Beiträge von Hypki

    Hallo Forum,

    wir haben ein Abrechnungsproblem bei einer Wiederaufnahme: Patient wird mit einer Alkoholintoxikation und Koma stationär aufgenommen, intensivmedizinisch überwacht. Nachdem er wieder aufklarte, stand- und gangsicher war, konnte er noch am gleichen Tag wieder entlassen werden.
    Am nächsten Tag musste der Patient mit der gleichen Symptomatik erneut aufgenommen werden und wurde wiederum am gleichen Tag entlassen. Es erfolgte eine Fallzusammenführung, abgerechnet wurde die V60C ohne Abschläge.

    Die Krankenkasse hat uns nun die Rechnung um einen Abschlagstag gekürzt, da die untere Grenzverweildauer nicht erreicht worden sei. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese sehr wohl erreicht wurde, da bei Aufnahme und Entlassung an einem Tag dieser als Belegungstag zählt und es sich daher um zwei Belegungstage handelt.

    Welche Ansicht vertreten hier die Mitglieder des Forums? Hat jemand Erfahrung mit eine ähnlichen Fallkonstellation?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

    Hallo Sando,

    der Abschlag muss selbstverständlich zuerst abgezogen werden. Dies ergibt sich auch aus $ 4 Abs. 13 und 14 KHEntgG: \"durch einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG- Fallpauschale und die Zusatzentgelte\".


    Schönen Gruß
    Heribert Hypki

    Hallo Forum,

    ich möchte doch noch mal auf die letzte Antwort von Lacessere zurückkommen.

    Wir haben jetzt ein MDK- Gutachten vorliegen. Der Patient, bekannter, langjähriger Alkoholiker, wurde bei uns aufgenommen, nach dem er mehrmals zu Hause gekrampft hatte. Am Aufnahmetag bot er auf der Station einen weiteren Krampfanfall. Bei Aufnahme 1,96 Promille.

    Der MDK hat in einem ersten Gutachten als HD die F10.0, nach einem Widerspruch die F10.3 vorgegeben. Wir hatten die G40.5 ermittelt und abgerechnet. Bei dem Promillegehalt und der Vorgschichte ist es nach meiner Ansicht weder eine Intoxikation noch ein ein Entzug, ist doch wohl mehr eine Erhaltungsdosis. :d_zwinker:

    Hat hier noch jemand weitere Erfahrung gemacht oder schließen sich aller der Darstellung von Lacessere an?

    Vielen Dank für Ihre Antworten
    und einen sonnigen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

    Hallo Forum,

    bei uns wurde nachts eine Patientin notfallmäßig aufgenommen mit dem Verdacht der Darmperforation nach ambulanter Coloskopie mit Polypabtragung. Die Perforation erfolgte an der Stelle, an der die Polypen abgetragen wurden.

    Nun ist die Frage, wie diese Perforation zu kodieren ist:
    Mit dem Kode S36.51 (Verletzung des Dickdarmes) oder mit dem Kode K63.1 (Perforation des Dickdarmes, nichttraumatisch).

    Da der Darm ja nicht konkret durch das Endoskop verletzt wurde, bin ich der Meinung, dass eher die K63.1 zu kodieren ist.

    Was meinen denn die Experten im Forum?

    Erst einmal vielen Dank und einen schönen Tag

    Hypki

    Hallo Herr Lindenau,

    die Verlegungsabschläge gelten nur, wenn der Patient von dem weiterbehandelnden Krankenhaus auch stationär aufgenommen wird.

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende

    Heribert Hypki

    Guten Morgen Herr Rembs,

    einige offene Fragen lassen sich klären:
    Eine hypertensive Herzerkrankung war bei dem Patienten bekannt, in den ersten Tage hatte der Patient Temperaturen zwischen 36,5° und 37°, ab dem 01.09. Temperaturen bis 38,5°, die Leukozyten stiegen bis zum Op-Tag auf 16.400 n/l, das CRP wurde auch erst am OP Tag bestimmt und lag bei 33,31 mg/dl. Analgetisch wurde nur am Aufnahmetag einmalig Novalgin verabreicht.
    Antibiotika wurde erst ab dem 01.09. verabreicht. Die Sonographien der ersten Tag konnte wegen ausgeprägten Meteorismus kaum beurteilt werden, am 02.09. war dann eine Verdickung der der Gallenblase und ein gestauter DHC erkennbar, darauf hin wurde das CT veranlasst.

