Hallo Forum,
heute erhielten wir ein Widerspruchsgutachten, worin der Gutachter weiter an seiner Argumentation fest hält. Nach Rücksprache mit der Kasse, ist der Kostenträger auch der Auffassung, der OPS 8-983.1 kann nicht kodiert werden, da eine 3. Woche (mit einem Behandlungstag) begonnen wurde und in dieser 3. Woche die geforderten 11 Stunden Therapieeinheiten nicht nachgewiesen sind. Für 2 Wochen sind jeweils mehr als 11 Stunden Therapien durchgeführt worden, diese werden vom Gutachter auch nicht beanstandet.
Meine Frage: haben andere Krankenhäuser ebenfalls schon Erfahrungen mit dieser Argumentation seitens des Gutachters gemacht ?
Gruß
Krasi