Beiträge von heidiberlin

    DANKE. Ich sehe nach der Dokumentation nach wie vor kein akutes Nierenversagen, habe auch mit der Empfehlung der Dtsch. Gesellschaft für Nephrologie argumentiert, aber ich sollte einen Widerspruch schreiben, man argumentierte hier mit dem Alter und den GFR, aber nach wie vor, spricht dies nicht für mich für ein akutes Nierenversagen, zumal die Patientin exsikkiert war durch vorher stattgehabte Diarrhoen und Erbrechen. Danke für Ihre Unterstützung. Ich sehe meinen Standpunkt durch Sie gefestigt, es ist gut, dass es dieses Forum gibt.


    Viele liebe Grüße :)

    Liebe Forummitglieder,

    suche Antworten, habe jetzt Aussage Gesellschaft der Nephrologen gefunden:

    Aufgrund zunehmender Rückfragen über die Definition und die Kodierbarkeit des akuten Nierenversagens stellt die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie folgende Empfehlung zur Beurteilung des akuten Nierenversagens zur Verfügung:

    Beim akuten Nierenversagen kommt es zu einem raschen Abfall der glomerulären Filtrationsrate. Ein akutes Nierenversagen liegt bei Anstieg des Serumkreatinins von einem gemessenen oder angenommenen Ausgangswert um mehr als 50 % innerhalb von 7 Tagen oder bei einem Anstieg über einen gemessenen Ausgangswert um mehr als 0,3 mg/dl innerhalb von 48 Stunden vor. Außerdem liegt ein akutes Nierenversagen bei nicht dehydrierten Patienten mit einer gemessenen Urinausscheidung von weniger als 0,5 ml/kg/h in 6 Stunden vor. Die Diagnose "akutes Nierenversagen" ist also unabhängig von der Notwendigkeit einer Dialysebehandlung und unterliegt in jedem Fall der klinischen Einschätzung des Patienten durch den behandelnden Arzt.

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    Ich sehe anhand der Kreatinin-Werte kein akutes Nierenversagen, liege ich da falsch, bin ja kein Kliniker.

    Bitte ein Feedback. Vielen lieben Dank im Voraus

    Gruß aus Berlin

    Hallo,


    ich würde ja einen Widerspruch schreiben:

    Definition intensivmedizinisch:

    Überwachung und Therapie von Patienten mit (potentiell) akut lebensbedrohlicher Erkrankung oder Komplikation unter besonderen räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen (Intensivstation) mit einem Höchstmaß an Behandlungsintensität“.


    Es hört sich ja bei Ihnen so an, als wären die Voraussetzungen gegeben, kommt jetzt auf die Darstellung im Widerspruch an, ob der MDK da mitgeht. Ein Versuch macht immer klug.


    Lieben Gruß aus Berlin

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    Diskussion über ICD N17.9 > ich soll hier einen Widerspruch anfertigen, bin nach meiner Analyse nicht überzeugt:

    Fallvorstellung:

    78 Jährige Patientin wurde verlegt auf die Wachstation aufgrund Überwachung bei Vorhoftachykardien.

    Fallkodierung: HD: I48.10, ND: D68.30, E86, I11.90, J44.81, N17.9, Z13.2, Z92.1

    Prozeduren: 8930, 3200, 86400, 85611

    DRG F71A > MDK Streichung N17.9 > dann DRG F71B

    Epikrise: Initial zeigten sich paraklinisch deutliche erhöhte Nierenretentionswerte. In der Abdomensonographie zeigten sich degenerative Nierenveränderungen. Die Urinuntersuchungen waren unauffällig. Daher gehen wir von einem prärenalem Nierenversagen bei Exsikkose aus.

    1. Aufnahmetag Kreatinin: 198 umol/l

    2. Tag: Kreatinin von 206 umol/l

    3. Tag: Kreatinin von 163 umol/l

    4. Tag: vor Entlassung 126 umol/l

    Dokumentation Flüssigkeitbilanz+Ausfuhr:

    Aufnahme erfolgte nachts:

    1. Tag: nachts: Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 550 > Urin-Ausfuhr: 300

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    2. Tag: früh Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 1230 > Urin-Ausfuhr: 700

    spät Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 1250 > Urin-Ausfuhr: 200

    nacht Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 800 > Urin-Ausfuhr: 1150

    Tagesbilanz für den 2. Tag +1230

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    3. Tag: früh Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 730 > Urin-Ausfuhr: 700

    spät Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 1020 > Urin-Ausfuhr 400

    nacht Flüssigkeitszufuhr per Infusion: 1180 > Urin-Ausfuhr 1100

    Tagesbilanz: +700

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    4. Tag: Infusion nach Einfuhr:

    früh enteral 900 > Ausfuhr Urin 850

    spät dokumentiert Urinausfuhr 400

    nachts nicht mehr dokumentiert

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    Ich bin von der Anfertigung eines Widerspruchsschreibens hier nicht überzeugt, da ich hier kein akutes Nierenversagen sehe. Erbitte wieder Ihre Unterstützung, wie Sie den Fall sehen. Lieben Dank :)


    Gruß aus Berlin

    ;) Ja, genau F15.2, ich halte dies auch für eine Doppelkodierung, aber meiner Argumentation wurde kein Glauben geschenkt und ich habe keine Lust einen Widerspruch zu schreiben, wo ich nicht dahinter stehe. Ich sehe die Komplikation in der ICD J36+Y69 abgebildet. Werde dies auch so der Fachabteilung mitteilen und warte die Entscheidung ab. Danke für die Unterstützung. ;) Zum Glück gibt es ja dieses Forum.

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    ich bin mit meiner Kollegin nicht einer Meinung, ich würde in diesem Fall den MDK Recht geben:

    Fallbeschreibung:

    Patient mit Hyperthyreose mit diffuser Struma kommt zur Hemithyreoidektomie.

    Prästatonäre Untersuchung HNO > Kehlkopf, Stimmbänder funktionell und anatomisch beidseits unauffällig. Es ergibt sich kein Anhalt für eine Recurrensparese.

    Nach der Operation kommt es zur linkseitigen Stimmbandlähmung > es erfolgt HNO-Konsil mit Empfehlung Logopäde > diese Therapie dann ambulant.

    Es wurde die ICD J38.00 Lähmung der Stimmlippen und des Kehlkopfes bestätigt, aber nicht die ICD T81.8 Sonstige Komplikation bei Eingriffen. Mit der Begründung, dass sich die Komplikation spezifisch in der ICD J38.00 widerspiegelt. Ich würde hier den MDK Recht geben. Meine Kollegin meint es wäre lege artis dies noch einmal als Komplikation darzustellen. Jetzt bin ich verwirrt, erbitte wieder einmal Unterstützung.

    Vielen lieben Dank.


    Mit besten Grüßen aus Berlin :)