Beiträge von dan

    Hallo Forumsteilnehmer, hallo Herr Schaffert!

    In Ihrem letzten Beitrag schreiben Sie, dass das Notarztprotokoll als Einweisung gilt und daher der (= \"Verordung einer Krankenhausbehandlung\") quasi gleichgestellt ist. Dazu hätte ich ein paar Fragen:


    Wird ein solcher Fall als Notfall oder als Einweisung gekennzeichnet (z.B. in der Aufnahmeanzeige)?
    Wird das übersendete Notarztprotokoll von den Kostenträgern als Einweisung akzeptiert?
    Muss das Notarztprotokoll zwingend von einem Arzt unterschrieben sein (oder reicht auch die Unterschrift des Rettungssanitäters)?
    Gibt es hier einschlägige Rechtsquellen für die Argumentation mit den Kassen?

    Ich wünsche ein erholsames Wochenende!