moin allerseits!
hatte vor ein paar tagen eine ähnliche anfrage ins forum gestellt mit unterschiedlichen reaktionen: das fazit aus allen diskussionen- wenn man ganz sicher gehen will,daß die kasse den aufenthalt bezahlt,dann muß man vorher eine kostenzusage haben- ganz gleich,ob ob der pat. alleinstehend ist oder nicht.man kann den pat.natürlich stationär führen,aber ambulant abrechnen...
der gemeinsame bundesausschuß hat übrigens auf meine anfrage hin mitgeteilt,dass es keine entscheidungen zur ambulanten op und deren nachbehandlung gibt.
munter bleiben