Beiträge von NiZim

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine kurze Frage, die bei uns gerade für Kopfzerbrechen sorgt:

    Ein Pat. wurde ambulant (§ 116) in unserer MS- Spezialambulanz unseres Krankenhauses aufgenommen. Dabei wurde u.a. auch ein MRT durchgeführt.

    Anschließend wurde der Pat. notfallmäßig und ungeplant vollstationär aufgenommen. Die KK möchte nun die Stornierung der ambulanten Abrechnung ;( - tatsächlich zu Recht :/?

    Ich freue mich, wenn uns hier ein EBM- versierter Forumsteilnehmer mit einer entsprechenden Gesetzespassage und/oder Urteil unterstützen kann.

    Vorab vielen Dank und schöne Ostern!

    GLG NiZim

    Hallo Nurzu,

    die Fälle sind doch i.d.R. noch bezahlt (Verrechnung käme ja erst bei neg. MDK- Prüfung); Klage ist da ja nicht nötig...
    Wenn die KK verfristen lässt (aus welchen Gründen auch immer, z.B. Prüffrist MDK um, Antwort vergessen etc.), dann stellen wir eine AWP- Rechnung bei der KK und diese wurde bislang auch immer bezahlt. :D

    LG NiZim

    Hallo liebes Forum,

    ich hänge mich hier mal mit an, da es um die Problematik PrüfvV2015 und 9 Monate geht...
    Wir haben aktuell das Thema, dass die "9 Monate" wohl nicht ganz problemlos zu definieren sind und damit zum Zankapfel werden....

    Aktuelles Bsp.:
    MDK hat die Prüfung ausgelöst am 17.12.2015
    KH- Software berechnet nach §191 BGB (1 Monat = 30 Tage): Frist endet am 11.09.2016
    Krankenkasse: Anschreiben erstellt am 12.09.2016, Absetzung vorgenommen
    KH: Berechnung AWP, da Anspruch verfristet; zusätzlich schriftliche Ablehnung der Absetzung
    Die KK argumentiert nun so, dass die Frist erst am 16.09.2016 beendet wäre, die Information also im Zeitraum erfolgt wäre und damit die Absetzung korrekt ist.

    Hat schon ein anderes KH dieses Thema? Wie sah die Lösung aus?

    Ich freue mich über eine kurze Rückinfo. Danke!
    Viele Grüße
    NiZim

    Hallo Ufer59,

    das Problem hatten wir auch. Schlussendlich haben wir das so gelöst:
    - die 2016er Fälle in der Software (ID) von 2016er- auf 2015er- OPS- Codes umgestellt und
    - diese OPS- Codes dann manuell im führenden 2015er Fall im KIS eingegeben.
    - Die 2016er- OPS- Codes der FZL-Fälle wurden jeweils manuell gelöscht.

    Danach war die Lieferung der Datensätze der FZL/ Fallketten möglich :)

    LG
    NiZim

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,ichhabe eine kurze Frage, auf die ich in der Suche nichts Aktuelles gefunden habeund hoffe nun auf einen kurzen Denkanstoß ...Inden Kodierrichtlinien wird der beatmungsfreie Zeitraum wie folgt definiert: · Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmetwurden: 24 Stunden;
    · FürPatienten, die (inklusive Entwöhnung) mehrals 7 Tagebeatmet wurden: 36Stunden

    Meine Frage ist nun, ist das auf die Beatmungsdauer 1. imeigenen Haus oder 2. auf den Patienten bezogen? ?( Aktuell haben wir einenverlegten Patienten, der bereits im verlegenden KH lange beatmet wurde und nun seit 2 Tagen inunserer Klinik auf Intensivstation liegt. Nun lag ein beatmungsfreier Intervallvon 24 h vor, danach wurde der Patient erneut instabil und beatmet. Nun sind wir uns unschlüssig: Wenn ich Kodierrichtlinieauf das eigene Haus beziehe: = weniger 7 Tage beatmet --> Beginn neuer Intervall(24h werden nicht angerechnet).Wenn ich Kodierrichtlinie auf den Patienten beziehe: = Patientwar mehr als 7 Tage beatmet: = erneute Beatmung innerhalb 36 Stunden =kein neuer Intervall, sondern durchgängige Berechnung (24h werden angerechnet).Ich freue mich auf eine kurze Rückinfo; gern auch miteinem Hinweis, wo dieser Fall ggf. schon einmal schriftlich festgehalten wurde. Ich bedanke mich vorab herzlich und wünsche eine schöneWoche! LGNiZim



    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Folgende Problematik:
    - Patient kommt zur Komplexbehandlung Parkinson, Behandlung 11 Tage, dann Akut-Verlegung.
    - nach knapp 2 Tagen Rückverlegung, Weiterbehandlung über 5 Tage.

    Die Komplexbehandlung wurde am 1. BT begonnen, der OPS- Code 8-97d.0 (11 BT) vergeben.
    Bei Rückverlegung wurde die Komplexbehandlung weitergeführt, der OPS Code 8-97d.0 (5 BT) vergeben.

    Durch die Summierungsvorgabe in den Kodierrichtlinien wurden dann beide Codes gelöscht, der OPS- Code 8-97d.1 (16 BT) unter dem 1. Fall angegeben, der nun die individuelle DRG B49Z auslöst.

    Problem:
    1. Fall jetzt B49Z, 2. Fall DRG- Fall B67B: --> formal nicht zusammenzuführen (FPV)

    Lösung 1:
    keine Summierung der OPS- Codes; FZL aber möglich, Abrechnung: DRG- Fall B67B über 16 Tage.
    Das ist per se so auch nicht erstrebenswert, da die Leistungen der Komplexbehandlung ja auch an allen Tagen erfolgt sind...

    Lösung 2:
    Erfassung der OPS- Codes 8-97d.1 unter beiden Fällen (Fehlermeldung Datum/Zeit + Doppelmeldung an KK); aber beide Fälle sind in der B49Z (Tagesbezug)

    Lösung 3:
    ?(

    Ich hoffe, Sie können uns mit einer Idee unterstützen :rolleyes: bzw. eine Textvorgabe benennen, wo der Umgang mit so einem Fall geregelt ist :D

    Vorab schon einmal vielen Dank!

    Nicole Z.