Beiträge von u61

    Hallo Thossi,

    Dass die Anämie mit Eisenpräparaten behandelt wird, sagt noch nichts über die Genese der Anämie aus.
    Im ersten Fall gehe ich davon aus, dass die Anämie aus der Blutung resultiert (--> D62), im zweiten Fall wäre zu eruieren, ob die Anämie ein Restzustand der D62 ist, oder ob es andere Ursachen gibt.
    Ergo bist Du auf dünnem Eis mit der D50.- :(

    mfg aus dem diesigen Sachsen

    UH

    Sehr geehrter Dr. BoB,

    T82.8 ist goldrichtig.
    Die zusätzliche Kodierung von I74.3 entfällt auf Grundlage der DKR D002f \"Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen\".
    D002f bietet allerdings eine Alternative an: I74.3 mit Y69! (dann entfällt aber T82.8 und diese Variante sagt nicht aus, dass eine Gefäßprothese die Thrombembolie ausgelöst hat)
    --> daher: T82.8

    VG UH

    Hallo Poltergeist,

    vorausgesetz E11.7_ ist zuvor gesichert (nicht nur vaskuläre Kompl.):
    - wenn PAVK diabetischer Genese (Arztvotum): HD E11.7_, ND: I79.2*, I70.25
    - wenn PAVK nicht-diab. Genese: HD I70.25

    M.E. ist die diab. Genese bei \"Fingerendgliednekrose\" wahrscheinlich.

    VG UH

    Hallo Fr. sushi - leider doch nix essbares,

    Schlaganfall ist der Überbegriff, der nur beschreibt, dass der Pat. (aus egal welchem Grund) \"schlagartig\" neurologische Defizite erlitten hat. Dieser unspezifische Begriff wird im DRG - System geringer bewertet, als die relativ konkrete Aussage, dass der Pat. einen \"Hirninfarkt\" erlitt. Deshalb hat I69.3 einen CC-Wert und I69.4 keinen.
    Die Codierung der I69.3 fällt bei fehlenden Angaben schwer. Sind genauere Infos (alte Briefe) über den Hausarzt erreichbar? Liegen eigentlich noch neurologische Defizite vor? Wurden diese behandelt? Wurde ein neurologischer Konsilararzt konsultiert?

    Viel Spaß bei der Suche!

    LG UH

    Hallo codeman, hallo H. Günther,

    ich sehe noch die Möglichkeit, dass die ursprüngliche Verletzung nicht in einem Schritt (OP) endtherapiert werden konnte. Trifft dies zu, so kann D005d zu Rate gezogen werden (\"Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff...\"). Behandlung in mehreren Schritten ist gerade bei Verbrennungen häufig. HD ist dann die ursprüngliche Verletzung.

    VG UH

    Hallo Herr oder Frau \"sushi\", (ich denk an was essbares)

    - I69.3 beschreibt Folgen eines Hirninfarktes (z.B. Halbseitenlähmung nach thrombotisch/embolisch bedingtem Verschluss eines Hirngefäßes mit nachfolgendem Ausfall des betreffenden Hirnareals)
    - I69.4 beschreibt Folgen eines Schlaganfalles, dessen Genese nicht bekannt ist (es könnte Thrombose oder Hirnblutung der Auslöser gewesen sein).

    VG UH

    Hallo Dr. Neiser,
    wir haben uns inzw. darauf geeinigt, die Klappenstörungen nur zu kodieren,
    - wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Krankheitsverlauf stehen (z.B. bei daraus resultiernder Herzinuffizienz)
    - wenn die Patienten deswegen einer zusätzlichen Untersuchung unterzogen werden
    - deswegen verlegt werden,
    - oder deswegen der Behandlungsplan geändert wird.

    I08.- verwenden wir bei Störung mehrerer Klappen bei bekannter rheumatischer und unbekannter Genese. Bei unklarer Genese ist das zwar etwas merkwürdig (es wirkt so, als sei die rheumatische Genese wahrscheinlich), aber wir halten wir es für richtlinienkonform.
    Also - aktuell ist es bei uns nur noch selten Gesprächsinhalt.

    Sind weitere Beispiele für Kodierrelevanz bekannt?

    VG UH

    Widerspruch:
    D009a sagt: Die Resteklasse \"sonstige\" ist zu verwenden, wenn eine genau bez. KH vorliegt, für die es keine eigene Klasse gibt.
    Der Zusammenhang zw. COPD + Pneumonie ist nicht zu bestreiten; dass die Infektion nur im Parenchym und nicht in den \"unteren Luftwegen\" ansässig war wird niemand bestreiten wollen und wenn nun noch die Antiobstruktiva verändert wurden, ist unter Verweis auf SEG 4/26 die Argumentation stimmig.
    Viel Erfolg!
    UH