Beiträge von bdomurath

    Hallo Herr Neumann,

    mich würde die Art der Wichtung bei der Ermittlung des lw BFW interessieren. Der durchschnittlich vereinbarte Basisfallwert der KH 2004 stellt keine Wichtung dar. Hier müßte eigentlich eine Fallwichtung stattfinden und das mit Daten aus 2004. Wie kann man das so schnell hinbekommen?

    Das Argument, dass der rechnerische BFW des InEK deshalb so hoch liegt, da viele Unis teilnahmen, will mir nicht einleuchten. Schaut man sich einmal Kostenkurven an, so gibt es fast ausschließlich linksschiefe Kostenverteilungskurven (im letzten Jahr sogar dreigipflig in der B42, was statistisch hochinteressant ist) mit Abschneiden des Hochkostenbereiches zugunsten eines verzerrt ermittelten \"Niederkosten\"-Mittelwertes durch die Inlierregelung. Dass darüberhinaus die Zuschläge für die obere Grenzverweildauer (die sich wieder auf die Inliervergütung beziehen) 2004 zu nicht sachgerechten Entgelten führten, kann man dem aktuellen Abschlußbericht des InEKs entnehmen. Geblieben aber ist die Errechnung eines arithmetischen Mittelwertes, der eben nicht den mittleren Verteilungswert darstellt, weder im Inlier- noch im Gesamtbereich. Dafür sorgen die Grenzen der UGVD und OGVD, die absolut pauschal in jeder DRG-Kalkulation angewendet werden. In Australien ist das nicht so.

    Trotzdem kam beim InEK ein über die Jahre erstaunlich stabiler, aber relativ hoher rechnerischer BFW heraus. Und das hat mit den Unis wenig zu tun (zum Leidwesen der Unis). Siehe Gutachten von Herrn Röder, der für die Universitäten berechnet hat, dass diese vielfach mit Überschreitungen der oberen Grenzverweildauer zu tun hatten. Damit aber waren diese Fälle gar nicht in der Kalkulation der BWR der einzelnen DRG erfasst worden.
    Es bleibt mir deshalb ein Rätsel, wie durchschnittliche landesweite BFW zustande kommen sollen, die stark von diesem rechnerischen BFW des InEK abweichen.

    Mir scheint dieser rechnerische BFW des InEK immer noch näher an der Wahrheit zu liegen.

    Wie ist Ihre Ansicht dazu? Das wird sicher viele interessieren.

    Mit herzlichen Grüßen aus der Winterwelt um Bad Wildungen

    B. Domurath

    Hallo,

    der Vorschlag von Herrn Schaffert ist sehr gut. Die jetzt bestehenden Kodierrichtlinien sind können im Einzelfall medizinisch nicht plausibel sein.
    Der Vorschlag würde dieses Problem beseitigen. Solange Metastasen vorhanden sind, werden diese immer das Behandlungsproblem des eigentlichen Primärtumors darstellen. Ich sehe hier auch keinen Widerspruch zur Definition der Nebendiagnosen, wenn Primärtumor und Metastasen gleichzeitig therapiert werden (Siehe Querschnittlähmung und Lähmungshöhe und Folge von... oder Schlaganfall).

    Die DKG sammelt gerade die Vorschläge für Änderungen der DKR.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    ich kann mir nur vorstellen, dass vielleicht jemand am Werk war, der die Grundidee dieses Artikels (als interessierter Urologe lerne ich natürlich immer wieder gern dazu und habe diesen Artikel herausgesucht) gar nie nicht verstanden hat.

    Zitat:
    \"Zur Sicherung einer kathetervermittelten Harnwegsinfektion sind zwei Harnkulturen mit wiederholter Isolierung des gleichen uropathogenen
    Erregers mit einer Keimzahl von 102 kolonienbildenden Einheiten pro Milliliter Urin und eine Pyurie erforderlich.\"

    Wenn es so ist, wie sie schreiben. liegen mehrere Mißverständnisse vor.
    1. es geht um kathetermermittelte Harnwegsinfekte, nicht um den üblichen HWI,

    2. es geht um nosokomiale Infektionen,

    3. der Artikel ist geschrieben worden, um auf die Risiken einer instrumentellen Harnableitung aufmerksam zu machen, nicht wegen der Definition eines Harnwegsinfektes,

    4. es wird das Vorgehen bei ... beschrieben als Goldstandard, es wurde nicht das Vorgehen und die Definition des HWI allgemein als Goldstandard gegeben.

