneter Lokalisation) kodiert.

    Vom MDK wurde die Nebendiagnose gestrichen mit dem Hinweis, dass ja ein Harnwegsinfekt vorgelegen habe und damit die Lokalisation ja bezeichnet sei.

    Wie sehen Sie das? Ich würde dem MDK recht geben, bin mir aber nicht ganz sicher.

    Schöne Grüße

    Hypki

    Hallo,

    nein, dass ist nicht korrekt. Es handelt sich um ein Verlegung aus medizinischen Gründen, da ist die Krankenkasse zuständig.

    Aber Sie sollte mal mit der Krankenkasse sprechen bzw. in ihrem System die Entlass- bzw. Verlegungsdaten überprüfen (Datum und Uhrzeit). Häufig ist das das Problem. (Fahrt wurde schon zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als diese im KIS noch stationär geführt wurde.)

    Schönen Gruss!

    Hallo Zusammen,

    ich mach einfach mal hier weiter, passt irgendwie zum Thema.

    Bei einem Patienten wurde im Dezember eine Hybrid-Hüft-TEP bei Empyem ausgebaut und eine Sonderprothese (Spacer) implantiert.

    Im März erfolgte ein Prothesenwechsel mit Ausbau der Spaceprothese und Implantation einer Hybrid-TEP, kodiert wurde das mit dem OPS 5-821.62 (Wechsel einer Totalendoprothese, Sonderprothese am Hüftgelenk in Totalendoprothese, hybrid (teilzementiert)). Soweit so gut.

    Unser Problem ist nun der QS Bogen, der Operateur sagt natürlich, es sei ein zweizeititger Wechsel. Aber im Datensatz des des aktuellen Falles ist nur der OPS für den Wechsel. Und darum will der QS Bogen nur den einzeitigen Wechsel zulassen.

    Machen wir was falsch?

    Schönen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frag e zur Musiktherapie.

    Weiß jemand, ob da Mindestvoraussetzung in der Aus- oder Weiterbildung vorgesehen sind? Oder reicht es, eine Weiterbilung zu haben, um diese Therapie auch in bestimmte Komplexbehandlungen einsetzen zu können?

    Hallo Zusammen,

    hat hier einer Erfahrung mit der Abrechenbarkeit der Pasha-Methode? Ich habe ein Gutachten des MDS von 2017 gefunden, in dem die Kostenübernahme ja weder im stationären noch im ambulanten Bereich empfohlen wird.

    Ich gehe mal davon aus, dass dieses auch von den Krankenkassen ganz stringent so gehalten wird.

    Und noch eine Frage zu der Kodierung: Unser Proof Programm meckert bei der Methode bei dem OPS 5-039.38 immer an, dass kein Zugang kodiert sei. Aber hier ist doch auch keiner zu kodieren, oder?

    Vielen Dank und schöne Grüße aus Unna

    Heribert Hypki

    Guten Morgen,

    ja, die zweite Variante ist auf jeden Fall logischer, zumal sie ja auch keine Krankenkasse finden, die ihnen die vorstationäre Behandlung extra vergüten würde.

    Aber in der Tat ist hier auch der §301 das Problem. Bei uns wurde solche Dokumente (E-Anzeige und Rechnung) schon intern abgewiesen, weil hier die Prüfung schon den "Fehler" gefunden hatte. Unter Einschaltung unsers KIS Anbieters und dann noch Rücksprache mit der Krankenkasse haben wir es dann aber übermittelt bekommen.

    Also: Viel Glück! ;)

    Und ein schönes Wochenende.

    Guten Morgen,

    folgende Fallkonstellation liegt vor:

    1. Aufenthalt: 13.01.15 – 14.01.15 DRG G71Z
    2. Aufenthalt: 19.01.15 – 28.01.15 DRG B04D
    3. Aufenthalt: 09.02.15 – 20.02.15 DRG G17B

    Die KK möchte jetzt den 1. und 3. Aufenthalt zusammengeführt haben (nach § 2 Abs. 2 FPV(2), da in der FPV eine Direktabfolge der Fälle nicht als Voraussetzung angegeben ist.
    Nach meinem Verständnis ist der KK da Recht zu geben, oder sieht das jemand anders?

    Schönen Gruß aus Unna
    Heribert Hypki

    Guten Morgen,

    wir haben derzeit Probleme mit der Abrechnung der MMS, da die Krankkassen monieren, dass wir "nur" Neuropsychologen beschäftigen und wir deshalb auch keine Psychotherapie durchführen könnten. Fakt ist jedoch, das wir in der Neurologischen Abteilung eine Psychologin mit Ausbildung in Gesprächstherapie beschäftigen. Die Leitung hat der der Oberarzt, der ebenfalls eine Fachweiterbildung zur Psychotherapie besitzt und zudem auch Psychiater ist.

    Wir sehen also die Voraussetzungen in diesem Punkt erfüllt, sieht das Forum das genauso?

    Für ihre Einschätzung schon im voraus vielen Dank!

    Mit schönen Grüßen aus Unna

    Heribert Hypki