Beiträge von heidiberlin

    Liebe Forummitglieder, ich bin mir bei dem folgenden Sachverhalt nicht sicher, erbitte Hilfe:

    Fall 1. 04.03. bis 21.03.2009 K09A OGVD 35 Tage
    Fall 2. 23.03. bis 11.04.2009 F14 A OGVD 31 Tage

    Fallzusammenführung klar: landet in die K01B damit OGVD 50 Tage

    Wiederaufnahme aufgrund Komplikation 16.04. bis 24.04.2009 DRG X62Z.

    Zwei Auffassungen:
    1. Fälle müssen zusammengeführt werden, weil Komplikation des zusammengeführten Falles oder
    2. Fallpauschalenkatalog ist als Einzelfall abzurechnen, weil die OGVD des 1. Falles zu beachten ist.

    Erbitte dringendes Feedback, welche Meinung Sie hier als korrekt betrachten.

    Vielen lieben Dank im Voraus,

    mit besten Grüßen aus Berlin

    Guten Morgen liebe Forumteilnehmer,

    es wurden uns vom MDK 92 Beatmungsstunden nach Prüfung bestätigt, die restlichen 5 Stunden, wurden nicht bestätigt, weil der Patient auf eine Intermediate-Care-Station verlegt wurde.

    Es erfolgte eine CPAP-Beatmung auf der ITS - danach Verlegung auf die \"Wachstation\" dort erfolgte eine NIV-Beatmung. Da die DRG von A13E in F43B fällt, würde ich gern einen Widerspruch formulieren.
    Für mich wurde der Patient weiterhin intensivmedizinisch betreut und es erfolgte auch die weitere Beatmung (NIV) und somit, müssten diese 5 Stunden doch anerkannt werden oder auch nicht :d_zwinker:


    Gleichzeitig habe ich an die Intensivmediziner eine Frage - wenn ein Patient CPAP beatmet wird - und Pausen erfolgen - sind dies auch die sogenannten \"weaning\" Phasen? Ich würde mal einfach behaupten \"JA\"? und die sogenannten Entwöhnungsphasen sind zur Beatmungszeit zu addieren, inklusive der Phasen in denen gar keine maschinelle Unterstützung stattfindet????

    In der Hoffnung auf Feedback,

    mit freundlichen Grüßen und DANKE im Voraus. :d_zwinker:

    Guten Morgen liebe Forumteilnehmer,

    es geht um die Kodierung der OPS 5-916.aO, welche ich eigentlich nur codieren kann, wenn der Eingriff unter Operationsbedingungen mit Anästhesie erfolgte.
    Nun wird mir erklärt, dass man diese Diagnose auch codieren kann bei VAC-Anlage, wenn Prozedere im OP, nun folgt Text, welches den Part der Anästhesie abdenken soll:
    \"Über den noch liegenden Schwamm erfolgt nun die Infiltration von insgesamt 15 ml 1%igen Xylocitin im Wundbereich. Anschließend ist das Herauslösen des Wundschwammes problemlos möglich\"
    Kein Anästhesist ist bei diesem Eingriff anwesend gewesen.

    Geht die Kodierung bei dem MDK so durch????

    Liebe Grüße aus Berlin :augenroll: :lach:

    Grins, gute Frage, es kann ja auch eine Dehydration sein, ICD E86, welche Maßnahmen wurden durchgeführt, was dokumentierte aufnehmender Arzt.

    Also bei Infusionsgabe tippe ich auf Dehydration. Grins.

    Aber Nitrospray-Gabe - kein schon mehr sein.

    Aber wie schon Hr. Selter sagte - Arzt fragen.

    Ja, verstehe Hr. Oberarzt, bei diesem Patienten war ja auch postoperativ ein Hb-Abfall und wurde mit Ferrosanol therapiert, deshalb auch ICD-Verschlüsselung D62. Also, wie ich Herrn Selter, verstehe, keine T81-Verschlüsselung, sondern dann nur D62, liege ich jetzt richtig. Ich verstehe die Komplikation, so wie Herr Selter, diese beschrieben hat, einen Blutverlust bei Operation, halte ich für keine Komplikation, sofern sie durch irgendwelche Umstände, die zur Blutung führten und dann mit einer z.B. Naht versorgt wurden, aber danke erst einmal für die Antwort.

    Liebe Forummitglieder,

    wenn einen Patient als Folge eines Hirninfraktes ICD I69.3 eine Hemiparese G81.9 hat, dieses physiotherapeutisches beübt wird, kann ich da noch die M62.39 zu codieren. Gehe davon aus Patient halbseitig gelähmt, in der Pflege erhöhte Lagerung, hätte da Pflegedokumentation plus Lagerungsprotokoll.

    Kommt diese Argumentation durch????


    Lieben Gruß und Danke im Voraus.