Beiträge von heidiberlin

    Liebe Forummitglieder,

    der MDK stellt wiederum die ND F10.4 in Frage, trotz Vorlage eines psychiatrischen Konsils.

    Begründung: Fragestellung V.a. beg. Alkoholentzugssyndrom

    Antwort des Psychiaters beginnendes Alkoholentzungssyndrom ist nicht auszuschließen. Es werden Medikamentvorschläge getätigt und bei Verschlechterung WV.

    Nun der MDK: die Diagnose nicht erwiesen, somit keine Berechtigung und eine medikamentöse Behandlung erfolgte nicht und im Labor keine Alkoholnachweis.

    Nun würde ich ja glatt behaupten, wir hatten aufgrund der Verhaltensveränderung ein psychiatrisches Konsil beauftragt und hatten einen Ressourcenverbrauch.

    Was sagt nun das Forum dazu?

    Lieben Gruß und danke im Voraus.

    Liebe Forummitglieder,

    erst einmal denen DANK, die mir immer so hilfreich zur Seite stehen.

    Die vor mir liegende Kodierung irritiert mich:

    HD J90
    ND R18, C80,
    OPS: 8-152.1
    8-153


    Patient mit einem Adenokarzinom mit unbekanntem Primärsitz, wird aufgenommen aufgrund Aszites im Oberbauch sowie Sodbrennen und Druckgefühl bei bekanntem CUP-Syndrom. Es erfolgte eine Aszitespunktion. Weiterhin Verlaufskontrolle zum Pleuraerguss sowie eine Pleurapunktion.

    Ich sehe hier die C80 als HD - weil für mich ist dies der Auslöser der Problematik, wie sehen dies die Fachleute?

    Freue mich wieder auf ein Feedback.

    Lieben Dank,

    schöne Grüße aus dem sonnigen, schneefreien Berlin

    Liebe Forummitglieder,

    benötige wieder einmal Ihre Unterstützung.

    Diagnose im Operationsbericht: Fußabszess, ausgen. Zehen r. mit der ICD L02.4 angegeben

    Operation: Abszessspaltung am Fuß rechts (5-892.0g)

    Nun der MDK möchte ICD A46 Erysipel (Wundrose)

    die OPS wurde auch gleich geändert in OPS 5-893.3g, sehe aber hier
    folgenden Sachverhalt:

    Aufgrund eines ausgeprägten Abzesses im Bereich des rechten Fußrückens im Bereich des Mittelfußes. Abnahme eines Wundabstriches.
    Auf Druck entleert sich Pus über einer ca. 1x1 cm großen Öffnung über dem MT 3. Schnitt ca. 7 cm entlang des MT 3 bis auf die Faszie. Entfernung von Pus und nekrotischen Gewebeteilen mit scharfem Löffel. Gegeninzision am medaieln und lateralen Fußrand. Einlegen von Laschen in die Gegeninzision zur Drainage.

    So jetzt benötige ich trifftige Argumente, würde ich aus dem Bauch heraus einen Widerspruch formulieren wollen.
    Für mich ist das keine chirurgische Wundtoilette, sondern eine Inzision an Haut und Unterhaut. Ich gehe hier auch von einem Hautabszess aus.

    Benötige wieder Ihre kompetente Unterstützung, lieben Dank im Voraus.


    Gruß aus Berlin

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    habe wieder einmal eine Frage:

    Patientin ist am 14.08.2008 mit einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, ICD I70.22 stationär aufgenommen worden, als Therapie: 5-380.70 Inzision, Embolektomie und Thrombektomie A. femoralis sowie 3-604, 5-395.70. Entlassung am 26.08.2008. DRG: F54Z, Partition 0

    Nun erfolgte eine Wiederaufnahme am 29.08.2008, dort kodierten wir als HD die ICD I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien... sowie die T81.7 Komplikation der peripheren Gefäße.
    Therapie: OPS 5-393.53 Anlegen eines Shuntes und Bypasses,
    5-383.7x Resektion und Ersatz, die anderen OPS-Nr. würden, glaube ich, den Rahmen sprengen. Entlassung am 15.12.2008, Ergebnis-DRG F33 A, Parition 0.

