Beiträge von ben-ch

    Hallo Anne, hallo Herr Dr. Schemmann,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider ist der Fall mit dem MDK nicht ganz so einfach zulösen.
    Ich hatte zur Vereinfachung der Frage nicht extra hervorgehoben, dass alle genannten Schritte bereits einzeln kodiert wurden. Leider hatte das dann doch Erlösrelevanz, da die Gutachterin nur einen OPS übrig lässt, bei zwei und mehr ergibt sich ein höherer Schweregrad.
    Argument für den MDK ist die Forderung zur monokausalen Kodierung im OPS, die nach Meinung der GA nur jeweils einen Schlüssel zulässt, alles andere gehört dann inhaltlich einfach dazu. Hier wurde dann eben das Gelenk wieder mobilisiert, dass dazu mehrere Aktionen nötig waren, zählt nicht.
    Erfahrungsmäß zeigt sich die GA bei Stichwort „monokausal“ sehr beharrlich (stur) in ihrer Meinung, in anderen Fällen hat auch ein dritter Widerspruch nichts gebracht. Ich möchte allerdings, bevor ich den Fall zur Klage empfehle, sicher sein, dass die Gutachterin die Regel wirklich überinterpretiert und das dann auch einigermaßen rechtssicher argumentieren können.

    Vielen Dank nochmal

    Ben-Ch

    Hallo Forum,

    ich mach\' den Job zwar schon länger, aber manchmal komme ich mir doch vor wie ein Anfänger, daher die Frage in dieser Kategorie.

    Ich habe einen Fall bei dem lt. MDK \"nur\" eine Gelenkmobilisation kodiert werden soll (Stichwort monokausale Kodierung)
    Durchgeführt wurde eine Teil-Synovektomie, Knorpelabtragung, exophytäre Knochenvorsprünge wurde abgetragen und zusätzlich ein Kalkherd reseziert.
    Okay, ich bin kein Orthopädie, aber zumindest bei der Synovialitis scheint mir der Zusammenhang mit einer Arthrolyse nicht gegeben. Damit sollte m.E. die Synovektomie zusätzlich kodierbar sein.

    Habe ich mit meiner Denkeweise eine Chance oder liege ich wirklich völlig daneben? Ich lasse mich gern belehren.

    Vielen Dank im Voraus für die Infos

    Ben-Ch

    Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zur Kodierung in der Knochenchirurgie in „Streit“ mit dem MDK

    Es wurde ein Fall begutachtet, bei dem bei Verdacht auf Pseudarthrosenbildung ein Femur-Marknagel gewechselt wurde, eine Fehlstellung wurde allerdings zu keiner Zeit dokumentiert.

    Im Hinweistext zum OPS „Osteosyntheseverfahren ist betont, dass es sich bei dem Schlüssel um einen Zusatzschlüssel handelt, der der zusätzlich zu verwenden ist. Laut MDK soll dieser OPS (5-786.6) zusammen mit OPS zur Entfernung der alten Osteosynthese (5-787.6g) ohne weitere Angaben verwendet werden.

    Mir erscheint das rein formell nicht logisch, da der letzte Satz des Hinweises besagt, dass [Material]-Entfernung und Osteosynthese gesondert zu kodieren sind. Heißt das nicht, dass ME und die erneute Stabilisierung zuzüglich (!) des verwendeten Materials kodiert werden sollen. Ich gebe allerdings zu, dass ich noch keinen passende OPS für die Re-Osteosynthese ohne Reposition gefunden habe. Die bisherige Kodierung einer offenen Reposition ist hier sicherlich ebenfalls nicht korrekt.

    Hat jemand hier einen Tipp, wie die korrekte Lösung / Kodierung zusehen muss?

    Vielen Dank.

    StGB § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    :boese:

    Hallo Dr. Wacket,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich fürchte, mein Beispiel \"T-Drain\" nicht gut gewählt und hat Sie in die Irre geführt.

