Beiträge von Dr.B.Wacket

    moin allerseits!

    hatte vor ein paar tagen eine ähnliche anfrage ins forum gestellt mit unterschiedlichen reaktionen: das fazit aus allen diskussionen- wenn man ganz sicher gehen will,daß die kasse den aufenthalt bezahlt,dann muß man vorher eine kostenzusage haben- ganz gleich,ob ob der pat. alleinstehend ist oder nicht.man kann den pat.natürlich stationär führen,aber ambulant abrechnen...
    der gemeinsame bundesausschuß hat übrigens auf meine anfrage hin mitgeteilt,dass es keine entscheidungen zur ambulanten op und deren nachbehandlung gibt.

    munter bleiben

    moin!
    es gehtleider nicht um die begründung einer stattgehabten komplikation.auch unser narkosearzt hätte gerne eine rechtprachliche begründung für die 24 überwachung-prophylaktisch.denn sonst sind wir bei einigen kassen machtlos...sonst niemand im board,der helfen kann? ojeh

    wertes Forum!
    einige KK akzeptieren,wenn der Pat angibt,er ist Single oder nicht häuslich versorgt,andere nicht.Wir sagen immer,daß wegen der ev.Nachwirkung der Narkose eine dauerhafte (!)Überwachung erforderlich ist(-nicht gemeint ist damit der kurze Besuch einer ambulanten Pflegekraft-)dann ist ein kurzstationärer Aufenthalt machbar.
    Aber gibt es überhaupt eine Rechtsprechung,die auf die 24-Stunden-Überwachung abzielt und wer kann (oder besser wer muß )die Überwachung durchführen?
    Weiß jemand Rat?

    hallo,herr selter,
    zu 1. ist bei juristen der unterschied \"störung/komplikation\" wirklich so minimal,noch dazu ,wenn die störung iatrogen,also als echte komplikation ausgelöst wurde?
    zu 2. im vorspann zu kapitel XIX steht bei verletzung von blutgefäßen nichts von stichverletzung... dazu handelt es sich doch hier um eine nicht beabsichtigte stichverletzung...

    hallo,herr selter,
    in der D002F steht \"erkrankung bzw störung nach medizinischen maßnahmen\"...das wort komplikation wird dort elegant umgangen.sollte uns das zu denken geben?
    gibt es eine rechtsprechung,dass ein nadelstich ein trauma darstellt im sinne der s-klassifikation?

    moin
    eigentlich weiß ich nicht,was sie wollen.wenn der pat stat.abgerechnet werden kann,um so besser,weil ihr erlös höher ist.wenn es partout ambulant sein soll,dann liegt der pat eben auf ihre kosten eine nacht im KH.
    aber eine fehler-drg wird vor keinem gericht anerkannt,weil nach wie vor die leistenhernie der grund für die op ist...und nicht die herzinsuff...und nicht die geburt,der auslöser allen übels.
    nix für ungut

    moin nochmal!
    die D005d paßtleider gar nicht,da es sich nicht um einen folgezustand einer krankheit,sondern einer med.maßnahme handelt.
    und die vorliegende \"krankheit \"wurde iatrogen ausgelöst.
    ich wäre auf eine mdk-antwort gespannt...