Beiträge von Blaschke

    Ja, keine Frage, die HD ist definiv klar. Probleme gibt es zumindest im SAP dann für die entlassende Kardiologie, da die Fachabteilungs-HD (z. B. I48 VHF) dann nicht der Krankenhaus-HD (z. B. C44.5 Rumpfhautbasaliom) entspricht, und dies wird nicht zugelassen... Dies soll durch die BPflV bedingt sein, ich konnte die Passage aber nicht finden...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
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    Hallo!

    Auch bei uns stellt sich immer wieder diese Frage. Ich neige dazu, die KHK nicht als "Periphere Angiopathie bei andernorts..." aufzufassen, obwohl natürlich medzinisch der DM schon ein Risikofaktor für die KHK ist, also Variante 2. Hier fehlt m. E. eine Klarstellung in den Kodierrichtlinien.

    Warum wollen Sie mit .6 verschlüsseln? Die DKR 0401b sagt, dies solle nur bezeichnen, daß eine Komplikation vorliegt, die aber NICHT behandlungsbedürftig ist und daher die Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt. Mit dem LHK haben Sie aber die ND-Definition erfüllt.

    Dann stimmt auch wieder die Gruppierung in F42.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


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    Daß das Auskratzen eines Ulcus eine chirurgische Prozedur ist, kann wirklich keiner bezweifeln, der es schonmal durchgeführt hat...

    Schließlich heißt die Prozedur "Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut", und wie bitte sollte man die Entfernung nekrotischen Gewebe denn sonst nennen?

    Die Methode (Löffel oder Maden) müßte dann schon dem Ausführenden überlassen sein, denn von Skalpell steht hier auch nichts, und daß chirurgisch = Skalpell oder Säge gilt, das stimmt ja schon lange nicht mehr...

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke
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    Was definiert man denn als "chirurgisches" Wunddebridement? Für mich ist der Unterschied zwischen Auskratzen mit dem scharfen Löffel und der Madentherapie eher marginal.

    Meines Erachtens erfüllt die Madentherapie auch die Definition einer signifikanten Prozedur laut DKR:

    "Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder
    • chirurgischer Natur ist
    • ein Eingriffsrisiko birgt
    • ein Anästhesierisiko birgt
    • Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert."

    Und billig sind die Viecher auch nicht, im Gegensatz zu den paar Minuten, die ich mit Auskratzen verbringe und der Reinigung und Sterilisation des Löffels.

    Warum also nicht wie vorgeschlagen codieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

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    Holla, der Preis für die Ausbildung ist ja nicht ohne... Hat denn schon jemand praktische Erfahrungen im Einsatz von z. B. Arzthelferinnen oder Pflegekräften bei der Codierung? Wo werden sie denn wirklich eingesetzt, und wo sind wirklich dafür schon Stellen geschaffen worden?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Ja, genau, und deshalb bin ich für das neue Beispiel so dankbar. Das Beispiel definiert den notwendigen Aufwand, und zwar sehr gering (ein paar billige ASS, s. o.). Der vorhergehende Satz hat den Aufwand sehr hoch gehängt (Verlängerung der VWD = mindestens ein Tagessatz, also ein paar hundert Euro). Wer weiß schon, ob der zusätzliche Pflegeaufwand eines Dementen oder Schwerhörigen wirklich einigen hundert Euro entspricht. Jetzt weiß ich, daß auch die Rochellsche Banane zu codieren ist, hi hi... Ist nicht billiger als ASS...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Hallo Herr Selter,

    ich finde den Hinweis

    "DKR 0003a: ...Einer oder mehrere der oben genannten Faktoren werden üblicherweise eine verlängerte Dauer des stationären Aufenthaltes zur Folge haben..."

    trotzdem weiterhin unglücklich. Denn es ist ja eher nicht eine Diagnose allein, die die Verlängerung bewirkt, sondern die Komplexität des Falles, also die Summe der Nebendiagnosen. Dann aber kann ich nicht entscheiden, welche der ND die Verlängerung bewirkt und folglich müßte ich dann eigentlich alle weglassen. Ich weiß ja im Einzelfall nicht, ob es nun die (behandelte, nicht symptomatische) Herzinsuffizienz ist, der Diabetes oder die Hyperurikämie. Viele der ND führen aber nicht ("...üblicherweise...") zu einer Verlängerung des Aufenthalts, sondern zu einem erhöhten Sachkostenaufwand bzw. einer höheren Leistungsdichte, nämlich dann, wenn zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden (z. B. MRT), die aber üblicherweise an einem der "regulären" stationären Tage erfolgen. Außerdem führt auch der Aufwand für eine aufwendige medikamentöse Therapie nicht zu einer Verlängerung des Aufenthalts, die Kosten können trotzdem signifikant sein.

    Will ich aber die Komplexität eines Falles darstellen, muß ich alle angeben, und dann ist auch der obige Hinweis überflüssig bzw. sogar irreführend.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
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    Liebe Kollegen,

    nach einer etwas tieferen zweiten Durchsicht der DKR 2003 bin ich glücklich, endlich gefunden zu haben, welcher Aufwand die Codierung einer Nebendiagnose rechtfertigt (s. Beispiel Banane bei Hypokaliämie von Herrn Rochell)... Die absurde Bemerkung, daß die ND " ...eine Verlängerung der Behandlungsdauer bedingt...", wurde ja nun zum Glück gestrichen.

    Im Beispiel 1 zur D003b findet sich das Beispiel einer Patientin mit CML, bei der eine bekannte koronare Herzkrankheit medikamentös weiterbehandelt wird. Die koronare Herzkrankheit wird als ND im Beispiel aufgeführt. Da die Weiterbehandlung einer KHK durchaus auch mit ASS erfolgen kann, das nun wirklich nicht die Welt kostet, könnte m. E. auch prima eine asymptomatische Hyperurikämie (z. B. mit Allopurinol), eine derzeit symptomatische Herzinsuffizienz (z. B. weil mit Lasix behandelt) codiert werden. Auch die Adipositas kommt nun zu Ehren, da sie wohl im Beispiel 4 die Operation erschwert und die Embolie begünstigt.

    Schön, endlich etwas Klarheit zu haben...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    Vielen Dank für die Rückmeldungen. Mir ging es darum zu erfahren, welche Häuser tatsächlich in die Kalkulation eingegangen sind. Dann wüßte ich auch, warum z. B. für den Linksherzkatheter (F42) und die PTCA (F16Z) so ganz eigenartige Verweildauern herausgekommen sind. Dies können nur Spezialkliniken gewesen sein, die am Fließband kathetern.

    Daß die Universitätsklinika nicht mitkalkuliert haben, war m. E. ein großer Fehler, denn wenn geltend gemacht wird, daß universitäre Patienten teurer sind, sollte es auch belegt werden.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Liebe mydrg-Kollegen,

    ich suche Informationen darüber, welche Häuser konkret zu den 116 gehören, deren Daten in die Kalkulation eingeflossen sind. Leider kann ich eine solche Liste bei g-drg.de nicht finden. Hat jemand entsprechende Informationen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke


    Entschuldigung für den Fehler im Thema, ist leider nicht mehr zu korrigieren...

    Hallo Herr Poschmann,

    hatte vorgestern gelegenheit, Ihr System einmal hier vor Ort vorgeführt zu bekommen, macht einen sehr guten Eindruck. Voraussetzung ist allerdings die Integration in die Strategie des Rechenzentrums vor Ort, hier besteht großer Abstimmungsbedarf. Als Interessent sollte man darauf achten, die Kollegen mit einzubeziehen, um später keine Entäuschungen zu erleben.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke
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