    Meine Frage zielt auf die Kodierung einer Drainage nach Leberteilresektion; lt MDK ist diese als Wunddrainage nicht zusätzlich zu kodieren. Natürlich würde ich gern widersprechen, bin mir nur nicht sicher ob und wie ich hier noch dagegenhalten kann.

    Da ich leider keinem operierenden Fach angehöre, bitte ich erneut um Meinungen zu diesem Problem

    nochmals vielen Dank

    ben-ch

    Hallo Forum,

    wir sind bei der Kodierung eines Falles auf ein Definitionsproblem gestoßen, dass sich hoffentlich durch die hier vertretenen Fachmeinungen lösen läßt.

    Der OPS 5-500.1 bezeichnet dem Katalog nach eine \"Leberdrainage\". Ist dieser Code als Drainage analog einer T-Drainage / Gallengangsdrainage zu verstehen oder kann er auch als Drainage am Leberbett nach atypischer Leberresektion bei Nachblutung gesehen werden?

    Wir haben bei uns schon intern verscheidene Meinungen und es geht in diesem Fall um ein paar 1.000 €

    Vielen Dank im Voraus für die kommenden Hinweise.

    Ben

    Hallo Herr Konzelmann,

    Ich hab\' mir das Problem interessehalber mal angeschaut. Könnte es sich, dass die 5-399 durch die \"ODER\"-Verknüpfung alternativ zur Agranulozytose zu sehen ist? Der PCCL = 4 soll danach für wieder für beide gelten.

    Nach den mir bekannten Regeln der Logik müsste also neben dem PCCL = 4 eben nur eines (!) der beiden anderen Kriterien zutreffen. Aber dann passt das Ergebnis bei Kodierung der Agranulozytose zur beschriebenen Logik der R61B / R61D.

    --- An dieser Stelle bleibe ich jetzt stecken und hoffe auf ein Genie, der diesen Widerspruch zu entwirren vermag.

    Gruß

    ben-ch

    Hallo SKoch,

    halten Sie mich nicht für pingelig, aber da steht \"nur\":

    \"Status 2 weisen die angefragten Methoden/Leistungen auf, welche den Kriterien der NUB-Vereinbarung nicht genügen. Für diese Methoden/Leistungen ist auf Grundlage des § 1 der NUB-Vereinbarung für das Jahr 2008 die Vereinbarung (!) eines krankenhausindividuellen Ent­gelts gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG (!) nicht zulässig.\"

    Es nicht generell ein Entgelt ausgeschlossen. Letztlich soll nur verhindertwerden, dass das Geld aus dem falschen Topf kommt, entscheidend für die Berechnungen bei den Budgetverhaldlungen.

    Vielen Grüße

    ben-ch

    Hallo Papiertiger,

    würde mich interessieren, wann Sie die Frage an AGFA gestellt haben, denn auch wir haben Wünsche mit gleicher / ähnlicher Antwort geäußert. Da ich hier aber keine öffentliche Firmenschelte anzetteln will, vielleicht besser als PN.

    Gruß Ben-ch

    Hallo zusammen,

    [quote]
    Original von P_Dietz:
    Hallo zusammen,

    heute wurde ein Vertreter einer unbedeutenden Kasse im WDR zum Thema \"Fast track\" befragt. Fazit: Die Abschläge dienen nur dem Schutz des Patienten vor verfrühter Entlassung.

    - Zitat vom Beginn dieser Diskussion

    Wenn man jetzt hinzunimmt, dass z.B. bei uns 70 % aller MDK-Anfrage auf die untere Grenzverweilweildauer zielen und die Abschläge nicht kalkuliert sondern statistisch ermittelt werden, könnte man auf schon die Idee kommen, dass es bei den DRGs doch nicht so ganz um \"Erlös folgt Leistung\", sondern eher einen Zwangsrabatt handelt.


    Gruß

    Ben-ch