Beiträge von Joki

    Guten Morgen !

    Im InEk-Projektbericht habe ich nichts gefunden, daher die Frage ans Fachpublikum:

    - wieviele Kliniken, die an der Kalkulation des FP-Kataloges für 2004 teilgenommen haben, hatten eine Kostenträgerrechnung ?

    Und:
    - wieviele aller Kliniken in Deutschland haben zur Zeit eine Kostenträgerrechnung in Betrieb ?

    Gruß aus dem Taunus !
    Haack

    Guten Tag,

    erstmal herzlichen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.

    doe: ich meine nicht das Relativgewicht der DRG F 10Z, sondern die InEK-Projektdaten (Erstkalkulation)für diese DRG, genauer die von den Kalkulations-KH genannten Kostendaten für den Teil "kardiologische Diagnostik/Therapie" der DRG F10Z. Die wurden mit 1800 € beziffert.

    @ Dr. Blaschke: die Überlegung zu den Gewinnspannen war also gar nicht so abwegig...

    @ Hr Neumann: interessante Daten: gibts die auch fürs gesamte Bundesgebiet (Anzahl Verlierer/Gewinner) ?

    @ Hr Rembs: sind für die Kalkulation des SE 21.02 tatsächlich nur 31 Datensätze aus 3 KHs eingegangen ???? Kann man die Kalkulationsdaten der SE irgendwo einsehen? Dagegen wäre ja die Datenqualität selbst der DRG-Erstkalkulation als revolutionärer Fortschritt einzustufen.

    Wenn ich Sie alle richtig verstehe, müssen interventionell tätige Kardiologien unter DRGs also mit einer deutlichen Erlösabstufung rechnen ?

    Gruß,
    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises

    Liebes Forum,

    bei Durchsicht der Kostenkalkulationsdaten für 2003 fiel mir auf, dass die Kosten der DRG F10Z (PTCA bei akutem Infarkt) und auch anderer interventioneller DRGs für die invasive Diagnostik/Therapie mit 1800 € angegeben wird.
    Dieser Betrag liegt deutlich unter dem bisherigen Sonderentgelten (3700-3900 €).
    Ist einfach nur schlecht kalkuliert worden (und damit eine mittlere Katastrophe bei der DRG-Vergütung eines Infarktes) oder hatten die interventionell tätigen Kardiologen bisher einfach eine erhebliche Gewinnspanne ?

    Wie gehen Ihre Kardfiologen mit der Kalkulation um, wie hoch schätzen Sie intern Ihre Kosten (oder haben Sie gar eine Kostenträgerrechnung??)oder schließen Sie jetzt Ihren LHK-Platz.

    Gruß aus Hofheim,
    Haack

    [quote]
    Original von dani2:
    Der Grouper mahnt aber an, dass der Code T88.7 unspezifisch sei.

    Ist das nicht eher eine Servicefunktion Ihres Groupers nach dem Motto "es darf auch etwas genauer sein" ?

    Welchen Code kann ich statt T88.7 verwenden, um deutlich zu machen, dass es sich hier um eine Folge der Chemo handelt? Evtl. Y57.9?

    1917a Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln
    (bei Einnahme gemäß Verordnung)
    Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:
    ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen
    manifestieren, optional ergänzt durch
    Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

    Gruß !


    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises

    Hallo ins Forum,
    folgende Aussage auf einer Schulung DKR 2004 kann ich beim Lesen der KFPV 2004 nicht nachvollziehen:

    " Eine Verlegung liegt dann vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind."

    Tatsächlich denke ich ist diese Konstellation doch gar keine Verlegung, da der Patient zuvor von dem anderen Krankenhaus entlassen wurde. Liege ich da falsch ?

    [quote]
    Original von ToDo:
    Hallo Forum,

    darf ich mich mal wieder unbeliebt machen???
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    Gratulation zu dieser korrekten Einschätzung !

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    Ein Arzt, der die Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern kennt und diese bei seiner Berufswahl billigend in Kauf nimmt, klagt gegen eben diese und stellt ein ganzes System auf den Kopf...
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    Tut mir leid, aber das stimmt nun wahrlich nicht: fragen Sie mal 10 Medizinstudenten am Ende Ihres Studiums nach DRG. Die werden das für den neuen Superstar oder so halten. Genau das ist das Problem: von den durchschnittlichen drei Stunden Verwaltungsaufgaben täglich sagt denen im Studium keiner was.


