Hallo DR,
ja, die Diskussion ist ins Rollen gekommen, aber hat nicht immer den gewünschten Tiefgang. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß die jetzt beschlossenen Mindestmengen eher nicht dem wissenschaftlichen Anspruch genügen, sondern vielmehr anscheinend im wesentlichen willkürlich festgelegt wurden. Zumindest hat mir bisher keiner das Gegenteil beweisen können.
Dann stellt sich aber die Frage, ob auf diesem "aus dem Bauch heraus"-Niveau über das Schicksal der einen oder anderen Abteilung entschieden werden sollte. Wenn alle hier damit einverstanden sind, meinetwegen, ich bin es nicht.
Zu den BQS-Bögen:
Haben Sie einmal versucht, sich praktisch vorzustellen, wie das z. B. beim Herzkathetermodul gehen soll? Insbesondere nach der famosen Einführung der 30-Tage-Frage? Tatsache ist, daß Patienten nach Herzkatheter entweder rasch entlassen oder weiter- bzw. zurückverlegt werden. Die Probleme fangen schon damit an, daß Sie nicht einmal das Entlassungsdatum einfach bestimmen können. Haben Sie den Patienten im Haus in der eigenen Abteilung, muß dieses wohl auf Stationsebene eingetragen werden. Wie bekommen Sie den Stationsarzt dazu, dies korrekt, wenn überhaupt, zu tun. Was passiert, wenn Sie den Patienten zurück in die Gastroenterologie verlegen, aus der er kam. Interessiert sich der Gastroenterologe für die Herzkather-QS? Eher nicht. Und noch spannender wird es, wenn Sie den Patienten entlassen oder in ein anderes Haus verlegen. Wollen Sie dort nach 30 Tagen hinterhertelefonieren? Wer auch immer diese Bögen entwirft, macht es den Kliniken nicht gerade leicht. Daher bin ich skeptisch, was die Qualität der BQS-Daten betrifft.
Viele Grüße,
V. Blaschke
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Dr. med. Volker Blaschke
Arzt für Dermatologie / Allergologie
Medizincontroller
Herzzentrum Göttingen
http://www.herzzentrum-goettingen.de