Heute gefunden:
Mittelintoxikation
Heute gefunden:
Mittelintoxikation
Ich nehme mal den alten Thread (weil er den passenden Titel hat):
Ich habe gerade ganz viel ältere Kommentare gelesen, aber es steht heute einer auf der Leitung:
Aufnahme KH A (1 d)
Verlegung nach KH B (2 d)
Rückverlegung und Entlassung nach Hause KH A (6 d)
Ein Fall für KH A - soweit logisch - fallen bei einer MVD 8 d lt. FPV ein Verlegungsabschlag an?
Es hat einen erzeugt - bin aber gerade verunsichert, da die Fälle als Fehler im §21 auftauchen: Zitat Fehlermeldung \"Es wurde ein Entgelt für einen Verlegungsabschlag übermittelt ohne einen relevanten Aufnahme-oder Entlassgrund in der Datei \"Fall\".\"
Ist unser KIS falsch oder die Datenstellenprüfsoftware??
Danke für erhellende Worte....
Der Gutachter lehnt die multimodale Schmerztherapie ab, weil die Schmerzen im ambulanten Bereich gut \"kopiert\" waren.
Also wer mal dringend einen Krankenschein braucht und keine eigene Krankheit hat, einfach mal nachfragen: Hier gibt es Kopien davon...
Familienanamnese eines 16jährigen (!!):
Großmutter: 11jährige weibliche Tochter als Kleinkind ...
Hallo Herr Harder,
ich bin mit dem Programm sozusagen groß geworden - sie können mich gern kontaktieren.
Es sieht schlimmer aus als es ist. Es ist wie mit allem Neuen - man muss sich dran gewöhnen. Wir hatten vor zwei Jahren das gleiche Phänomen in unserem Partnerkrankenhaus: CCP die volle Dröhnung.
Hallo,
B95.6! ist immer ein Sekundärkode und kann nicht allein kodiert werden.
Das ist auch ein kein MRSA, sondern ein \"einfacher\" Staph. aureus.
MRSA wäre zusätzlich mit U80.0! zu kodieren.
Ansonsten gibt es im ICD mehrere Kodes als Primärkodes: Krankheit XY durch Staphylokokken.
Hallo MCA 2004,
wir kodieren die Metastase als HD, welche die vordringlichsten Symptome verursacht.
z.B. Schmerzen in den Extremitäten = Knochenmetastasen, Schwindel, Übelkeit = Hirnmetastasen etc. Natürlich nur wenn die Metastasen bereits bekannt/nachgewiesen sind.
Der MDK sieht das aber entsprechend ihrer SEG-Empfehlung, welche wir aber nicht vernünftig finden, da der Primärtumor meist schon lange operiert ist und die akute Aufnahme nicht mehr verursacht.
Hallo,
wir haben jetzt das Streitthema gewechselt: Es geht nicht mehr so sehr um die Verweildauern, sondern um die Frage der Hauptdiagnose (Primärtumor - Metastasen).
Daher gibt es auch noch kein Urteil. Der oben geschilderte Fall hatte sich nach dem zweiten Widerspruch erledigt.
Hallo Herr Schaffert,
es ist aber letztendlich egal, ob ich eine Pflegeanamnese mit dem Bogen XY (den alle kennen) oder mit dem PKMS-Bogen (den alle erst kennenlernen müssen) mache.
Es werden die gleichen Daten erhoben: Pflegebedarf, Ressourcen, Hilfsmittel etc. und es sollten so oder so Ziele und Maßnahmen formuliert werden.
Die Patientengruppe lässt sich mit ein bißchen Übung schnell bei der Aufnahme eingrenzen.
Und als Nebeneffekt passiert noch dass was immer alle wollen bzw. beklagen: Die Pflege muss sich intensiv mit dem Patienten auseinander setzen.
Hallo,
ich würde sagen, wir reden auf jeden Fall über die Beträge, welche über das Pflegeprogramm verteilt wurden.
Wie viel das allerdings bundesweit ist (oder sein soll) weiß ich jetzt nicht.
Verteilt auf 1-2% aller Fälle (sehr unterschiedlich in den verschiednen Fachabteilungen.