Beiträge von dzierold

    Hallo Forum!
    Hat jemand eine Ahnung, ob es irgendwo eine Definition gibt ab wann (zeitlich) es eine Verlegung ist.
    Fall:
    Krankenhaus A (NICHT-Optierer) nimmt Patienten auf mit einem Herzinfarkt und verlegt diesen am 3.Tag zur Koronarangiographie in
    Krankenhaus B (Optionshaus). Dort wird eine Koro mit PTCA und Stenteinlage durchgeführt, aus welchen Gründen auch immer wird der Patient nach weniger als 24 h zurückverlegt nach Krankenhaus A.
    Die Krankenkasse meint nun es ist keine Verlegung und Krankenhaus B soll die Leistung Kh. A in Rechnung stellen.
    Kh. B möchte nun allerdings die "fiktive" DRG in Rechnung stellen (mit Abschlägen natürlich). Ich denke allerdings, das dies nicht korrekt ist, da es ja offiziell keine Verlegung ist.
    Vielleicht hat ja jemand ein paar erhellende Gedanken zu dem Thema.
    Vielen Dank schon mal.
    D.Zierold
    :bounce:

    Hallo Herr Graf!
    Wir haben für die dermatologischen Tumorpatienten festgelegt, das eine
    adjuvante Therapie (Tamoxifen, Roferon A und ähnliches) als laufende Behandlung gelten. D.h. der Malignom-Kode bleibt HD.
    Ohne die Tumorerkrankung wäre ja eine Therapie nicht nötig, ohne Therapie steigt die Wahrscheinlichkeit einer Neuerkrankung.

    Ein schönes Wochenende
    D. Zierold
    :bounce: :drink:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Hallo Forum
    Ich muß diesen "uralt" Thread mal nach vorn bringen -- gibt es eine Liste der Häuser die jetzt in echt nach DRGs abrechnen.
    Ich meine eine solche gesehen zu haben - nur wo???
    Ich hoffe, das jemand in den weiten des Internet ein besseres Gedächtnis hat und mir auf die Sprünge helfen kann.
    Vielen Dank und ein schönes WE
    D.Zierold
    :bounce:
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    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Hallo Forum,
    wollte gern dieses Thema noch mal nach oben bringen, weil ich immer noch nicht schlauer bin in Bezug auf die genannten ND.
    Vielleicht hat doch noch jemand eine Idee?!
    Vielen Dank.
    D.Zierold

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Hallo Forum!
    Mal eine Verständnisfrage zur Beatmung nach OP!
    Die Beatmung im Rahmen einer OP zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit wenn sie kürzer als 24h ist. 24 h mit oder ohne die Beatmungszeit während der OP?
    Beatmungzeit von 23 h (mit OP) gar nicht kodieren oder nur die 2 h OP-Zeit abziehen? Wenn ja, ist 8-718.0 nur für Beatmung ohne OP - oder ?????

    Vielen Dank für erhellende Worte.
    :bounce:

    D. Zierold

    Hallo
    habe mich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt. Die Hernie ist auf jeden Fall HD, es ging wirklich nur um die ND.
    Mit den Prozeduren kommt man so oder so in die G02A. Ich würde aber gern mal eine Linie in solche Fälle bringen - eher die speziellen Kodes und eine Y-Nummer oder die relativ unspezifischen T-Kodes??
    Trotzdem schon mal danke für die Antwort.
    D.Zierold

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Hallo Kodierer im Lande!

    folgender Fall:
    Pat. kommt zur lap. Hernien-OP beim Einbringen der Trokare (durch Defekt) wird die Aorta und das Duodenum verletzt. Anschließen offen chirurgische Versorgung etc.
    Interessieren würde mich jetzt welche Variante der Kodierung der Komplikation ihr für richtiger haltet. Die DKR sind da sehr dehnbar.
    1. S35.0 Verletzung Aorta
    S36.41 Verletzung Duodenum
    Y 82.8! Zwischenfälle durch Geräte

    2. T81.2 Versehentliche Stichwunde

    3. alles zusammen (ist aber irgendwie doppelt gemoppelt)

    Für die DRG ist es egal, mich würde es nur rein kodiertechnisch interessieren.
    Vielen Dank und viele Grüße aus dem kalten sonnigen Sachsen
    D.Zierold
    :bounce:

    Hallo Forum!
    Wer von euch hat an seinem Krankenhaus eine (dermatologische) Tagesklinik oder hat einfach nur eine Ahnung, ob man bei der Verhandlung der Belegungstage die Wochenenden mit einrechnen kann oder nicht? (zwecks Berechnung des Auslastungsgrades und Anpassung der Forderung der Behandlungsfälle /-tage)
    Am Wochenende würden auch Behandlungen stattfinden, wie z.B. Fortsetzung einer Antibiotikatherapie o.ä.

    In der Hoffnung es sind noch nicht alle erfroren.


    D.Zierold
    :bounce:

    Hallo Forum!
    Ist es richtig das die T81.- (besonders .3 und .4) eher dafür gedacht sind, wenn der Eingriff im gleichen Krankenhausaufenthalt (oder zumindest die Komplikation in der Grenzverweildauer) durchgeführt worden ist oder ist es egal, wer wann die Naht genäht hat die dann aufreißt????
    Beispiel:
    HD ist irgendetwas anderes
    infiziertes Hauttransplantat; anderes Krankenhaus vor ca. 4 Monaten
    1. T81.3 Aufreißen Op-Wunde
    T81.4 Infektion nach Eingriff
    B95.6! Staph. aur.
    oder
    2. L08.8 Hautinfektion
    Z94.5 Vorhandensein Hauttransplantat
    B95.6! Staph. aur.
    :bounce:

    Vielen Danke schon mal
    D.Zierold

    Hallo!
    Brauchen ist nicht die Frage, sondern dürfen.
    Tages-DRG: z.B. Onkologie-Patienten zur Chemo halten sich ja auf Station auf (oder in einem organisatorisch zugehörigen Raum), sind also im Sinne vollstationär.
    vorstationäre Patienten kommen bei uns z.B. zur Staging-Untersuchungen, absolvieren ihren Untersuchungsplan und gehen nach Arztgespräch wieder. Werden aber keiner Station zugeordnet, sind also auch nicht teilstationär oder so ähnlich.
    Den Bedarf sehe ich schon nur die Umsetzung ist mir unklar.

    D. Zierold

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold