Beiträge von dzierold

    Ich nehme mal den alten Thread (weil er den passenden Titel hat):

    Ich habe gerade ganz viel ältere Kommentare gelesen, aber es steht heute einer auf der Leitung:

    Aufnahme KH A (1 d)
    Verlegung nach KH B (2 d)
    Rückverlegung und Entlassung nach Hause KH A (6 d)

    Ein Fall für KH A - soweit logisch - fallen bei einer MVD 8 d lt. FPV ein Verlegungsabschlag an?
    Es hat einen erzeugt - bin aber gerade verunsichert, da die Fälle als Fehler im §21 auftauchen: Zitat Fehlermeldung \"Es wurde ein Entgelt für einen Verlegungsabschlag übermittelt ohne einen relevanten Aufnahme-oder Entlassgrund in der Datei \"Fall\".\"

    Ist unser KIS falsch oder die Datenstellenprüfsoftware??

    Danke für erhellende Worte....

    Der Gutachter lehnt die multimodale Schmerztherapie ab, weil die Schmerzen im ambulanten Bereich gut \"kopiert\" waren.

    Also wer mal dringend einen Krankenschein braucht und keine eigene Krankheit hat, einfach mal nachfragen: Hier gibt es Kopien davon...

    Hallo Herr Harder,
    ich bin mit dem Programm sozusagen groß geworden - sie können mich gern kontaktieren.
    Es sieht schlimmer aus als es ist. Es ist wie mit allem Neuen - man muss sich dran gewöhnen. Wir hatten vor zwei Jahren das gleiche Phänomen in unserem Partnerkrankenhaus: CCP die volle Dröhnung.

    Hallo,
    B95.6! ist immer ein Sekundärkode und kann nicht allein kodiert werden.
    Das ist auch ein kein MRSA, sondern ein \"einfacher\" Staph. aureus.
    MRSA wäre zusätzlich mit U80.0! zu kodieren.

    Ansonsten gibt es im ICD mehrere Kodes als Primärkodes: Krankheit XY durch Staphylokokken.

    Hallo MCA 2004,
    wir kodieren die Metastase als HD, welche die vordringlichsten Symptome verursacht.
    z.B. Schmerzen in den Extremitäten = Knochenmetastasen, Schwindel, Übelkeit = Hirnmetastasen etc. Natürlich nur wenn die Metastasen bereits bekannt/nachgewiesen sind.
    Der MDK sieht das aber entsprechend ihrer SEG-Empfehlung, welche wir aber nicht vernünftig finden, da der Primärtumor meist schon lange operiert ist und die akute Aufnahme nicht mehr verursacht.

    Hallo Herr Schaffert,
    es ist aber letztendlich egal, ob ich eine Pflegeanamnese mit dem Bogen XY (den alle kennen) oder mit dem PKMS-Bogen (den alle erst kennenlernen müssen) mache.
    Es werden die gleichen Daten erhoben: Pflegebedarf, Ressourcen, Hilfsmittel etc. und es sollten so oder so Ziele und Maßnahmen formuliert werden.
    Die Patientengruppe lässt sich mit ein bißchen Übung schnell bei der Aufnahme eingrenzen.
    Und als Nebeneffekt passiert noch dass was immer alle wollen bzw. beklagen: Die Pflege muss sich intensiv mit dem Patienten auseinander setzen.