Beiträge von MC Sven

    Liebe Gemeinde,

    wir wollen eine Abteilung benennen, die sich ausschließlich um Kassenanfragen und MDK-Anfragen kümmert. Diese Abteilung tritt also nach Rechnungsausgang in Erscheinung und kümmert sich von der Entgegennahme der Prüfanzeige,überr die Versendung von Unterlagenkopien an den MDK, Widersprüchegegen MDK-Gutachten bis zur Klageeinreichnung bei SG.

    Mein erster Gedanke für einen Namen war:

    Kassen- und MDK-Management .

    Habt Ihr vielleicht einen besseren Namensvorschlag, der auch als \"Postanschrift\" dienen soll und aussagekräftig ist?

    Bin gespannt und danke Euch im Voraus.....

    MfG

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich bekam heute eine Anfrage mit gleichem Wortlaut... Da haben wohl die Gesundexperten eine neue Prüfmatrix installiert ;o) ?!

    Mich würden die Meinungen auch interessieren...

    Ich denke, die 5-344* muss gestrichen werden. Allerdings bin ich bei der Aussage \"...Da es sich um einen formalen...\" nicht so sicher...

    Schöne Grüße an alle Leser und Antworter ;o)

    Liebe Gemeinde,

    eine Krankenkasse weist zunehmend Rechnungen ab, da Sie der Meinung ist, daß eine Entlassung am Aufnahmetag keine vollstationäre Abrechnung begründet. Ob ambulant oder stationär sei jetzt erstmal dahingestellt...
    Wir haben bisher die Fälle immer geprüft, Ärzte befragt, Widersprüche geschrieben und und und. Die Kasse weigert sich nun, bei korrekter Abrechnung unsererseits die Aufwandspauschale zu zahlen, da Sie ja nicht den MDK eingeschaltet habe !!!!! Nun meine Fragen:

    1. Kann eine Kasse in Brandenburg eine Rechnung einfach abweisen?
    2. Besteht eine Zahlungspflicht?
    3. Sollten wir einfach die Zahlung unserer Rechnung anmahnen und auf eine Einschaltung des MDK \"pochen\"?

    Vielen Dank für Eure Antworten...

    Liebe Gemeinde,

    wir stehen momentan vor dem Problem, daß wir mit Prüfanzeigen und Unterlagenanforderungen durch den MDK überschüttet werden. Da die Aktenbeschaffung, das Kopieren geeigneter Krankenunterlagen und das Versenden fast nicht mehr zu schaffen ist, wollen wir den kassen mitteilen, daß wir für einen bestimmeten Zeitraum keinerlei Unterlagen mehr kopieren und versenden werden. Wir werden die Akten besorgen und dem MDK-Gutachtern gern innerhalb unserer Arbeitszeiten zur verfügung stellen. Gleichzeitig wollen wir Gutachten nach §301-Datensatz ablehnen, da wir der Auffassung sind, daß eine objektive Einschätzung eines Patientenfalles die Einsicht in die Krankenakte erfordert.
    Lesen wir den Gesetzestext richtig? Ist wirklich nur von einer \"Zur Verfügungstellung\" die Rede, oder haben wir die Pflicht Kopien an den MDK postalisch zu versenden?`
    Wird irgendwo schon ausschließlich nach Akteneinsicht vom MDK geprüft?

    Wie war/ist Eure Argumentation , Eure Erfahrungen oder habt Ihr Tips oder Tricks...


    Vielen Dank...

    MfG

    Guten Morgen liebe Gemeinde,

    ich bin auf der Suche nach den Mindestkriterien/Voraussetzungen für das Errichten eines Schlaflabors in einer Klinik, welches dann ambulant Fälle abrechnet.

    Meine Fragen:

    Gibt es eine Mindestfallzahl die erreicht werden muss, damit man überhaupt ein Schlaflabor einrichten kann?

    Gibt es \"Mindestbeatmungzeiten\"?

    Welche Fallzahl benötigt man, damit sich ein Schlaflabor \"rechnet\"?

    usw. usw.

    Bin für jede Antwort, jeden Tip, jeden Link dankbar !!!!

    Hallo liebe Gemeinde,

    leider brachte mir die vielzitierte Suche kein passendes Ergebnis und so muss ich Euch leider mit folgendenm Problemchen nerven :

    Fall: Synkope bei Hypotonie bei a.e. Exsikkose i.R. eines Harnwegsinfektes


    Ist es jetzt die Synkope, die ja zur Aufnahme führte HD(Volumensubstitution - RR Besserung) oder der behandelte HWI als Ursache des Ganzen?


    Vielen Dank für Eure Antwort(en)....