    Mir fällt da nur ein Vergleich ein:

    Ich kaufe mir ein Häuschen unmittelbar an der Autobahn. Und wenn ich erst mal da wohne, erwirke ich vor Gericht ein Fahrverbot wegen Lärmbelästigung...

    Eher so: von der Autobahn wird einem vorher nix gesagt. Und wenn man sich dann beklagt, heisst es: hastze doch vorher gewußt (oder noch besser: ich habe früher auch schon an der Autobahn gewohnt und es auch überlebt)

    [quote]
    Original von R. Schaffert:

    Was mich bedenklicher stimmt, ist die Frage der Finanzierung: Laut Seehofer, der ja neuerdings auch für die Regierung spricht (zumindest nicht gegen sie) stünden für diesen Zweck "700 Millionen Euro für mehrere Jahre" im Gesundheitreformnpaket bereit. Nun habe ich das Gesundheitreformpaket noch nicht eingehend studiert. Die 700 Millionen reichen in einem Jahr gerade mal für vielleicht etwas mehr als 10000 Ärzte. Der zusätzlche Bedarf wird auf mehr als das Doppelte geschätzt. Dazu kommt, dass wahrscheinlich erhebliche Hürden bestehen werden, an das Geld überhaupt heranzukommen.

    Hallo Herr Schaffert,
    im Entwurf steht, dass über 7 Jahre pro Jahr jeweils 100 Mio € zu Verfügung gestellt werden (Summe also 700 MIO). Aber: die werden sich für die Umsetzung des Urteils nicht eine so lange Zeit nehmen können und reichen wirds tatsächlich nicht.

    So, und jetzt mal mein allgemeiner Senf zum Urteil:

    Prinzipiell finde ich das EuGH-Urteil gut, weil es Dynamik in eine überfällige Diskussion bringt.
    Klar ist, dass der Job Krankenhausarzt offensichtlich unattraktiv geworden ist. Mittlerweile sind durch eine Reihe von Untersuchungen auch die Gründe dafür etwas klarer. Hauptgrund sind die übermäßigen nicht-ärztlichen Arbeitsinhalte mit der Folge einer schlechten Facharztausbildung. Man vergesse nicht: die Masse der Krankenhausärzte befinden sich in der Weiterbildungsphase, an deren Ende der Arzt fachlich qualifiziert Patienten behandeln soll (@ ToDo: daran müßten Sie doch höchstes Interesse haben !?). Wenn der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht mehr erfüllt, sucht man halt nach Alternativen. Im Ergebnis sehen wir den Mangel an Krankenhausärzten. Da sind wir schon beim Problem des EuGH-Urteils: am Mangel nicht-ärztlicher Tätigkeiten ändern die Umwandlung des Bereitschaftsdienstes in Arbeitszeit nichts. Allenfalls gibt 15000 weitere unzufrieden Krankenhausärzte, die eine Menge Geld kosten.
    Darum sehe ich ehrlich gesagt nicht, dass nun zusammen mit dem Wegfall des AIPs die Ärzte zu Tausenden in die KHs strömen werden.
    Im Gegenteil: wird Schichtdienst eingeführt fallen Bereitschaftsdienstentgelte weg, erschwert sich die Facharztausbildung in vorgegebener Zeit (in allen ooperativen Fächern ganz bestimmt, weil der einzelne Arzt viel seltener zu den Zeiten Dienst hat, in denen hauptsächlich operiert wird; wie soll der seinen Katalog vollkriegen?)und die zeitintensiven Übergaben mit Informationsverlust werden zur Regel auch auf den Normalstationen.
    Zum Wegfall des AIP: das wird die Arbeitsverdichtung zunächst erhöhen, weil die AIP-Stellen nicht 1:1, sondern eher 2:1 oder sogar 3
    :1 in Assistenzarztstellen umgewandelt werden, sodass sich die Arbeit dann auf weniger Schultern verteilt.
    So, und das alles soll also der "historische Sieg der Krankenhausärzte" sein (Montgomery.
    Ich muß Herrn Arens von der AOK zustimmen, wenn er von Resourcen innerhalb der Arbeitsprozesse in den Krankenhäusern spricht. Das zu optimieren würde Geld sparen, Effizinz bringen, Kosten senken und Ärzt zufriedener machen.
    Aber mal ganz ehrlich: wen intersessiert das alles ???


    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises