Beiträge von heidiberlin

    Liebes Forummitglied,

    ein Textbaustein ist ein Hilfsmittel. Ich sehe dies als Unterarmgehstütze, d.h. nicht, dass ich nicht fallorientiert argumentiere.

    Die MDK-Gutachten sehen bei mir nach Textbausteinen eindeutig aus. Beispiel:

    "Die im Gruppierungsergebnis des MDK aufgeführten Nebendiagnosen sind medizinisch nicht plausibel, da sie das Patientenmanagement in Bezug auf therapeutische Maßnahmen, diagnostische Maßnahmen und in Bezug auf erhöhten Betreuungs-,Pflege- und/oder Überwachungsaufwand nicht beeinflussten. "

    So, dann kann man sich aus den MDK-Groupergebnis die Diagnosen suchen und entsprechend argumentieren, dies find ich sehr spezifisch. ;)

    "Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig"


    In diesem Sinne, liebe Grüße aus Berlin > ich favorisiere Textbausteine :)

    Guten Morgen, Auszüge aus Vortrag vor der Pflege:


    Beauftragung Kasse im Rahmen des SGB V; §275 MDK-Prüfauftrag

    Prüfkriterien in der Pflege


    Im Neunten Kapitel des SGB V, § 275 wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen vom Gesetzgeber autorisiert, entsprechend der Beauftragung von den Krankenkassen, die Art, Schwere Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung sowie den Krankheitsverlauf zu prüfen, dieses ist möglich, per MDK-Begehungen im Krankenhaus sowie MDK-Begutachtungen nach Aktenlage.

    D. h. der MDK sieht als wichtige Grundlage seines Prüfauftrages, die pflegerische Dokumentation, es erfolgen hier Prüfungen nach Wirtschaftlichkeit sowie Qualität der Pflege.


    Einige Prüfkriterien in der pflegerischen Dokumentation:


    Beispiele:

    Entspricht die Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahmen den ärztlichen Anordnungen, entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?


    Wird das Dekubitusrisiko erfasst? Werden erforderliche Dekubitusrisiken erfasst?


    Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar?


    Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (Größe, Lage, Tiefe).


    Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst? Wichtig Größe und Gewicht zu dokumentieren. Ist der Ernährungszustand angemessen? Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen?


    Fragestellung betreffend explizit ESBL/MRSA-Infektionen gibt es hier ein internes Qualitätsmanagement zum Beispiel in Form eines Handbuches, das die Hygienestandards abbildet?


    Erfolgt eine entsprechende Inkontinenzversorgung des Patienten.

    Dann Aufstellung der ccl-relevanten Pflegediagnosen Fehl-Mangelernährung, Immobilität, Ulzerationen/Dekubitus, Miktionsstörungen > Erklärungen zu Dokumentation des Ressourcenverbrauches.


    Vorteile von Pflegediagnosen:


    â— Pflegediagnosen unterstützen die ganzheitliche Behandlung, da sie die Lücken

    von medizinischen Diagnosen füllen.


    â— Pflegediagnosen können das Selbstbewusstsein des Pflegepersonal stärken.


    â— Pflegediagnosen dienen zur Pflegeforschung und Theorieentwicklung.


    â— Eine Orientierungshilfe für Patienten, wenn die Pflegediagnosen öffentlich bekannt werden.


    â— Grundlage für Verhandlungen mit Kassen, da ein Nachweis besteht, der die

    Leistungen darstellt, die mit bestimmten Pflegediagnosen verbunden sind.


    â— Pflegediagnosen bieten eine einheitliche Diskussionsgrundlage


    â— Pflegediagnosen fördern die Kommunikation (bei Verlegungen, Übergaben,

    Überleitung,....)


    â— Pflegediagnosen erleichtern die Beratung von Patienten, Ärzten und anderen

    Berufsgruppen


    â— Pflegediagnosen dienen zur Qualitätssicherung, da von ihnen Kriterien für

    Qualität abgeleitet werden können.


    Anhand Beispiele:

    Darstellung der kostenwichtigen Relevanz der Diagnose Delir bei Demenz:


    In diesem Fall ist bereits bei der Patientin eine Demenz bekannt, im stationären Verlauf hat sich

    die Symptomatik verstärkt. Wir konnten aufgrund eines veranlassten psychiatrischen Konsils sowie

    der pflegerischen Dokumentation, hier Delir bei Demenz, die in diesem Fall als Nebendiagnose

    „fallsteigernd“ war, einen Widerspruch verfassen. Aufgrund der guten pflegerischen

    Dokumentation blieb der Fall bei einem Erlös von 3.333,95 Euro.

    Streichung der ICD F05.1 Delir bei Demenz: nur einen Erlös von 2182,32 Euro.


    Das DRG-System wird zukünftig prozedurenlastiger werden, d.h. die Komplexbehandlungen (z.B. MRS-Komplexbehandlung, Pallativ-Komplexbehandlung, Geriatrische Komplexbehandlung) werden größere Relevanz im Abrechnungsverfahren erhalten. Siehe dazu ein Beispiel MRS-Komplexbehandlung sowie ein Grouperausdruck – ein Arbeitsmittel zur Kostenermittlung -, wie die Komplexbehandlung das Fallgewicht beeinflussen kann.

    Bei Nichtnachweis: - 1.151,63 Euro

    In der Hoffnung es hilft.


    Liebe Grüße Heidi ;)

    Guten Morgen, liebe Forummitglieder,

    benötige Unterstützung, ob bei Ihnen schon Satzbausteine für die Pflege entwickelt wurden?

    Wir versuchen die Pflegedokumentation durch entsprechende Satzbausteine für das Pflegepersonal zu optimieren:

    Wir haben dazu Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Ausscheidung und Sonstiges als Hauptkriterien genommen und diese mit entsprechenden Satzbausteinen hinterlegt

    Zwei Beispiele dazu:

    Ausscheidung Der inkontinente Patient musste mit frischem Inkontinenzmaterial versorgt werden >heute keinerlei Angaben über Ausscheidungssschwierigkeiten >Der Patient schränkt die Flüssigkeitszufuhr ein, um Miktion zu unterbinden> Patient heute allein auf den WC gewesen >Patient verliert kleine Mengen von konzentriertem Urin beim Hochheben und Bewegen > Das Aufstehen und der Gang zum WC erfolgte durch den Patienten ohne Probleme und selbständig > Patient schränkt Bewegungen ein, die mit Heben und Pressen verbunden sind >Patient nutzte heute mit Unterstützung den Toilettenstuhl > Patient steht zwei- bis dreimal in der Nacht auf zur Miktion >Durch Miktionstraining, Miktion im Normbereich> Patient klagt bei der Miktion über Brennen nimmt nur geringe Mengen Wasser zu sich, weil dann nicht ständig zur Toilette zu müssen >Patientin urinierte im Zimmer > Patientin versteckt im Patientenzimmer Ausscheidungen >Aufgrund von Wirbelsäuleninstabilitäten Anlegen von Hilfsmitteln (Stützkorsage), damit Patient den Toilettengang verrichten kann > Patient flucht und schimpft dauernd, während Inkontinenzpflege > Die Stühle riechen faulig > Abgang großer Mengen von weichem, ungeformten Stuhl >Die Farbe des Urins ist (rose, blutig tingiert, gelb gefärbt) >Patient hat alle 3 bis 4 Tage Stuhlgang mit Pressen > Die geschwächte Patientin benötigt Unterstützung beim Toilettengang >Patient hat den Magen und Darminhalt erbrochen >Patient klagte heute wiederholt über Stuhlverhalt > Beim Aus- Ankleiden Körper und Kleidung leichter Geruch nach Urin .

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    Bewegen/Mobilität Patient benötigt in Rückenlage 1 Kissen, um leichter atmen zu können> Patient schläft wegen Atemschwierigkeiten im Liegen nicht gut> Patient beklagt Schlafunterbrechungen durch Schmerzen und Muskelverspannungen >Patient gibt bei Bewegungsmaßnahmen Schmerzen an, z.B. Rücken, Beine ect. >Patient verzerrt Gesicht vor Schmerzen während der röntgenologischen Untersuchungen oder anderen Bewegungsmaßnahmen> Patient schränkt Bewegung immer mehr ein aus Angst vor einem Sturz >Patient beklagt Schmerzen bei der Mobilisation Patient ist paraplegisch und wird entsprechend dem anliegenden Bewegungsprotokoll therapiert> Patientin ist bettlägerig und wird entsprechend dem anliegenden Bewegungsprotokoll therapiert> Patient ist unsicher im Stand, dass Körpergewicht zu tragen und bedarf Unterstützung >Patient beklagt häufige Schwindelanfälle und bedarf Unterstützung zum Toilettengang >Patient fühlt sich geschwächt, benötigt Unterstützung, um ins Bad zu gelangen> Patient benötigt Hilfe bei der Hochlagerung sowie beim Aufstehen >Patient zeigt Abneigung gegen Bewegung an und benötigt Motivationshilfen um zum Stuhl oder zum Bad zu gelangen> Patient verweigert Bewegungsmaßnahmen und gibt an, dass sie/er sich erschöpft und schläfrig fühle. Patient beklagt anhaltende, dumpfe Kopfschmerzen und verweigert Mobilisation. Patientin beklagt Dyspnoe bei Anstrengung, die Mobilisation ist erschwert> Patient ist eingeschränkt in der Mobilität: durch Sauerstoffkatheter Nase/re./lo. Bein in Schiene/li./re. Arm Infusion, bzw. Eigenaktivität ärztlicherseits eingeschränkt.

