Beiträge von Blaschke

    Die Rechtsmittel sind eigentlich ganz klar, die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist fällig. Aus dem Sicherstellungsvertrag in NRW (nach §112) ergibt sich hierfür der 15. Kalendertag nach Eingang der Rechnung. Die Rechnungen sind zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin vollständig durch die Krankenkasse auszugleichen. Eine eigenmächtige Kürzung ist nicht zulässig. Auch eine Aufrechnung gegen Folgerechungen ist, sofern die Rechnung strittig ist, nicht zulässig. Ein einstweiliges Anordnungsverfahren könnte weiterhelfen.

    Letztlich müssen Sie aber vor Ort die Entscheidung treffen, welche Linie Ihr Haus fahren will.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241) 83-2481

    Also, die Antwort des DIMDI erscheint mir sehr fragwürdig. Warum sollte etwas dagegensprechen, eine Linksherzinsuffizienz im entsprechenden Stadium mit einer sekundären Rechtsherzinsuffizienz zu verschlüsseln?? Eine "Doppelcodierung" vermag ich hier beim besten Willen nicht zu erkennen. Ich finde Ihre vorgeschlagenen codierung I50.01, I50.13 und I42.0 durchaus in Ordnung.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241) 83-2481

    Hallo Herr Konzelmann,

    vielen Dank für die Antwort. Ich sehe die Problematik, die Kollegen der Ambulanz dazu zu bekommen, IPAL-Prüflisten abzuarbeiten, von denen keine direkte Verzweigung ins OpenMed zur Diagnoseerfassung möglich ist.

    Mich interessiert, wer bei Ihnen die Aufnahmediagnose für die vorstationären Fälle erfaßt und ins System eingibt? Falls es die Patientenabrechnung ist, wie kommen die dann an die korrekte Diagnose?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241) 83-2481

    Hallo Herr Konzelmann,

    vielen Dank für die Antwort. Ja, man kann im GBDM die grouperrelevanten Diagnosearten einstellen. Problematisch wird es, wenn die Kollegen dann vergessen, die Diagnosen "durchzureichen". Es bleibt auch das unsägliche Durcheinander der Diagnosenbennennung. Hier wurde ich das erste Mal mit Aufnahmehaupt- und Aufnahmenebendiagnosen konfrontiert.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241) 83-2481

    Man sollte sich auch mal anschauen, was das eigene System letztlich versendet. Beim OpenMed gibt es die Fachabteilungsdiagnosen und die Entlaßdiagnosen. Schaut man sich den §21-Datensatz an, stellt man fest, daß nur die Entlaßdiagnosen ausgeworfen werden, obwohl im DRG-Arbeitsplatz auch mit den Abteilungsdiagnosen ein Grouping vorgenommen wird. Also müssen alle Fachabteilungsdiagnosen als Entlaßdiagnose durchgereicht werden. Es lohnt sich, dies einfach mal bei sich zu testen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241)

    Liebe Kollegen,

    ich frage mich, wie andere Häuser ihre vorstationären Patienten im OpenMed abbilden, insbesondere, wie überprüft wird, daß alle auch eine Aufnahmediagnose bekommen. Nach §301-Vereinbarungen bekommen die Kassen bei vorstationären Patienten einen Aufnahmesatz zugeschickt, der eine Diagnose beinhaltet.

    Im stationären Bereich gibt es die §301-Mahnliste, ein Pendant fehlt mir im vorstationären Bereich. Ich bekomme es auch nicht hin, Kontrollisten für die Ambulanz freizuschalten, sie erscheinen leider nur im Stationsfeld.

    Werden die vorstationären Fälle anderswo auf einer "virtuellen" Station aufgenommen und dann entsprechend mit einer Diagnose versehen?

    Vielen Dank, viele Grüße,

    V. Blaschke

    Hallo!

    Ja, warum wollen Sie die C80 denn nicht nehmen? Daß eine bösartige Neubildung vorliegt, zeigen die Histologien. Diese zeigen offenbar auch, daß es kein Lymphom ist (das definitionsgemäß nicht metastasiert). Und die MTS werden die Nebendiagnosen, keine steht im Vordergrund. Es gibt eine zugrundeliegende Erkrankung, die Sie auch entsprechend im ICD beschreiben können.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241)

    Guten Morgen!

    Hinsichtlich des cerebralen Krampfanfalls als eigenständigem, schweren Symptom muß man wohl differenzieren. Im Beispiel der DKR von Herrn Selter wurde die Ursache eines erstmaligen Krampfanfalls geklärt, das Aneurysma. Die war vorher nicht bekannt. Hier ist ein Lymphom bekannt. Die Ursache des Krampfanfalls wurde allerdings erst geklärt, es hätte ja auch eine andere als der cerebrale Befall sein können. Gut, sehe ich ein, damit wird das Lymphom die HD und der Krampfanfall die ND.

    Die cerebrale Metastasierung ist beim Lymphom nicht zu codieren, also keine C79.3

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    Also gut, dann nochmal...

    In gewissen Kliniken gehen die Medizincontroller die entlassenen Fällen nochmal mit den Stationsärzten durch und codieren nach. Aufgrund der Größe der Kliniken können nicht alle Abteilungen täglich besucht werden, sondern in einem Rhythmus. Es "könnte" also sein, daß der Medizincontroller den Fall nochmal nachvollzogen hat (nach Versand der Entlassanzeige) und bei der Besprechung zu dem Schluß gekommen ist, daß die Anämie eine codierenswerte Nebendiagnose ist. Vom zeitlichen Ablauf ist das sicherlich ein gewisses Problem, vor dem ich auch stehe (72 Stunden...), aber Sie können nicht alle entlassenen Fäller der Klinik an einem Tag mit allen durchsprechen.

    Wie gesagt, ist nur eine Vermutung meinerseits.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    Naja, aus meiner Sicht gibt es die Möglichkeit, daß der Medizincontroller seinen wöchentlichen Rundgang über die Stationen hinter sich hat und aufgrund der Fallschilderung durch den Stationsarzt die Anämie noch in die Verschlüsselung aufgenommen hat...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    Hallo nach MVP,

    tja, wenn ich Sie richtig verstehe, hatte der Patient EINEN Krampfanfall, von einem eigenständigen, schweren Symptom mag man da ja nicht wirklich reden. Daher bleibt m. E. nur, den Hirnbefall eben nicht als Metastasierung zu codieren, sondern als HD das Lymphom zu nehmen ohne zusätzliche ND für die cerebrale Beteiligung. Was sonst noch alles als ND in Betracht kommt, weiß ich nicht, aber was ist mit dem Pleuraerguß, der geht sicherlich als J91*.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh