Beiträge von bdomurath

    Hallo Herr Schaffert,


    Die MDK-Gutachten sind manchmal etwas pau-schal. Können wir mit dem Argument des Pauschalseins hier von den Kassen siegen lernen?:lach:

    Als Icon fehlt eigentlich noch ein galoppierender Amtsschimmel. Das ist doch der tiefere Sinn solcher Antworten der Kasse: ein bürokratischer Ritt.


    Na, dann mal Hüh

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    nun, unmittelbar nach Dialyse wird die Hyperkaliämie sicher nicht nachzuweisen sein, da der Erfolg der Dialyse kontrolliert wird. Später schon. Das kann auch mal schnell gehen. Sie müssen tätig werden. Damit auch kodieren. Hier sind meiner Meinung nach gleich alle Kriterien der Kodierung einer Nebendiagnose erfüllt.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    der Schreibfehler Z46.4 ist hübsch (Z46.4 ---- Versorgen mit und Anpassen von kieferorthopädischen Geräten). Die Z46.4 würde ich nicht undiskutiert zusätzlich bei Harninkontinenz kodieren.

    Spaß beiseite.
    1. Man kann recht hübsche Geräte \"im\" Harntrakt anpassen. Ganz sicher ist ein DK nicht damit gemeint. Der MDK sollte vielleicht einen Urologen aus seinen Reihen zu Rate ziehen, um diese unsinnige Spitzfindigkeit zu lassen. Vielleicht war es ja ein Augenarzt, der diese Superidee hatte (DKR 0712a) und eine Äquivalenz sah (~). Das würde die Umstände mildern. Besser wird es dadurch nicht.

    2. Die richtige Äquivalenz ist Kodierrichtlinie 1801 Absatz f - \"bestimmte Symptome, zu denen zwar ergänzende Informationen vorliegen, die jedoch eigenständige, wichtige Probleme für die medizinische Betreuung darstellen\" - \"Es gibt Fälle, bei denen Symptome zu kodieren sind\". Die Regel gilt für alle. Die Grundidee der Kodierrichtlinie ist doch klar.

    3. Haben sich die Australier etwas dabei gedacht, die Kodes für die Inkontinenz mit einem entsprechenden CCL zu bewerten. Warum wohl haben sie es so getan? Wegen des Aufwandes.

    4. Verfallen wir weiter in solche Spitzfindigkeits-Kodierungen, weiß bald keiner mehr, wie er was kodieren soll. Und das ist nun wieder ernsthaft schlimm.


    Gruß aus Bad Wildungen

    B. Domurath

    Hallo,

    das sehe ich auch so, Herr Selter. Einige Begründungen finden sich für Universitätskliniken im Gutachten von Herrn Röder. Das gleiche gilt für Spezial- oder Schwerpunktversorger.Die Argumente sind nicht von der Hand zu weisen und - es nützt dem ganzen System nichts, wenn solche Kliniken oder auch nur Abteilungen in die Unwirtschaftlichkeit getrieben werden durch eine etwas unausgereifte Systematik.
    Das hier angeführte Argument, dass man PCCL errechnet und gesplittete DRG hat, zieht nicht wirklich. Wieviele DRG sind denn geslittet? Und, jetzt kommt mein Lieblingsthema: die CCL-Werte der Diagnosen sind zu 99% Australien, nicht Deutschland. Dieses System ist etwas unausgewogen. Auf dieser Basis wird aber auch 2005 gesplittet. Wieso ist eigentlich ein HWI so hoch bewertet? Und warum haben die Erregern fast alle den gleichen CCL? Warum ist die Multiresistenz ohne CCL>0? Oder die Sache mit den Abhängigkeiten von... und dem hübschen Beispiel in den DKR.
    Hier muss meiner Meinung nach das System noch fleißig weiterentwickelt werden. Dazu bedarf es eines Zuhörens bei Problemen und flexibler Lösungen.
    Das Argument, dass der Blinddarm überall gleich kosten muss, ist nicht wirklich tragend. Die Blinddärme sind doch nicht die Hauptkampfarena der Universitäten und Spezialversorger. Da geht es anders zur Sache. Wo genau, das muss untersucht werden und hier an den DRGs gefeilt werden. Für 2005 kann man das nicht erwarten. Was nun? Ausstieg aus der Konvergenzphase ist keine Lösung. Aber was dann? Die Vorschläge sollte man ernst nehmen, auch flexible BFW, evtl. mit Angleichungen bis zum Verschwinden der Unterschiede 2008 bei gleichzeitigen Ausbau des DRG-Systems.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    Sie haben völlig recht Herr Lütkes, diese kumulativen Sachen sollten als Kode wegen Praxisferne verschwinden. Das kann doch ein Computerprogramm mal schnell zusammenzählen, wenn man Einzelkodes verwendet. Z.B. bei Beatmungen je 8 Stunden, Blutkonserven als Einzelleistung, andere Blutprodukte in Schritten nach Einheiten usw. (als einfach dahingeschriebener Vorschlag). So wäre das Tagesgeschäft einfacher zu erledigen. Vielleicht denken wir hier gemeinsam nach und schlagen dem DIMDI eine bessere Lösung für 2006 vor, als DRG-Forum von mydrg.
    Ich meine das ernst. Diese Zusammenzählerei geht mir auf die Nerven und ist gerade bei Langliegern sehr, sehr schwer zu bewältigen. Überall Subsysteme und Papiergewurschtle, damit am Ende ein Computer etwas damit anfangen kann. Sehr merkwürdig.

