Beiträge von krasi

    Hallo Forum,
    heute erhielten wir ein Widerspruchsgutachten, worin der Gutachter weiter an seiner Argumentation fest hält. Nach Rücksprache mit der Kasse, ist der Kostenträger auch der Auffassung, der OPS 8-983.1 kann nicht kodiert werden, da eine 3. Woche (mit einem Behandlungstag) begonnen wurde und in dieser 3. Woche die geforderten 11 Stunden Therapieeinheiten nicht nachgewiesen sind. Für 2 Wochen sind jeweils mehr als 11 Stunden Therapien durchgeführt worden, diese werden vom Gutachter auch nicht beanstandet.

    Meine Frage: haben andere Krankenhäuser ebenfalls schon Erfahrungen mit dieser Argumentation seitens des Gutachters gemacht ?

    Gruß
    Krasi

    Hallo MiChu,
    die Behandlung erfolgte insgesamt an 14 Tagen (incl. Aufnahme- und Entlassungstag). Und für diese beiden Wochen sind die Mindestvoraussetzungen erfüllt (mehr als 11 Therapiestunden pro Woche). Das Problem liegt darin, dass der MDK meint, zur Berechnung des OPS 8-983.1 müssen 3 Wochen belegt sein. Aber 14 Tage sind nun mal keine 3 Wochen ! Es kommen immer wieder neue Ideen auf, um Rechnungen zu kürzen.
    Da der MDK aber so auf sein Recht pocht, dachte ich schon, wir hätten einen Gedankenfehler. So weit ist es schon gekommen. :sterne:

    Gruß,
    Krasi

    Hallo MiChu,
    bisher liegen Forderungen nach Inhalten der Therapien bei uns noch nicht vor. Die Auflistungen der einzelnen Therapien reichen bisher noch aus.

    Dafür liegt uns aber eine neue Forderung vor:
    Bei einem 14-tägigen Aufenthalt, wo eine während der beiden Wochen geforderte Therapiedichte von mindestens 11 Stunden pro Woche nachgewiesen wurde, fordert der Gutachter nun für eine 3. Woche weitere 11 Stunden Therapienachweise. Einen Widerspruch hatten wir bereits formuliert und versucht, dem MDK klar zu machen, dass der Pat. nur 2 Wochen (14 Tage) behandelt wurde und eine 3. Woche nicht mehr anstand. Dennoch erhielten wir heute das Widerspruchsgutachten, wo uns der MDK wieder den OPS 8-983.1 streicht, da für die 3. Woche keine Nachweise erbracht wurden.
    Bisher wurde der OPS unter den gegebenen Voraussetzungen anstandslos anerkannt. Ist das jetzt eine neue Masche ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

    Gruß
    Krasi

    Hallo,
    das Thema passt zu einem Gutachten, was ich heute bekommen habe. Hier wird zwar nicht gesagt, dass die i.V.Antibiose ambulant durchgeführt werden sollte, hier stellt der Gutachter die Notwendigkeit der Dauer der i.V.Antibiose in Frage. Er mischt sich quasi in das Behandlungsregime ein.
    Die Argumente des MDK werden kreativer, um die Notwendigkeit einer stationären Behandlung in Frage zu stellen. Letztendlich entscheidet der behandelnde Arzt, der den Patienten vor sich hat, welche Art von Behandlung notwendig ist.

    Hallo Rosinchen,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ersteres war der Fall. Pat. kam wegen Blutungsstörungen. Daher habe ich mich bei der Argumentation auch darauf bezogen, dass es sich nicht um eine Vorbereitung zur Hysterektomie handelte, sondern die Hysterektomie aufgrund der Histologie erforderlich wurde.

    Dennoch war die Kasse anderer Meinung.

    Inzwischen habe ich mich mit der Kasse einigen können. Auch wenn meine Argumentation nicht 100% von deren Seite anerkannt wurde, hat sich der Kostenträger dazu durchgerungen, den Fall zu übernehmen.

    Einerseits gut, so ist der Fall erledigt. Andererseits fänd ich es besser, wenn man zu 100 % hätte überzeugen können. Schon allein im Hinblick auf zukünftige Fälle.

    Gruß

    Hallo Herr Dr.Neiser,
    vielen Dank für Ihre \"Bestätigung\". Wir hatten zwar bereits so gegenüber dem Kostenträger argumentiert, dennoch lies sich dieser auf unsere Argumente nicht ein und verweigert weiter die Zahlung der ambulanten OP.
    So sehe ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind und werde noch einmal versuchen, mit der Kasse zu reden.
    Gruß
    krasi

    Hallo Forum,
    folgendes Problem:
    Patientin kommt am 27.02.09 zur Abrasio (ambulante OP). Aufgrund des eingegangenen Histobefundes erfolgte am 4.3.09 (innerhalb von 5 Tagen nach der amb.OP) die stationäre Aufnahme zur Hysterektomie. Jetzt lehnt der Kostenträger die ambulante OP ab mit Hinweis auf §115 b SGB V unter Berücksichtigung des hierunter zu findenden §4 Abs.2 (\"Erfolgt eine vollstationäre Behandlung, so sind die diagnostischen Maßnahmen, die der Vorbereitung dieser stationären Behandlung dienen und innerhalb der Fristen gemäß §115a Abs.2 SGB V erbracht werden, nicht als Eingriffe gem. §115b SGB V abzurechnen\") Meines Erachtens ist dieser § hier jedoch nicht anwendbar !? Die Abrasio war keine Vorbereitung zu einer stationären OP, sondern als eigenständiger Eingriff zu sehen. Erst nach Histo stand fest, dass OP erfolgen musste.
    Wer hat Erfahrungen mit solchen Ablehnungen und kann vielleicht weiter helfen ?
    Vielen Dank schon mal,
    Gruß
    krasi

    Hallo Forum,
    an dieser Stelle möchte ich das Thema \"multimodale nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems\" noch einmal aufgreifen. Wir haben dem MDK zur Anerkennung der 12 Behandlungstage einen Nachweis über die geforderten physiotherapeutischen Therapien (fanden nicht an den Wochenenden statt) geschickt. Da an den Wochenenden Infusionstherapien und Quaddelungen durchgeführt wurden, gehen wir davon aus, dass diese auch zu den Therapien gerechnet werden. So kommen wir insgesamt auf die geforderten 12 Tage.
    Leider erkennt der MDK die am Wochenende durchgeführten Maßnahmen und somit die Kodierung der 8-977 nicht an.
    Dennoch akzeptiere ich das MDK-Gutachten ungern, da immerhin während des Aufenthaltes 47 physiotherapeutische Einzelleistungen durchgeführt wurden.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
    Wie gehen andere Kliniken mit den Wochenenden um ?
    Gruß, Krasi

    Hallo Herr Psczolla,
    vielleicht können Sie mir zum Thema 8-977 weiter helfen. Es geht darum,ob es sich bei den Tagen, die zu den Mindestkriterien gehören, um Behandlungstage handelt oder alle Tage zählen.
    Wir hatten eine Patientin 14 Tage stationär zur multimodal-nichtoperativen Komplexbehandlung des Bewegungssystems, wobei nach Prüfung durch den MDK nur 8 Tage anerkennt wurden, da laut Verlaufsdoku nur an 8 Tagen behandelt wurde. Somit lehnt die Kasse das von uns abgerechnete Zusatzentgelt 2008-41 ab.
    Wir sind der Meinung, dass es heisst 12 Tage und nicht 12 Behandlungstage , um die OPS 8-977 verschlüsseln zu können.
    Für eine Antwort vielen Dank vorab,
    Gruß
    krasi