Beiträge von lorelei

    Hallo A. Thomas,

    ich gehe davon aus, dass im Vorkrankenhaus die beiden Fälle zusammengeführt werden mussten - 1.Aufenthalt OP, 2. Makrohämaturie - meine Meinung nach WA wg Komplikation. Somit wäre die HD entw Prostatahyperplasie/Prostata Ca, je nachdem warum die OP durchgeführt wurde. Das bedeutet, bei Ihnen wäre die richtige HD, die Verlegungsdiagnose mit entsprechenden Rekonvaleszenz-Kode aus Z54- also N40 mit Z54! /C61 mit Z54!.Evtl wäre die Sepsis möglich, da Pat. danach zu Ihnen verlegt wurde (es müsste geprüft werden). Die R31 ist m.E. als HD nicht korrekt.

    Hallo LisaStudent,

    die Argumentation, dass es mehr als 3 Tage zwischen vorstationären und stationären Fall liegen zieht schon lange nicht mehr. Die KK haben sich den Abstand ausgedehnt, sogar bis mehr als 1 Monat. Die Argumentation können Sie also vergessen, den eine vst Pauschale ist neben DRG nicht abrechenbar (es gibt auch ein Gerichtsurteil dazu).
    Wir haben auch eine Tagesklinik (neben einem stationären Bereich in der gleichen Abteilung), die nach Tagessätzen abgerechnet wird und es wurde für solche Fälle noch nie eine FZ gefördert (eben unterschiedlichen Entgeltbereiche).
    Sollte sich also bei Ihnen um eine vst Pauschale handeln (eine Abklärunguntersuchung) woraufhin ein stationärer Aufenthalt folgt, kommen Sie nicht drumherum, die Fälle gehören zusammen.

    Hallo LisaStudent,

    bei stationären und teilstationären Fällen handelt sich um zwei verschiedenen Entgeltbereiche - DRG und Tagessätze (wenn es hier um eine Tagesklinik geht, die nicht nach DRG abgerechnet wird). Solche Fälle werden nicht zusammengeführt. Sollte es um eine vorstationäre Behandlung handeln, sieht die Sache anders aus.

    Hallo Pocky,

    mein Vorschlag:

    HD - Thoraxwand Tumor (ich gehe davon aus, dass es sich um Metastase des bekannten Mamma Ca handelt, sollte in der Histologie stehen)

    ND - Mamma Ca

    OPS

    Resektion von erkrankten Gewebe an der Thoraxwand
    Partielle Resektion einer Rippe - wenn gemacht

    Wenn ich richtig verstanden habe ist nämlich an der Brust selber nichts mehr gemacht worden. Behandelt war doch die Metastase, oder? ?(

    Hallo Zusammen,

    Zitat

    Guten Morgen,


    aber wo hat er in diesem Beispiel die ausgewählte Behandlungsmethode in
    Frage gestellt? Der Gutachter sagt lediglich, dass die gewählte
    Behandlung komplett ambulant erbringbar wäre.

    das war nicht der besagte Beispiel, in dem es in Gutachten heißt "alle Maßnahmen sindnambulant erbringbar", es war aus vielen anderen Gutachten von vergleichbaren Fällen.
    In dem Beispiel, um den es geht wird erklärt, wann und in welchen Fällen Novalgin i.v. angewendet werden darf, was für Risiken damit verbunden sind, Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber Patienten und was über Bioverfügbarkeit von Novalgin. Was soll das? ?( Vielleicht sollen wir in der Zukunft Patienten zu MDK zu Behandlung schicken?

    In den Fällen handelt sich um Patienten die lange ambulante Odyssee hinter sich haben und bereits alle Möglichkeiten -Tabletten, Injektionen, KG, Akupunktur usw ausgeschöpft sind. Der letzte Ausweg vor eine OP ist eben die stationäre Schmerztherapie, die mehrere, aufeinander abgestimmte Therapien enthält und nachweislich den Patienten Linderung der Schmerzen über einen längeren Zeitraum bringt.