Beiträge von Pialotte

    Guten morgen,
    wir hätten eine Frage.
    Pat. kommt aufgrund eines ambulant aufgefallenen Ikterus nach erfolgter palliativer Chemotherapie am Vortag. Bei dem Pat. ist ein multiples metastasiertes Sigmakarzinom mit Rezidivtumor im Bereich des Colon descendens bekannt.
    In der durchgeführten Diagnostik zeigte sich im Labor eine deutliche Erhöhung der Leberwerte und des Bilirubins. Im Rö.-Thorax zeigte sich eine multiple Metastasierung der Lunge bds. sowie in der Abdomensonographie eine ausgeprägte Lebermetastasierung. Eine extrahepatische Cholestase konnte hier ausgeschlossen werden.
    Unsere Ärzte sehen die gebotene Symptomatik letztlich als hepatozellulären Ikterus nach erfolgter Chemotherapie.( HD K72.9)
    Der Patient wurde mit Trentalinfusionen und der Gabe von Legalon therapiert. Hierunter war der Ikterus im Verlauf gut rückläufig.
    Der Fall ist durch den MDK geprüft worden. Nach Begutachtung kommt der MDK zu dem Ergebnis, das das Gesamtgeschehen behandelt wurde und die HD C 18.7 ist.
    Hat der MDK recht oder haben wir korrekt kodiert.
    Über Antworten würden wir uns freuen.

    Viele Grüße aus dem nebeligen Norden

    Pialotte

    Hallo,
    vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Bei der ersten Begutachtung wurde kurz Seitens des MDK argumentiert:C61- kein ersichtlicher Mehraufand gemäß DKR D003d.
    Antwort unserer Ärzte:
    Wenn der Gutachter den E-Bericht entsprechend gewürdigt hätte, hätte er lesen müssen, dass bei dem Pat. ein Harnstau 2.-3. Grades vorgelegen hat und dieser ursächlich durch das Prostatakarzinom zu sehen ist. Eine entsprechende Therapie bei begleitener Überlaufblase bestand in der umgehenden Anlage eines DK.
    Antwort des MDK:
    C61 ändern auf N13.3 Begründung: ...Das Prostatakarzinom ist zwar Ursache für die Harnstauung, allerdings wurde das Karzinom nicht behandelt, es wurde auch keine weitere Diagnostik vorgenommen, zumal die Situation bereits bekannt war. Es wurde lediglich das Symptom behandelt.
    Unserer Meinung nach ist der CA als ND zu kodieren, da es ohne CA warscheinlich kein Harnstau gegeben hätte.
    MFG Pialotte

    Guten morgen liebes Forum,
    wir haben eine Frage!
    Patient kommt mit Enteritis ins Krankenhaus(HD). Während des stationären Krankenhausaufenthalt entwickelt der Patient einen Harnaufstau2.-3. Grades bei dem unsere Ärzte die Ursache in einem vorliegenden Prostatakarzinom sehen. (Sonographisch beschrieben Prostata vergrößert). Der Patient erhielt einen DK.
    Bei unserer Kodierung der Nebendiagnosen haben wir die R33 sowie die N39.41 und als Spezifizierung die Ursache mit C61 verschlüsselt.
    Der MDK und die Krankenkasse will dieses nicht akzeptieren und die C61 streichen.
    Haben wir korrekt kodiert oder hat der MDK recht?
    Über Antworten würden wir uns freuen,
    liebe Grüße Pialotte

    Hallo,

    die Diskussion geht m.E. in die falsche Richtung:
    Ich habe im Eingangsbeitrag ausdrücklich auf die Beachtung der Kodierrichtlinien hingewiesen, um die Diskussion in den letzten Beiträgen, deren Inhalte sicherlich zu beachten sind, zu vermeiden.

    Ich verstehe die EDV als Hilfsmittel und möchte sie auch so nutzen. Wenn die EDV eine begrenzte Anzahl von Kodier-Vorschlägen erzeugt, die dann anschließend auf Ihre Kodierfähigkeit hinsichtlich der Kodierrichtlinien überprüft werden, ist das eine Arbeitserleichterung und führt zur Verbesserung der Kodierqualität.

    Gruß
    Pialotte

    Hallo,

    ich suche nach Veröffentlichungen über eine Generierung der Nebendiagnosen aus bestimmten Laborwerten (z.B. Hypokaliämie, wenn Kaliumwert \"xy\" unterschritten ist). Insbesondere würden mich dabei die Werte der CCL-relevanten Nebendiagnosen interessieren.

    Ich habe im Forum danach gesucht, aber leider nichts gefunden.

    Mir ist dabei bewusst, dass bei der Kodierung der Diagnosen die Kodierrichtlinien (Ressourcenverbrauch etc.) beachtet werden müssen.

    Vielen Dank!

    Gruß
    Pialotte

    Hallo,

    mir stellt sich bei dieser Diskussion noch folgende Frage:

    Die Dauer der Behandlungsbedürftigkeit eines Neugeborenen ist nicht abhängig vom OGVD-Datum.

    Wenn die Meinung vertreten wird, dass das gesunde Neugeborenen als Begleitperson abgerechnet werden soll, wieso dann erst ab erreichen der OGVD und nicht z.B. ab erreichen der durchschnittlichen Verweildauer?

    Schöne Grüße

    Pialotte

    Hallo Froum,

    als Erstes möchte ich alle Forumsmitglieder herzlich begrüßen und mich für die vielen interessanten Beiträge bedanken.

    Ich habe folgende Kodierfrage:
    Pflegedürftige Patientin wird mit Einweisung \"Abszedierung Schulter\" stationär aufgenommen. Bei Aufnahme Temperatur 39,3°. Ein Wundabstrich zeigte den Erreger B96.2!. Patientin wurde mehrfach operiert.

    Unsere
    Hauptdiagnose: A61.9 Sepsis
    Nebendiognose: L02.2 Abszeß + weitere Nebendiagnosen.

    Lt. MdK ist die L02.2 die Hauptdiagnose und eine Sepsis liegt nicht vor.

    Wer hat Recht?

    Gruß
    Pialotte