    Frage: gibt es in Ihren Kliniken Erfahrungssätze betreffend Satzbausteine Pflege? Haben Sie dazu Material für uns?

    Lieben Dank im Voraus.

    Mit besten Grüßen Heidi :)

    Guten Morgen,

    ich finde diese Idee "KLASSE". Wir haben hier schon an solchen Textbausteinen gearbeitet, anbei ein kleiner Auszug aus unseren Beispielen:


    Das chronische Vorhofflimmern, welches ebenfalls auch schon am Aufnahmetag vorhanden war, wurde hingegen bis zum letzten Tag behandelt. Der Versicherte erhielt eine medikamentöse Behandlung, wie z. B. Digitoxin und Betablocker und war während der gesamten stationären Behandlung auf Clexane eingestellt.. Auch wurde täglich dreimal der Blutdruck gemessen bis einschließlich dem ..... Danach erfolgte eine einmalige tägliche Blutdruckkontrolle. Es wurde ein Überwachungsblatt geführt.

    Hinsichtlich des entgleisten Diabetes mellitus wurden dem Versicherten über die gesamte Zeit die BZ –werte gemessen, der BZ-spiegel eingestellt, diabetische Breikost verabreicht, und eine Diabetikerkurve geführt. Danach waren die Diabeteswerte im Normbereich.


    TVT

    Aufgrund der Stressharninkontinenz mit hohem Leidensdruck und der erfolglosen konservativen Therapie, Entschluss zur TVT. Im postoperativen Verlauf wurde Blasentraining durchgeführt, die Darmtätigkeit unterstützt und in erforderlichem Maße stoffwechsel- und kreislaufstabilisierend sowie schmerztherapeutisch interveniert.Postoperativ erfolgten Restharn- und Kreislaufkontrollen sowie der Hämatomausschluss und Verlaufskontrollen zum Adduktorenschmerz, diese Leistungen waren medizinisch nicht indiziert für den ambulanten Bereich. Ein nicht frühzeitig erkanntes Hämatom oder gar eine beginnende Infektion hätte den gesamten Behandlungserfolg bei unserer Patientin schwer beeinträchtiget und gefährdet. Eine rechtzeitige Intervention mit Hilfe der besonderen Mittel eines Krankenhauses wäre bei solchen Ereignissen zwingend erforderlich gewesen. Eine ex poste Beurteilung, dass Komplikationen ausgeblieben sind und daher eine kürzere Behandlung ausreichend gewesen wäre, ist, wie Sie wissen, unzulässig.

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    Mit besten Grüßen aus Berlin ;)

    Liebe Forummitglieder,

    das Jahr 2011 neigt sich nun dem Ende zu, nun möchte ich Ihnen gern etwas zum Lesen bieten und zur Diskussion stellen:

    Die jetzt zu oft gestrichene "Scheidenstumpffixation im Rahmen einer Hysterektomie": Unsere Fachärzte sind weder mit der KDE 410 einverstanden und schon gar nicht mit den dürftigen Argumentationen des MDK, deshalb einfach einmal ein Widerspruch zur Kenntnis und zur Diskussion.

    "hiermit legen wir Widerspruch gegen Ihre oben genannte Sozialmedizinische Einzelfallbegutachtung

    ein. Wir widersprechen der DRG-Änderung von N04Z in N14Z.

    Wir widersprechen Ihrer Analyse, dass die Prozedur mit der OPS 5-704.43 „zusätzliche Scheidenstumpffixation" nicht statt fand und dass es sich hier um ein übliches operatives Vorgehen bei vaginaler Hysterektomie gehandelt habe.