    Ansonsten ist die Definition des HWI die des Lehrbuches. Da kann man ja mal hineinschauen.

    Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen bei der sachgerechten Kodierung

    Mit freundlichen Grüßen

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo Herr Selter,

    täuschen Sie sich nicht über das finanzielle Risiko. Wenn das Angebot des InEK gut genug ist, könnten sich glatt alle 2.200 Krankenhäuser melden.

    Dazu noch die angebotene Öffentlichkeit von mydrg! Wann kommt man schon dazu, bei Werbung mit dieser Einschaltquote sogar einen Euro plus einbuchen zu können?

    Was kann man nicht alles mit einem Euro heutzutage anstellen? - Vielleicht einen lang ersehnten Traum realisieren und auf Einkaustour gehen, direkt in das nächste Krankenhaus.

    Ich denke, der eine oder andere Controller hat diesen Euro fest im Visier seines Gesamtbudgets. Als Mehrerlösäquivalent glatte 3,33 Euro, als Steigerungsraten-Äquivalent(was für ein Wort!) sogar 5.000 Euro wert!

    Einige können vielleicht durch diesen einen Euro sagen: \"Im vergangenen Jahr blieb uns unter dem Strich nur eine schwarze Null, im nächsten Jahr wird uns die Wende ins Plus gelingen.\" Oder könnten zu der KK sagen:\" Wir streiten uns mit Euch nicht mehr um den Euro. Den haben wir schon - von mydrg!\" Wie das die Verhandlungsposition für 2005 stärkt, ist doch noch gar nicht abzusehen.

    Oder täusche ich mich und der eine Euro muss vom DRG-Erlösvolumen abgerechnet werden? Trotzdem positiv. Dann mindert er ja die Basisfallrate des Krankenhauses und der Angleichungsbetrag fällt noch höher aus als gedacht.
    Dann ist ja sogar damit zu rechnen, dass der eine Euro im Formular B2 auftaucht. Ich sehe es direkt vor mir, gleich in Zeile 2: Mydrg-Euro. Was für eine Karriere für mydrg. Ein Formular für die Ewigkeit! Wer da drin ist, der hats geschafft.

    Ich finde, Sie sind zu skeptisch.


    Gruß nach Murnau

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    meiner Meinung nach ist L03.11 die bessere Schlüsselnummer. Sie ist medizinisch sprechender. T79.3 posttraumatische Wundinfektion anderenorts nicht klassifiziert ist ja doch besser klassifizierbar - mit L03.11.
    Wegen dieses Textes würde ich auf die doppelte Verschlüsselung von L03.11 und T79.3 verzichten. Deshalb für mich: HD besser L03.11.
    Aber, man muss daraus sicher keine prinzipielle Sache machen. Bei Eingabe der Wundtoilette erhalten Sie trotz unterschiedlicher DRG praktisch auch dasselbe Entgelt.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    Entschuldigung. Ich hatte unrecht. Es sind 2 Fälle. Habe mich durch die Regelung der Zählung der Belegungstage etwas verwirren lassen und sie wie eine Verlegung innerhalb des Krankenhauses gedeutet . Aber, die WA-Regel gilt nur für die 3 von Ihnen schon genannten Fälle. Diese haben Sie ausgeschlossen.

    Die Zeitspanne spielt tatsächlich keine Rolle. Ich habe es noch einmal hin und her geprüft.

    Irgendwie auch logisch. Die Krankenhäuser sind letztendlich nicht die Risikoträger verschiedener Erkrankungen. Das bleiben die Versicherungen.

    Ich komme also zu dem gleichen Ergebnis wie Herr Killmer und Herr Künne. Ihnen beiden ein Dankeschön dafür, dass Sie mich auf den richtigen Pfad zurückgebracht haben.

    Ein schönes Wochenende wünscht

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    da die Grunderkrankung behandelt worden ist, kann die Exsikkose nur eine ND sein.
    Es kommt aber bei der Auswahl der HD darauf an. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem 94-jährigen Patienten alles mit einmal einen Aufnahmegrund darstellt und auch so verfahren wird, dass alles, sowohl die Herzinsuffizienz als auch die Gastroenteritis usw. akut behandelt werden mußte. Dann ließe sich die Regel für 2 mögliche HD anwenden und dann kann diejenige HD kodiert werden, die retrospektiv den größeren Ressourcenverbrauch darstellt.

