Beiträge von Wild

    Die ausführlichen Anfragen privater Krankenversicherungen beziehen sich in der Regel auf eine allgemeine und ziemlich umfassende Entbindung von der Schweigepflicht bei Vertragsabschluss (Voraussetzung für einen Vertragsabschluss) die oft viele ( z.B. 20 )Jahre alt ist.

    Kann man sich als Krankenhaus darauf verlassen, dass so eine alte und pauschale Entbindung von der Schweigepflicht noch gilt, oder ist es sicherer, sich noch einmal eine aktuelle und fallbezogene Entbindung vorlegen zu lassen? Kann man eine solche zurecht fordern?

    S. Wild, Rotenburg a. d. Fulda