Beiträge von Blaschke

    Die Leistungen z. B. der HNO-Belegabteilungen finden sich auch im Katalog nach §115b. Werden nun ehemalige Belegleistungen als ambulante OPs abgerechnet, ist die Vergütung für den (Beleg-) Operateur nicht mehr mit der KV abrechenbar, sondern muß sich \"irgendwie\" aus dem Erlös des KHS für die ambulante OP ergeben. Dies wird wohl auch Auswirkungen auf die Verträge mit den Belegärzten haben. Hat jemand hierzu schon Erfahrungen beizusteuern? Oder sehe ich nun den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

    Ich konnte nur eine private Nachricht schreiben, die Email habe ich nicht gefunden. Finde ich aber toll, daß sich eine Reihe von GWI-Anwendern zu erkennen geben. Vielleicht könnte man dazu übergehen, hier eine Benutzergruppe ins Leben zu rufen, nach meinen Erfahrungen halte ich dies für überfällig.

    V. Blaschke

    Guten Morgen!

    In der KFPV steht diesbezüglich in §2 (3), daß es sich um eine Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung handeln muß. Der \"natürliche\" Krankheitsverlauf ist davon also nicht betroffen. Wenn es sich allerdings um eine Rückkehr innerhalb der oGVD bei gleicher Basis-DRG handelt (s. §2 (1)), kommt diese Vorschrift zur Anwendung.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

    Nein, die Beziehung ist nicht immer zwangsläufig kausal. Es muß schon der Nachweis einer hypertensiven Herzerkrankung geführt werden, also verdickte Kammerwände etc. Erst dann kann man m. E. die I11.-- verwenden.

    Es gibt auch Patienten, bei denen aufgrund einer Kardiomyopathie (z. B. ICM, DCM, alkoholisch etc.) eine Herzinsuffizienz vorliegt, die sozusagen \"nebenbei\" noch einen Hypertonus haben, der aber nicht kausal mit der Herzinsuffizienz zusammenhängt und dann separat über die I10.-- abzubilden ist. Klar ist aber auch, daß diese Differenzierung in der Praxis nicht immer leicht durchzuführen ist.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    Sehr geehrter Herr Huth,

    vielen Dank für die Antwort. Dann muß ich direkt mal in unserem Orbis nachschauen, wie das abgebildet wird. Mir scheint die Fallzusammenführung in OpenMed recht unübersichtlich, allerdings habe ich da auch noch nicht so genau nachgeschaut. Sind derzeit mit den Kassen im Gespräch... Die wollten in einem flugs entworfenen Formular bei zusammengeführten Fällen Aufnahme- und Entlassungstag haben, mir ist aber nicht ganz klar, wozu, denn die Daten aus den Fällen geben ja, wie angemerkt, gar nicht die tatsächliche Verweildauer wieder.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    Guten Tag,

    mir ist die praktische Umsetzung nicht ganz klar. Wenn A und B zusammengeführt werden, soll ein Fall AB mit Aufnahmedatum A (5.) und Entlaßdatum B (29.) entstehen. In diesem Fall entspricht aber der Zeitraum dazwischen nicht den tatsächlichen stationären Tagen. Wie läuft der neue Fall AB denn z. B. in die Berechnung der VWD ein, z. B. für die Statistik? Und wie wäre es, wenn Fall B über die oGVD hinaus liegt, z. B. bis zum 2.? M. E. können nur die tatsächlichen Belegungstage herangezogen werden. Ich bitte um kurze Bestätigung, ob das so korrekt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

    Auch wenn der Thread schon etwas länger her ist, möchte ich doch eine Frage dazu loswerden.

    Wie ist denn nun die Vergütung der Krankenhausleistung geregelt? Kommt der Patient und geht nach einigen Stunden wieder, moniert die Kassen den Aufenthalt und sagt, anhand der Kürze könne es keine Vergütung der stationären Leistung geben. Die kurze Behandlungsdauer ist aber nicht \"Schuld\" des Hauses, denn der Patient geht ja gegen ärztlichen Rat und hätte nach Einschätzung der Kollegen noch länger liegen müssen.

    Wie wird denn nun in solchen Fällen praktisch verfahren?

    Vielen Dank vorab,

    V. Blaschke

    "Zur Verfügung gestellt werden" heißt aber nicht zwingend kopiert und zugeschickt. Dies kann auch bedeuten, daß sie vor Ort zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden! Geklärt scheint dies aber noch nicht, käme auf einen Versuch an. Insofern bin ich gespannt, wie ToDos Verfahren in Hannover ausgeht, bitte informieren Sie uns über das Ergebnis!

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
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    Klinikum Gütersloh

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