Beiträge von dzierold

    Hallo,
    das kann ich so nicht aus §8; Abs.5 KHEntG herauslesen. Zur Verwendung der Daten steht dort eigentlich gar nichts, das scheint auslegungsbedürftig.
    Wieso sollten die Tage ausserhalb des Krankenhauses mitzählen?
    Ich würde da eher einen Analogieschluß zur Wiederaufnahme bei Rückverlegung sehen.
    Interessant wären da sicher Auslegungen von Kassenseite oder DKG oder so.
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    Im Schweisse meines Angesichts ....
    D. Zierold

    Hallo Hr. Sommerhäuser!
    Es erfolgt keine Fallzusammenführung??
    Also zwei Fälle mit der gleichen DRG?
    Oder 1. Fall mit der ermittelten DRG und der zweite mit Grenzverweiltagen?
    Was passiert mit den Komplikationen und Prozeduren-Kodes des zweiten Aufenthaltes? Fließen diese in die DRG ein (und erhöhen diese evtl.???)
    Aktuelles Beispiel:
    normale Entbindung - O60D
    Wiederaufnahme nach 5 Tagen wegen Retention von Plazentaresten mit Ausschabung - O02Z
    Abgerechnet: O02Z (Daten aus beiden Aufenthalten)
    Gibt es da noch nähere Informationen (ausser die weit gefächerten Gesetzestexte)???
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    Vielen Dank und viele Grüße aus dem viel zu heißen Sachsen
    D. Zierold

    "Alles klar" -- nein, leider nicht. Die KK legt den vorstationären Tag als Aufnahmetag (=Abrechnung nach BPflV) und das Kh. den vollstationären Tag (= DRG) aus. Wer hat denn da recht?
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    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Abrechner!
    Optionshaus seit 1.7.03
    Patient vorstationär am 30.6. und dann vollstationär am 1.7.
    Was zählt nun als Aufnahmedatum (und damit Abrechnungsart)??
    "Vorstationär" ist ja per Definition zur Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Aufnahme - also noch keine "richtige" Krankenhausaufnahme. Der Tag würde aber bei Berechnung der Behandlungstage mitzählen - oder?
    Wer hat da eine gute Idee (wenn möglich mit gesetzlichem Hintergrund)???
    Vielen Dank schon mal.

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    Hallo Hr. Mautner!
    Die Spalte "Tage Normallieger" ist in der Beschreibung der E1plus als optional ausgewiesen.
    Also auf eine nette Frage kann ich auch schlicht "NEIN" sagen - wir haben dort gar nichts eingetragen und keinen hat es gestört.

    Viele Grüße aus dem verregneten Sachsen

    D. Zierold
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    Hallo Herr Sommerhäuser!
    Zuerst ein dickes Lob und einen großen Dank für ihre Arbeit, die sie in dieses Forum stecken.
    Ich fände so eine "Habe-ich-schon-gelesen-Lampe" an jedem Thread praktisch. Wenn man dann bei myDRG vorbeisurft sieht man gleich wo es etwas Neues gibt.
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    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Herr Brenk!
    Ich habe eine ähnliche Frage beim DIMDI zwecks der anderen Kodes aus
    8-93 Monitoring gestellt und als Antwort bekommen:
    Die Verwendung ist auch auf Normalstationen möglich.
    D.h. wenn der Patient intensivmedizinisch betreut und überwacht wird, können die Kodes verwendet werden.
    Ich würde bei entsprechendem Aufwand also auch ein LZ-EEG so kodieren.
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    D.Zierold

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    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Hallo Forum!
    Folgendes Kodierproblem:
    Patientin mit Mamma-Ca. bekommt ca. 6 Monate nach OP mit Brustaufbau jetzt eine Mammillenrekonstruktion.
    Ist die HD immer noch die C50.- bösartige NB Brust (DKR 0102) oder Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie.
    Mit der C50.- (und OPS) kommt man in die "richtigere" DRG (J07A kleine Eingriffe bei bösartiger NB der Mamma). Die OP erfolgte allerdings auf Wunsch der Patientin (DKR 1205a).
    Vielen Dank schon mal für alle erhellenden Worte.
    D.Zierold
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    Erstmal Danke für die Antwort.
    Zu 2.) das KH B bekommt sicher seine Leistung (aber eben nur die Leistung zu einem Betrag X)vergütet, aber kann doch wohl keine DRG in Rechnung stellen, da der Patient ja nicht stationär war.Oder???
    D.Zierold
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    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold