Beiträge von heidiberlin

    Liebe Forummitglieder,

    es ist Freitag und ich verstehe den Kommentar der Kasse nicht, benötige Unterstützung:

    Die Kasse schreibt, dass die OPS 5-704.00 vaginale Vorderwandplastik neben der OPS 5-593.20 transvaginale Suspensionsoperation (Zügeloperation) nicht zu kodieren wäre > Verweis auf DIMDI, schickt einfach Rechnung zurück.

    Also für mich ist die Kodierung lege artis. Erbitte Feedback.

    Lieben Dank für Unterstützung

    Heidi aus dem sonnigen Berlin ;)

    Danke für Feedback, ja die Prüfanzeige wurde fristgerecht eingeleitet, man hat vorher auch schon Unterlagen zu diesem Fall abgefordert, eben diese PKMS-Unterlagen.

    Ich verstehe dann nicht, wieso man nicht über MDK Aktenlage prüft.

    Gibt es nicht ein Reglement zur Unterscheidung > MDK-Begehung und MDK AL.

    So mussten wir noch einmal die Unterlagen nach Maßgabe des MDK-Prüfers kopieren für die AG PKMS beim MDK? :(

    Da die Pflege zugegen war bei der MDK-Begehung, haben wir erwartet uns mit dem Prüfer über die Dokumentation und ihre Schlüssigkeit auszustauschen und uns zu positionieren. Nun wird nur nach kopierten Unterlagen entschieden? Dies hätte auch im Rahmen MDK AL erfolgen können oder?

    Es wird ja nun auch bedeuten, dass zwei MDK-Gutachten kommen, die Entscheidung zur OGVD, HD,ND-Änderung und dann eines zur PKMS, ist mir nicht ganz schlüssig. Ich kann doch kein MDK-Gutachten nach Begehung akzeptieren, wo die Position PKMS nicht besprochen wurde? oder???

    Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Lieben Dank. Heidi ;)

    Guten Tag liebe Forummitglieder,

    könnten Sie mir bitte weiterhelfen:


    MDK-Begehung > MDK-Gutachterin prüft OGVD, Kodierung HD, ND, lässt sich die Dokumentation zur PKMS kopieren, und trifft nur Entscheidung zur OGVD und Kodierung und teilt mit, dass die Entscheidung zum Zusatzentgelt PKMS separat durch eine Kollegin im MDK entschieden wird (AG PKMS beim MDK). Sie könne keine weiteren Auskünfte dazu geben.

    Erbitte Feedback, ob diese Verfahrensweise lege artis ist oder ob dazu ein Einspruchsrecht besteht.


    Lieben Dak für die Unterstützung,


    Eure Heidi ;)

    Liebe Forummitglieder,

    lieben Dank für Eure Antworten. Also ich schreibe jetzt einen Widerspruch.

    Bekanntes Hämorrhoidalleiden >

    Aufnahmegrund Anämie > diese wurde ausschließlich in diesem Aufenthalt behandelt.

    Das Symptom als HD

    zugrundliegende Erkrankung als ND. (fraglich, ob nur die blutenden Hämorrhoiden zur Anämie führten?) ;)

    Die Hämorrhoiden wurden erst im nachfolgenden Aufenthalt therapiert und ganz nebenbei wer sagt mir denn, dass dies nur der Ausgangspunkt für die Anämie war ;) ? > man müsste dann ja den weiteren Verlauf nach der Therapie Hämorrhoidektomie verfolgen, ob dann die Anämie nicht mehr auftritt oder? ;)

    Nochmals vielen Dank und einen sonnigen Tag > bei kurzer Woche. :)


    Lieben Gruß aus Berlin

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    nach dem ich Forum-Abstinenz war, jetzt wieder häufiger anzutreffen. ;) Gleich eine Anfrage.

    Es erfolgte bei dem Patienten die stationäre Einweisung wegen einer hochgradigen Anämie bei bekanntem Hämorrhoidalleiden. Bei Aufnahme bestand eine mikrozytäre, hypochrome Anämie, Ferritin im Serum deutlich vermindet. Im stationären Verlauf wurden insgesamt vier buffy-coat arme, leukozytendepletierte Erythrozytenkonzentrate verabreicht.

    Kodierung:

    HD: D50.0

    ND: ICD I84.1 Hämorrhodien Grad II mit analen Blutungen

    OPS: 8-800.c0

    1-632 Diagn. Ösophagogastroduodenoskopie

    1-650.2 Diagnostische Koloskopie

    DRG Q61 E

    Private Kasse argumentiert: Da sich der Patient mit einem Symptom vorstellt >Anämie, die zugrundliegende Erkrankung während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert >(Hämorrhoiden), kann hier laut DKR nur die zugrundliegende Erkrankung die Hauptdiagnose sein ICD I84.1.

    Der Patient wurde nach 14 Tagen wieder aufgenommen wegen äußerer Hämorrhoiden, blutend zur Hämorrhoidenoperation nach Longo.

    Vielleicht jetzt auch Denkfehler, der Patient wurde mit Symptom einer Anämie aufgenommen, die Anämie wurde behandelt, wird dort nicht das Symptom zur HD und die zugrundeliegende Erkrankung als ND kodiert? Ich bin jetzt wirklich unsicher und möchte hier keine Fallzusammenlegung.

    Liebe Forummitglieder, bitte zu diesem Fall Ihre Argumente. Danke. :)

    Ihre Heidi ;)

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    im folgenden Fall wurde wie folgt kodiert:

    HD: E11.75+

    G63.2*

    N08.3*

    I79.2*

    I70.23

    B95.6

    M86.17


    DRG= K60B

    Auszug aus MDK-Begutachtung:

    "Der Kode B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankenheiten, die in anderen Kapiteln klassifziert sind wurde im Wundabstrich festgestellt, ist jedoch bei sekundärer Besiedlung eines diabetischen Fußsyndrom mit Ulkus sakral gemäß Kapitel I in der ICD -10-GM2010 unter Beachtung der Überschrift zu den Kodes B95-B98 nicht anzugeben."

    Verstehe ich nicht? :(


    Wenn Staphylococcus aureus mikrobiologisch belegt und resistenzgerecht therapiert, dann codiere ich doch die ICD B95.6?. Erbitte Hilfestellung. ;) Danke im Voraus.


    Liebe Grüße


    Heidi

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    ich bin verwirrt,

    ich erhielt die Anfrage, wie es mit der Kodierung der OPS 9-20 bei Fallzusammenführung aussieht, sind dort die Aufwandspunkte von den Voraufenthalten, wie auch z.B. bei Ery's, zusammenzufassen.

    Meiner Meinung nach > ja >.

    Könnten Sie mir dazu ein Feedback geben?


    Lieben Dank im Voraus,


    Ihre Heidi aus den heute verregneten Berlin ;)