    Der Patient bot am 02.09. keinerlei klinischer Zeichen und war beschwerdefrei. Nachdem er am darauffolgenden Tag akute Beschwerden entwickelte und ein Temperaturanstieg trotzt Antibiotika bot, wurde er notfallmäßig operiert.

    Schönen Gruß

    Heribert Hypki

    Hallo Forum,

    Es stellt sich mal wieder die Frage der korrekten Hauptdiagnose:

    Ein Patient wird am 29.08. mit thorakalem Druck sowie Cephalgien stationär aufgenommen, durch den Notarzt wurde bereits Nitro- Spray verabreicht, danach Besserung. Bei der Aufnahme diskreter abdomineller Druckschmerz, geringe Leukozytose (10,8/nl). Aufnahmediagnose hypertensive Krise mit Angina pectoris. Medikamentöse Behandlung des akuten Koronasyndroms und Einstellung des Blutdruckes. Darunter Besserung der Symptomatik.
    Am 02.09. entwickelte sich die Symptomatik eine Cholecystitis, im CT Verdacht auf eine gedeckte Gallenblasenperforation, am 03.09. Cholezystektomie mit der Diagnose „Akut nekrotisierende Cholecystits“.
    Als HD wurde die I20.00 (Instabile Angina pectoris) gewählt, der MDK lehnt dieses aber ab mit der Begründung „…die Symptome Hypertonie und Angina pectoris wahrscheinlich durch die Entzündung im Oberbauch verursacht bzw. verstärkt wurden.“ und ist der Meinung, dass die K80.01 (Gallenblasenstein mit akuter Cholezystitis) als Hauptdiagnose zu wählen sei.
    Natürlich ist das möglich, aber zwischen Aufnahme und akuten abdominellen Schmerzen liegen 5 Tage, ist da die Ansicht des MDK- Gutachters noch realistisch oder eher hypothetisch?

    Mit freundlichen Grüßen aus Unna
    und allen ein schönes Wochenende

    Heribert Hypki

    Hallo Herr Killmer,

    auch uns hat die besagte KK heute mit einem entsprechenden Schreiben beglückt. (Ich hatte immer schon den Eindruck, dass die Mitarbeiter bei dieser KK beschäftigt werden müssen...)
    Auf jeden Fall habe ich dann mal mit dem Zuständigen telefoniert und der hat mir erklärt, das wir (also unser KH) in der angegeben DRG im letzen Jahr deutlich mehr Fälle in A- DRG abgerechnet hätten als andere KH. Da soll jetzt mal geprüft werden, woran das denn liegt.
    Das von der KK sowieso schon fast jeder Fall, der in einer A- DRG abgerechnet wird, überprüft wird, da fehlte ihm der Überblick...
    Na, wir werde die Schreiben mal zu Seite legen, weiterarbeiten wie bisher und hoffen, dass die KK- Mitarbeiter mit diesen Schreiben jetzt so beschäftigt sind, das ihnen nicht noch was neues einfällt. :sterne:

    In diesem Sinne ein schönes Wochenende aus Unna.

    Heribert Hypki

    Hallo,

    na ja, man wundert sich ja immer wieder.
    Ich habe noch einmal Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen und mitgeteilt, dass wir uns der Auffassung nicht anschließen können.
    Die Sachbearbeiterin hat mit der kasseneigenen Beratungsärztin gesprochen und siehe da, man konnte die Stellungnahme des MDK nicht nachvollziehen und hat uns recht gegeben.

    Reden hilft ja manchmal... :p

    Schönen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

    Hallo,

    nein, es hat keine andere Diagnose gegeben, die eine Antibiotikagabe gerechtfertigt hätte.

    Die Nitrit- Bestimmung war positiv.

    Danke für Ihre Antworten, jetzt werde ich mal mit der Krankenkasse sprechen, mal schauen, wie es weitergeht.

    Schönen Gruß

    H. Hypki