Beiträge von Dr.B.Wacket

    hallo nochmal,


    danke für die offenen worte...
    werde das so meinen leuten nahebringen- aber ich sehe dennoch schwierigkeiten auf uns zukommen, denn die \"relevanz\" kann zwar auf \"ortsebene\" formuliert werden, aber der mdk wird mittels bgh-urteil kontern- und wir stehen dann mit weniger da als erwartet :sterne:

    moin !

    habe mit dem mdk konferiert: antwort-> zitat:
    es heißt dort: \"kann im Einzelfall relevanten Aufwand verursachen\"
    ok - aber bestimmt nicht in jedem Fall und was ist \"relevant \"? zB mehr Aufwand als der Haupteingriff?\"

    folglich wird weiter munter an den adhäsiolysen rumdiskutiert werden...
    wäre das nicht etwas , was man (dr.selter zB ?? ) dem inek vorshlagen könnte( einfügen von : eine adhäsiolyse ist gesondert zu codieren...)

    Zitat


    Original von Selter:
    Beantworten wir das doch einfach mit einem Zitat aus der Urteilsbegründung:

    \"Daher sind allein der OPS-301 und die Kodierrichtlinien, die das Handeln der Beteiligten in Form einer Selbstbindung bestimmen, für die Frage maßgebend, wann eine zusätzliche Prozedur oder Prozedurenkomponente zu kodieren ist.\"

    Wie die DKR hier gestrickt sind, ist zur Genüge oben dargestellt. In dem verhandelten Fall ging es einzig um die Allgemeine DKR P001 ohne Relativierung über eine Spezielle DKR. Daher ist dies vom Inhalt her gar nicht vergleichbar.

    ok- ich werde es dem mdk mal via mail schreiben- über die antwort werde ich dann berichten

    ]Original von Selter:
    Das steht so nirgends, wird aus dem abgeleitet, P001:
    Prozedurenkomponenten


    Fakt ist aber, dass dies die allgemeine DKR P001/P003 ist, es aber die spezielle DKR 1102a gibt, die expresis verbis die Adhäsiolyse beschreibt. Bedeutet = inhaltlich ist der Vorgabe der speziellen DKR zu folgen und sonst gar nichts....


    Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 (Band 2 der WHOAusgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang.“

    Bedeutet: Die spezielle DKR fordert die Kodierung in den dort genannten Fällen. Dass kein Hinweis im OPS zur zusätzlichen Kodierung zu finden ist, spielt überhaupt keine Rolle.Zitat Ende


    dazu kann ich nur sagen, dass der MDK betont hat, dass \"aufwand eben nicht mehr gezählt werden kann\"- sprich : die monokausale codierung (BSG, Urteil vom 18. 9. 2008 - B 3 KR 15/ 07 R
    (http://Lexetius.com/2008,3444)) sticht auch die speziellen kodierrichtlinien - ich finde, hier wäre eine klarstellung via dimdi oder inek sinnvoll
    ...

    was meinen sie?

    Zitat


    Original von Schneehase:
    Schön gesagt, Herr Balling :)

    Aber, riol, das Raster der KK findet die Adhäsiolyse so gar nicht überflüssig, wenn bei einer LH diese gemacht wird und der Patient dann nur eine Nacht liegt...Zufälle gibts.


    guten tag allerseits!

    wir hatten gerade den MDK zu besuch- die monokausale codierung ist der knaller- alle adhäsiolysen auf dem weg zum wirklichen op-gebiet werden damit gekippt- außer wenn bei der ops-procedur ein hinweis steht\"die adhäsiolyse sei gesondert zu codieren\"-> nur fdann akzeptiert der mdk die adhäsiolyse....
    und nun ist herr selter gefragt- siehe oben...

    hallo !

    der schmerz an sich zeigt an, dass der nerv funktioniert.G97.88 würde ich nehmen bei sensibilitätsstörungen.
    der schmerz der leiste paßt doch gut zu R10.3
    der ops 5-0567 neurolyse muß durch den op-bericht erhärtet werden, dann paßt es.

    hallo und guten tag !

    wir werten die drainage z.b. eines leberabscesses mit 5-500.1----
    eine drainage = t-drain im gallengang codieren wir nicht extra, weil in der revision des gallenganges als zielleistung enthalten