    Wir verbleiben bei der Kodierung der OPS 5-704.43, denn diese OPS wird bei Deszensus uteri durchgeführt und beinhaltet folgende Schritte: Verschluss des Peritoneum, als hohe Peritonisierung, im Sinne eines „Halban" oder „Mc Call" und weiterführend als Obliteration des Douglasschen Raumes durch Adaptation des Blasen- und Rektumperitoneum. Außerdem Kürzen der Ligg. rot. und scrout. Und Fixation in den Scheidenecknähten, im Sinne eines modifizierten „Shull". Diese Operationsschritte entsprechen einer eigenständigen Operation zur Fixation des Scheidenstumpfes unter Nutzung körpereigenen Gewebes. Sie sind als eigenständige Operation in den gängigen gynäkologischen Operationslehren bei Uterusprolaps, bzw. der dadurch bedingten Enterozele verzeichnet und erfordern vom Operateur eine zusätzliche Expertise. Es ist notwendig, die Patientinnen über zusätzliche Risiken aufzuklären (Nähe Harnblase, Ureter, Darm). Das postoperative Management gestaltet sich dadurch aufwendiger (Nierensonografie, Darmstimulation). Durch o.g. Operationsschritte wird das Rezidiv-Risiko eines Scheidenstumpf-Deszensus nachweislich gesenkt.

    Wir verbleiben bei unserer abgerechneten DRG N04Z."

    Liebe Grüße aus Berlin und ich freue mich auf eine rege Diskussion und auf Ihre Anregungen. ;)

    Liebe Forummitglieder,

    wieder einmal kleine Fallvorstellung und MDK-Einlassung:

    HD: N39.0 Harnwegsinfektion

    ND: N18.82, I30.20, D50.0, E87.6 = DRG L63C (Verweildauer 7 Tage)

    In diesem Fall hat der MDK die ICD E87.6 als streitbefangen dargestellt:

    Widerspruch:
    "Sie beschreiben in Ihrem Gutachten eine mangelnde Beeinflussung des Patientenmanagements in Bezug auf die ICD E87.5. Dem müssen wir erneut und entschieden widersprechen. In der laborchemischen Untersuchung bei Aufnahme fiel ein stark erhöhter Kaliumwert auf. Initial wurde die Medikation mit Spironolacton pausiert. Bei am nächsten Tag weiter ansteigenden K-Werten erfolgte die Gabe von G 5 per infusionem sowie die zusätzliche Pausierung von Ramipril (Delix 5). Es erfolgten weitere Kaliumkontrollen, in deren Ergebnis jeweils ein sinkender, jedoch noch nicht normwertiger Kaliumwert zu verzeichnen war. Wir sehen darin einen erhöhten diagnostischen und therapeutischen Aufwand und halten demzufolge eine Kodierung gemäß DKR 003 für gerechtfertig.


    Zusätzlich möchten wir noch hinzufügen, dass die bestehende Medikation mit einem kaliumsenkenden Diuretikum (Torem 10) am 2. Tag des stationären Aufenthaltes erhöht wurde. Die kaliumsparenden Diuretika hingegen wurden abgesetzt (Spironolacton). Darunter zeigte sich ein Absinken des Kaliumwertes. In Anbetracht des Alters der Patientin sowie der bestehenden Grunderkrankung konnte hier nur eine behutsame Therapie der Hyperkaliämie erfolgen. Wir sehen sehr wohl einen Ressourcenaufwand abgebildet und behalten unsere Kodierung bei."


    Nun die MDK-Einlassung: Die zusätzliche Kodierung von E87.5 Hyperkaliämie ist bei klinisch manifester chronischer Niereninsuffizienz im o.g. Fall nicht sachgerechet, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden (DKR D002 und D003). Für die laborchemisch nachweisbare Hyperkaliämie, als Ausdruck der erhöhten Nierenretention bei bestehender Niereninsuffizienz, ist im vorliegenden Behandlungsfall keine eigenständige Relevanz für das Patientenmanagement gemäß DKR D003 erkennbar. Der Kode E87.5 Hyperkaliämie entfällt.


    Liebe Forummitglieder,


    bin gespannt auf rege Diskussion. ;)


    Ich wünsche ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest :) ,


    Ihre Heidi ;)

    Nach ICD K65.9 als Peritonitis, nicht näher bezeichnet:

    Nach folgenden Ausführungen, würde ich hier Widerspruch einlegen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Peritonitis

    Weitere Ausführungen zur Therapie, WIKIPEDIA - daraus lässt sich bestimmt ein Widerspruch basteln.

    Mit besten Grüßen
    Heidi

    [Anm.: Bitte keine Wikipedia-Artikel (oder Originale anderer Quellen) mit Copy & Paste hier einstellen (Urheberrecht). Gegen eine Verlinkung ist (meist) nichts einzuwenden. B. Sommerhäuser]