    Nun der MDK 1. Fall wird anerkannt mit der DRG F54Z, 2. Fall soll die T81.4 \"Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert\" als HD und die I70.24 als ND kodiert werden, damit DRG T01C, Partition 0.

    Dem würde ich schon widersprechen nach D002f organspezifisch wegen der Atherosklerose aufgenommen worden. Wegen der Aufnahme als Komplikation und Fallzusammenlegung, da bin ich mir ganz und gar nicht sicher, ob da nicht der 1. Aufenthalt zählt betreffend OGVD.

    Erbitte wieder einmal Ihre Unterstützung.

    Liebe Grüße aus den \'weißen\' Berlin, man kommt schon gar nicht mehr durch den Schnee durch.


    Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich was vermenge, mit den Fallzusammenlegungen bin etwas vorsichtig.

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,
    ein etwas komplexer Fall, benötige Eure Hilfe. Also 81-jährige Patientin anamnestisch dokumentiert, verwirrt und erheblich exsikkiert aufgenommen.
    Eigenanamnese: Demenz, artieller Hypertonus, Inkontinenz, Demenz.
    Diese Patientin hat im Aufnahmelabor folgende Werte.
    Krea-Wert liegt bei 177 mmol/l
    im Voraufenthalt lagen die Werte bei 102 mmol/ bis 138 mmol/l.
    U-Protein positiv
    CRP-Entzündungswerte bei Aufnahme 305,83
    Therapie: Infusionsgabe E153+KCL, Nacl+10 KCL, 500 Glucose 5%, Ciprobay 400 i.V. und Furesis-Gabe, Ein- und Ausfuhrkontrollen.
    Im Verlauf zeigte sich eine Harnwegsinfektion mit Keimzuordnung B96.2.
    Unsere Klinik hat codiert als HD N17.8, die Exsikkose wurde dort nicht mitbenannt. Nun wurde aber dieser Fall vom MDK geprüft und als HD E86 und als ND die N17.8, d.h. wir haben jetzt das Problem der Änderung unserer DRG L60D mit Fallwert von 0,967 in K62Z mit Fallwert von 0,685.
    Wenn ich die KDE-268 richtig gelesen habe, dann haben wir ein Problem. Ich sehe hier nicht unbedingt ein akutes Nierenversagen abgebildet, aber möchte nicht den Fall an den MDK nicht verlieren und benötige Argumentationsgrundlagen.

    Lieben Dank im Voraus.

    Viele Grüße aus Berlin.

    Liebe Forummitglieder,

    im Voraus ein DANKE für Ihre Unterstützung.

    Fragestellung:

    Der Patient wurde mit einem multiplen Myelom vom IgG-kappa-Typ stationär zur Chemotherapie aufgenommen. Während des stationären Aufenthaltes erfolgte eine Strahlentherapie in einer auswärtigen Klinik. Es wurde von uns die OPS 8-522.3 verschlüsselt, die OPS wurde vom MDK als streitbefangen dargestellt, weil in unserem Hause der Ressourcenverbrauch nicht nachgewiesen wurde. Daraufhin haben wir Widerspruch erhoben und das Strahlentherapieprotokoll der auswärtigen Klinik vorlegt sowie unseren medizinischen Verlauf, wo dokumentiert wurde, dass der Patient in die auswärtige Klinik zur Therapie verbracht wurde und danach wieder stationär behandelt. Eine Rechnungslegung der auswärtigen Klinik an uns,zur Strahlentherapie, erfolgte ebenfalls.

    Nun möchte ich den MDK und der Kasse nicht RECHT geben, zumal hier schon verrechnet wurde.

    Können Sie dazu einen Gesetzestext bzw. das Regelungswerk zur Kodierung von auswärtigen Leistungen, welche dann weiterberechnet werden, benennen?

    In der Hoffnung, dass Sie mein Problem verstehen, verbleibe ich mit besten Grüßen aus Berlin