Beiträge von Blaschke

    Eigentlich rechnet der Patient mit dem Haus und den liquidationsberechtigen Ärzten direkt ab und reicht dann erst seine Rechnungen bei der Versicherung zur Erstattung ein.

    Daß es Patienten gibt, die ihre Rechnungen erst dann bezahlen, wenn sie die Erstattung schon von der Vesicherung bekommen haben, ist offensichtlich. Hier könnte das Haus natürlich auf einer raschen Zahlung mit Zahlungsziel und Mahngebühren bestehen, ist aber unter Marketingaspekten nicht wirklich günstig.

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, daß die private Kasse den Pflegesatz direkt mit dem Haus abrechnet und der Patient nur noch Chefrechnungen begleichen muß. Dies ist für alle die erfreulichere Lösung.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Könnte mir bitte mal jemand kurz Auskunft darüber geben, wo der "Versorgungsauftrag" definiert ist? In mehr oder weniger jeder Diskussion über das (strategisch zu planende) Leistungsspektrum einer Klinik/Abteilung taucht dieser Begriff auf und jeder scheint darunter etwas anderes zu verstehen.

    Also:
    Ist der Versorgungsauftrag für alle Kliniken gleich und vielleicht im Gesetz (SGB V?) festgeschrieben? Dann könnte es aber keine Fachkliniken geben.

    Oder wird er bei Aufnahme in den Landeskrankenhausplan individuell mit den Kliniken vereinbart, wo steht er dann und wie genau wird die einzelne Leistung dieses Auftrags beschrieben? Was ist aber dann mit den Unikliniken, die de jure im Krankenhausplan sind?

    Ich höre immer wieder: "Wir sind Uniklinikum und MÜSSEN daher aufnehmen!". Das macht aber keinen Sinn, denn sicherlich müssen wir nicht jeden nehmen, nur weil das Kreiskrankenhaus meint, einen Patienten nicht mehr haben zu wollen, warum auch immer...

    Wer kann weiterhelfen?

    Vielen Dank!

    Meine Erfahrung zeigt, daß auch eine schlechte Codierung einen hohen CMI bringen kann. Dieser täuscht dann Codierqualität vor, und man darf auf den MDK gespannt sein...


    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Guten Morgen!

    Im Grunde genommen ist das "ganz einfach"... Wenn Sie einen MI definitiv ausschließen, kommt es darauf an, ob Sie die Diagnose AP stellen oder sicher ausschließen können.

    Wenn Sie bei Entlassung sicher eine AP ausschließen können, dann können Sie sie auch trotz der Behandlung nicht kodieren (siehe Kapitel Verdachtsdiagnosen) und müssen wohl die R07.2 kodieren mit der Z03.4

    Können Sie eine AP nicht sicher ausschließen, haben Sie entsprechend behandelt und kodieren die AP. Eine KHK können Sie ohne Katheter aber wohl nicht kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Möglicherweise denkt Prof. L. das, was er auch auf dem DRG-Forum gesagt hat: Fälle aus 2000 gegroupt und mit den Kosten korreliert.

    Daß mit der 2000er Kodierqualität absolut KEINE WIRKLICHE Aussage über die Fallschwere möglich ist und somit die Grundlage seiner Aussage recht wackelig ist, fällt unter den Tisch... Vielleicht fragt ja mal jemand nach, auf meine Email-Anfrage kam leider keine Antwort, und in Berlin wollte ich nun doch nicht offen fragen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Da leider bisher (zumindest mir) nicht bekannt ist, welche Häuser tatsächlich Daten geliefert haben, nehme ich an, daß es wohl Spezialkliniken waren, die kathetern, was nur geht und einen hohen Durchsatz einfacher Patienten haben, z. B. auch durch Rückverlegung.

    Zur Elektrophysiologie muß man sagen, daß wir sie bisher völlig umsonst erbracht haben, da es keine Sonderentgelte gab. Nun wird die Ablation immerhin ähnlich einer PTCA vergütet. Nicht viel, aber immerhin...

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    Hallo Frau Jacobs,

    es kommt wohl darauf an, ob die KHK als periphere vaskuläre Komplikation verschlüsseln will oder nicht.

    Nein
    HD: E11.60+
    ND: I79.8*
    ND: I25.11

    Ja
    HD: E11.50+
    ND: I79.2*
    ND: I25.11

    Mit dem entsprechenden Eingriff 1-275.0 führ das zweite Beispiel in die F42B, was m. E. sinngemäß richtig ist. Allerdings stimmt dann das peripher nicht wirklich... Hoffe weiterhin auf eine entsprechende SKR.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de