]Original von Selter:
Das steht so nirgends, wird aus dem abgeleitet, P001:
Prozedurenkomponenten
Fakt ist aber, dass dies die allgemeine DKR P001/P003 ist, es aber die spezielle DKR 1102a gibt, die expresis verbis die Adhäsiolyse beschreibt. Bedeutet = inhaltlich ist der Vorgabe der speziellen DKR zu folgen und sonst gar nichts....
Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 (Band 2 der WHOAusgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang.“
Bedeutet: Die spezielle DKR fordert die Kodierung in den dort genannten Fällen. Dass kein Hinweis im OPS zur zusätzlichen Kodierung zu finden ist, spielt überhaupt keine Rolle.Zitat Ende
dazu kann ich nur sagen, dass der MDK betont hat, dass \"aufwand eben nicht mehr gezählt werden kann\"- sprich : die monokausale codierung (BSG, Urteil vom 18. 9. 2008 - B 3 KR 15/ 07 R
(http://Lexetius.com/2008,3444)) sticht auch die speziellen kodierrichtlinien - ich finde, hier wäre eine klarstellung via dimdi oder inek sinnvoll
...
was meinen sie?