    Gruß aus Bad Wildungen

    Bdomurath

    Hallo,

    sicher ist es schwer für einen Patienten, nach Hause gehen zu müssen. Es ist auch schwer, das einem Patienten erklären zu müssen.
    Hier geht es doch um etwas anderes. Ein Patient wurde zur Op aufgenommen. Die stationäre Aufnahme ist bei der o.g. Diagnose an sich begründet. Halten wir das doch einmal fest. Alles andere ist spekulativ und sieht, bei allem Respekt, ein wenig nach dunkelgrünem Tisch aus.
    Das Unterstellen eines Managementfehlers ist nicht zielführend.
    Es ist nun mal ein Tagesgeschäft - die Verteilung der Ops und der Intensivbetten. Notfall geht vor planbarer Op, ungeachtet dessen, dass ein Notfall mehr Intensivtherapiezeit als ein Regelfall benötigt. Das Verantwortungsbewußtsein kann hier diktieren, dass die geplante Op richtig verschoben werden muss. Etwas anderes hatten sicher die Kollegen auch nicht vor.

    Allen eine interessante Arbeitswoche und wenig Ärger mit der Bürokratie

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    ganz klar, die Krankenkasse ist im Unrecht. Deutlicher kann man den von Ihnen benannten Fall in der Kodierrichtlinien D007 nicht vorsehen. Sie haben richtig kodiert. Die Krankenkasse hat zu zahlen. Es kann schon einmal vorkommen, dass geplante Ops wegen Notfällen verschoben werden müssen. Die Entlassung ist ebenfalls korrekt. Im Falle einer schnellen Wiederaufnahme wäre eine Fallzusammenführung fällig gewesen.
    Die Kodierrichtlinien sind von der SV verabschiedet worden. Es gibt überhaupt keinen Auslegungsspielraum. Eine Klage gewinnen Sie.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    in §21 KHEntG Abs.3 heißt es: \" Die Datenstelle veröffentlicht zusammengefaßte Daten jeweils zum 1. Juli, gegliedert nach bundes- und landesweiten Ergebnissen.\"

    Ist Gesetz. Sogar einen Termin gibt es. Da sollten solche Daten zu finden sein und noch viel mehr. Einzige Forderung im Gesetz: es dürfen keine patientenbezogene Daten veröffentlicht werden.


    Gruß aus Bad Wildungen

    B. Domurath

    Hallo,

    eine routinemäßige medizinische Begründung aller Diagnosen ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Manchmal hilft es, den Vorgesetzten des Mitarbeiters der KK einzuschalten. Eigentlich hat doch eine KK etwas mehr zu tun, als sich unsinnige Formalien mit Papierbewegung auszudenken, oder? Ich halte Ihren Fall für einen Auswuchs galoppierender Bürokratie. Aber, wie phantasievoll!

    Bei Zweifeln muss der medizinische Dienst eingeschaltet werden, da man bei den Mitarbeitern der Krankenkasse den Sachverstand nicht voraussetzen muss. So ist es vorgesehen, nicht anders. Ich denke, dass der MDK solchen Unsinn ganz einfach unterbinden kann.

    Ansonsten verweise ich auf ArztRecht, Nr. 1, 2004.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen