Beiträge von bdomurath

    Hallo,

    in diesem Jahr sollen die kalkulierenden Häuser tatsächlich einen Abschlag erhalten. Die Kriterien und die Höhe sind unbekannt.

    Ich finde es aber schade, dass die Häuser, die sich 2003 und besonders 2004 an der Kalkulation beteiligt haben und für zusäztzliche, teilweise aufwändige händische Datenzusatzinformationen für das InEK viel, viel Zeit, Überstunden bis in die Nacht investierten, von der Selbstverwaltung nicht einmal symbolisch eine Geldleistung sahen. Bei einer Steigerungsrate von 0,02% wäre man schon für die Bleistiftfinanzierung dankbar. Die Dimension, die der Kollege der Endo-Klinik genannt hat, überrascht mich nicht. Auf die Dauer kann sich ein Krankenhaus das nicht leisten.

    Wir werden sehen. Wenn man den Bericht des InEK nachliest, so erkennt man, wie überraschend viele Datensätze qualitativ nicht verwendet werden konnten. So kann es bei dem Aufwand, der dafür geleistet wird, auch nicht weitergehen.

    Ein spannendes Jahr 2005 wünscht

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    das wollte ich auf keinen Fall: jemanden wegen einer Kodierung in menschliche Verzweiflung zu stürzen.

    Warum halten Sie die Myopathie im Bereich G70-G73 zu schlecht dargestellt? Das verstehe ich nicht ganz. Der Schlüssel G82 enthält querschnittförmige Lähmungen auf Rückenmark- und Hirnebene. Das Cauda-equina-Syndrom verfügt über einen anderen Schlüssel. Und die Genese ist eine andere als bei Störungen der neuro-muskulären Synapse.

    Sie wollen irgendwie dastellen, dass diese Patienten plegisch sind. Ist es das? Und Sie meinten, dass man dazu aus dem Bereich \"sonstige Lähmungen\" irgendetwas hinzuziehen müßte, was das darstellt. Die formale Antwort lautet:\" Eine Kodierrichtlinie, dass so tun zu müssen, gibt es nicht.\" Die 0603 und 1910 decken klar andere Bereiche ab. Vielleicht überlegen Sie noch einmal, warum Ihnen die beispielhaften Z-Kodes nicht gefallen und warum Sie unbedingt irgendetwas wie Plegie benötigen. Ich komme dem Problem, das Sie so verzweifeln läßt, nicht so richtig auf die Spur. Vielleicht können Sie das noch einmal darstellen.

    Ich hoffe, Sie haben am Abend noch etwas anderes als verzweifeltes Kodieren vor.

    Gruß

    bdomurath

    Hallo Herr Junghänel,

    bei mir bitte auch Herr.

    Ich würde es wie eine Myopathie verschlüsseln und den zusätzlichen Aufwand mit Abhängigkeit usw. verschlüsseln (z.B. Z99.3 - Rollstuhl, Z74.0 - Eingeschränkte Mobilität, Z74.1 Hilfestellung, Z 99.8 Hilfsmittel u.a. Eine Lähmung im Sinne G80-G83 liegt nicht vor, wohl aber im Sinne G70-G73.

    Was die notwendige Verschlüsselung der Lähmungshöhe bei G82.- angeht, die Redaktionellen Hinweise waren schon in den DKR 2004 vorhanden, wurden aber gern übersehen. Auf S.27 findet sich der Hinweis auf die notwendige Verschlüsselung G82.6- bei bestimmten Diagnosen und auf die redaktionellen Hinweise. Erläutert werden die bestimmten Diagnosen in 0603c S.107 und S.108 sowie in 1910c S.191. Aber diese Kodierrichtlinien passen in Ihrem Fall nicht wirklich, meine ich.

    Gruß nach Meppen aus dem sonnendurchfluteten Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo,

    warum wollen Sie einen kausalen Zusammenhang zwischen SPK und HWI a priori ansetzen? Und dann noch mit Fieber? Wenn der SPK disloziert ist, muss man fragen, was denn der eigentliche Grund für den SPK war. Dann ist dieser Grund wahrscheinlich auch die Ursache des HWI. Dass ein SPK-verursachter HWI oder eine Bakteriurie stationär behandelt werden muss, ist ungewöhnlich. Ich wäre bei der Kodierung der T83.5 vorsichtig; denn eine wirkliche Prothese oder ein Implantat in dem Sinne ist doch ein SPK nicht. Darunter versteht man etwas anderes. Meiner Meinung nach.
    Aber interessante Diskussion.

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo Herr Junghänel,


    Ich bin mit Ihrer Kodierung nicht ganz einverstanden und glaube, richtig zu liegen.
    Warum wollen Sie eine Myopathie (Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels (G70-G73) kodieren mit Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome. Eine periphere Lähmung, wie die Myopathie passt nicht in die Kategorie G80-G83. Und deshalb auch Ihre Schwierigkeiten. Die G82.- ist in Ihrem Fall nicht zu kodieren.

    Hallo Frau Klein,

    ich freue mich, dass Sie wieder aufgetaucht sind. Wo steckten Sie denn? Ich habe als Neuro-Urologe eine kleine Ergänzung zu Ihrer Bemerkung zur G82.- .
    Es steht zwar im ICD, dass man die G82.6- kodieren kann, in den DKR 2005 aber steht unter D012d unter der Überschrift Ausrufezeichen Kodes die Tabelle 2. Und aus dem Text zu dieser Tabelle folgt, dass die G82.6- Kodes im Falle des Zutreffens von G82.- kodiert werden muss. DKR- gehen vor ICD-Regeln.
    So wird es wohl auch 2005 nicht langweilig werden.

    Ein weiterhin frohes Kodierjahr 2005 wünscht Ihnen

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    die KK irrt. Es gibt mehrere Gründe, rein formale und medizinische.

    Unter der DKR D009a 2. Satz: \" Die Resteklasse \"Nicht näher bezeichnet...\" ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff.. beschrieben ist und eine Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD-10 zu entsprechender Stelle nicht möglich ist.\"

    Man müßte suchen unter HWI bei suprapubischem Katheter, nicht nach der Komplikation bei SPK. Den Kode gibt es nicht.Einen HWI nnb gibt es nicht. Wäre auch Unsinn, wenn man den Erreger kennt.

    Weiter, D009a:\" Die Resteklassen dürfen nicht verwendet werden, um Diagnosen \"aufzufangen\", die scheinbar nicht anderenorts klassifiziert sind\". Das aber ist hier der Fall.

    Die DKR 2005 (D002d)regeln unter \"Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen\" den Gebrauch der Kodes ..nach medizinischen Maßnahmen unter etwas klarer: \"Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert.\" Gleiches gilt natürlich für Nebendiagnosen.

    Unter II 4.Abs.: \"Zur medizinischen Dokumentation ist immer der Kode für die spezifische Erkrankung in der höchsten Differenziertheit zu verschlüsseln\" .

    Und unter 0601a: \"... sowie auftretende Komplikationen (z.B. Aspirationspneumonie, Dekubitus, Harnwegsinfektionen...) sind zu kodieren.

    Zusammenfassend:
    1. um die Kodierung des HWI, wie Sie es vorgeschlagen haben, kommt man nicht herum,
    2. eine Resteklasse anstelle der spezifischen Erkrankung zu bemühen, in der Art, wie von der KK vorgeschlagen, ist formal in diesem Fall nicht erlaubt,
    3. trifft die Definition einer Nebendiagnose für den HWI zu. Der Errreger ist entsprechend der redaktionellen Anmerkungen zu den DKR ebenfalls zu verschlüsseln.
    4. muss ich hier als Urologe sagen, dass erst noch zu beweisen wäre, ob ein HWI, der einen stationären Aufenthalt begründet, durch den SPK verursacht wurde, oder durch die Erkrankung, die zur Anlage des SPK geführt hat.

    Gruß

    BDomurath
    Bad Wildungen

    Hallo Herr Blaschke,

    das tolle Werk mit den komplizierenden Diagnosen und Prozeduren ist medizinisch schwer nachvollziehbar. Warum z.B. wirbelsäulenchirurgische Eingriffe mit Frühreha in der B02 landen, wird mir ein Rätsel bleiben. Die Beispiele sind beliebig fortsetzbar. Da war ein ökonomisch ausgerichtetes Sortieren am Werk. Ich denke, dass der Spruch, dass man ohne Grouper nicht weiterkommt, sehr aufrichtig gemeint war. Transparenz erzeugt das nicht, einverstanden.
    Sie könnten recht haben, dass man mit dem Gedanken spielt, sich von den CCL-Werten zu trennen; die KK lieben sie ohnehin nicht. Es würde das Kuddelmuddel der jetzt nicht mehr gesplitteten DRGs erklären. Aber was bleibt dann von den refined-DRG?. CCL-Werte waren irgendwie abschätzbar, komplexe DRG-Einheiten werden es nie werden. Darin liegt ihre Schwierigkeit, gerade für die Leistungsplanung.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen