Hallo Herr Selter,
ich finde den Hinweis
"DKR 0003a: ...Einer oder mehrere der oben genannten Faktoren werden üblicherweise eine verlängerte Dauer des stationären Aufenthaltes zur Folge haben..."
trotzdem weiterhin unglücklich. Denn es ist ja eher nicht eine Diagnose allein, die die Verlängerung bewirkt, sondern die Komplexität des Falles, also die Summe der Nebendiagnosen. Dann aber kann ich nicht entscheiden, welche der ND die Verlängerung bewirkt und folglich müßte ich dann eigentlich alle weglassen. Ich weiß ja im Einzelfall nicht, ob es nun die (behandelte, nicht symptomatische) Herzinsuffizienz ist, der Diabetes oder die Hyperurikämie. Viele der ND führen aber nicht ("...üblicherweise...") zu einer Verlängerung des Aufenthalts, sondern zu einem erhöhten Sachkostenaufwand bzw. einer höheren Leistungsdichte, nämlich dann, wenn zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden (z. B. MRT), die aber üblicherweise an einem der "regulären" stationären Tage erfolgen. Außerdem führt auch der Aufwand für eine aufwendige medikamentöse Therapie nicht zu einer Verlängerung des Aufenthalts, die Kosten können trotzdem signifikant sein.
Will ich aber die Komplexität eines Falles darstellen, muß ich alle angeben, und dann ist auch der obige Hinweis überflüssig bzw. sogar irreführend.
Viele Grüße,
V. Blaschke
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Dr. med. Volker Blaschke
Arzt für Dermatologie / Allergologie
Medizincontroller
Herzzentrum Göttingen
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