    Wenn das nicht so war, würde ich es trotzdem locker sehen. Wenn Überschreitung OGVD medizinisch notwendig, dann ist sie notwendig. Die Grenze der oberen Grenzverweildauer ist doch sehr willkürlich bei der Kalkulation festgelegt, da die meisten Kurven zur Kalkulation keine Gausschen Verteilungen sind. Und diese Grenze ist nicht DRG-individuell, sondern pauschal festgelegt Man kann ausrechnen, ob z.B. der Maximalabstand 17 Tage bei der Berechnung der angesteuerten DRG eine Rolle spielte, der mit Statistik ja nun rein gar nichts zu tun hat. D.h. die Fallpauschalen sind durchaus nicht auf den mittleren Kostenstandard in Deutschland kalkuliert. Und der größte Teil der Zuschläge für die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer ist immer noch mit dem Faktor 0,7 versehen, auch 2005. Dadurch können also nicht die Kosten gedeckt werden, die bei Überschreitung der OGVD entstehen. Obwohl schon viel verändert wurde in der Kalkulation, diese Einschränkungen bestehen 2005 weiter. Der Zuschlag ist kein Gewinn für die Krankenhäuser. Er benachteiligt sie und wurde schon so kalkuliert, dass er aus dem \"Globalbudget\" herausgerechnet wurde.
    Ich will es einmal so ausdrücken: die Zuschläge bei Überschreiten der OGVD sind auch 2005 ein Teil des \"Gesamtkunstwerkes DRG 2005\". Sie stehen Ihnen zu.

    Gruß
    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    Herr Sommerhäuser, ich finde Ihren Aufruf zur Teilnahme an der Kalkulation sehr ehrenwert. Auch der symbolische eine Euro bekräftigt, wie hoch im Forum das Interesse an validen Daten ist.

    Da Sie sich entschlossen haben, aus Ihrer Freizeitaktivität mydrg heraus nun auch die Arbeit kalkulierenden Häuser anzuerkennen, mit schon jetzt sehr konkreten Vorstellungen über die Kriterien und die Höhe (das bringt symbolisch Planungssicherheit), sollte man Sie nicht allein für die Kosten aufkommen lassen. Immerhin, 148 Häuser 2003, vielleicht werden es 2004 sogar mehr. Kosten etwa 150 bis 200.- Euro. Ich möchte Ihnen meine Beteiligung anbieten. Was meint das Forum? Vielleicht gibt es noch mehr Beteiligunswillige.

    Bei der Steigerungsrate von 0,02% käme 1 Euro einer Anerkennung des Budgets von 5.000.- Euro pro Krankenhaus gleich. Und das 150 - 200 mal. Da kommen wir bei 200 Häusern doch glatt auf eine Million. So muß man es sehen - hoch symbolisch.

    Anhängend ein paar andere Tatsachen.
    Dem InEk steht seit 2001 der DRG-Systemzuschlag zu. Diese Gelder sollen nach der \"Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags v. 10.05.01\" verbraucht werden für:
    \"§ 3
    Mittelverwendung
    (1) Der Einsatz der aus dem Zuschlag gewonnenen Finanzmittel ist nur zur Entwicklung, Einführung und laufenden Pflege des einzuführenden Vergütungssystems zulässig. Mit dem Betrag werden die laufenden Ausgaben der InEK gGmbH finanziert.
    (2) Die InEK gGmbH verpflichtet sich, jährlich einen Mittelverwendungs-nachweis aufzustellen und eine Abschlussprüfung durch eine externe Stelle durchzuführen. Diese Unterlagen sind den Vertragsparteien zur Prüfung vorzulegen. Im Mittelpunkt dieser Prüfung steht dabei die gesetzmäßige Mittelverwendung. Das Prüfungsergebnis wird an geeigneter Stelle veröffentlicht.\"

    Wenn ich es aus den Jahresberichten des InEK richtig herauslese, kamen nach §21 rund 17.800.000 Datensätze an. Das spült jährlich eine Summe von etwa 5,34Mill Euro in das InEK. Seit 3 Jahren. Vielleicht ist nach Abschlußberechnung sogar noch etwas für kalkulierende Häuser 2004 übrig, die ja erst möglich machen, dass diese Gelder verbraucht werden dürfen?

    2005 werden es rund 10,5 Mill Euro bei zu erwartenden rund 3Mill Datensätzen für die Kalkulation sein. Ist doch schön, dass es so etwas gibt.

    Gruß

    Burkhard Domurath
    Bad Wildungen