Eigentlich rechnet der Patient mit dem Haus und den liquidationsberechtigen Ärzten direkt ab und reicht dann erst seine Rechnungen bei der Versicherung zur Erstattung ein.
Daß es Patienten gibt, die ihre Rechnungen erst dann bezahlen, wenn sie die Erstattung schon von der Vesicherung bekommen haben, ist offensichtlich. Hier könnte das Haus natürlich auf einer raschen Zahlung mit Zahlungsziel und Mahngebühren bestehen, ist aber unter Marketingaspekten nicht wirklich günstig.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, daß die private Kasse den Pflegesatz direkt mit dem Haus abrechnet und der Patient nur noch Chefrechnungen begleichen muß. Dies ist für alle die erfreulichere Lösung.
Viele Grüße,
V. Blaschke
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Dr. med. Volker Blaschke
Arzt für Dermatologie / Allergologie
Medizincontroller
Herzzentrum Göttingen
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