Liebes Forum,
abschließend möchte ich nochmal Stellung nehmen.
Die Diskussion hat für mich gezeigt, dass neben der korrekten Anwendung der DKR eben auch die Dokumentation und die Plausibilität von entscheidender Bedeutung sind.
Ansonsten hatte die Diskussion zwei Richtungen: zum einen orientiert an den DKR, zum anderen fachlich an dem genannten Krankheitsbild.
Als kardiologisch tätiger Arzt muß ich Herrn Mautner absolut zustimmen: erstens ist die AP ein Symptom. Das kann man weder bestätigen noch ausschließen. Dazu muß man die zugrundeliegende Erkrankung = Diagnose ausschließen. Im vorliegenden Fall also die KHK. Diese ist sicher nur mittels Coro auszuschließen. Dazu ist es aber nicht gekommen. Bleibt (zweitens) die eingeleitete Behandlung: der Betablocker kann auch zur Hypertoniebehandlung eingesetzt worden sein. Aber mit Aspirin behandelt man nun mal ausschließlich Gefäßerkrankungen. Von einem Ausschluß kann also m.E. nicht die Rede sein. (Wäre doch nicht plausibel, oder?)
Der Schwachpunkt des Fallbeispiels liegt für mich in der Dokumentation: Streitigkeiten und Diskussionen mit den Kostenträgern sind vermeidbar, wenn die Kodierung kongruent mit der Dokumentation ist und einer Plausibilitätsprüfung standhält.
Was nutzen korrekt angewendete DKR, wenn die Akte im Streitfall etwas anderes sagt.
Herzlichen Dank für die engagierten Beiträge !
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Dr. med. Jochen Haack
Kliniken des Main-Taunus-Kreises
Medizincontrolling/Kardiologie