Beiträge von lorelei

    Hallo Herr Rembs,

    vielen Dank für die Antwort. Leider bekommen die Patienten die Kürzungen und Streichungen ihrer Behandlung durch Kassen und MDK nicht mit. Sie werden behandelt und danach entlassen. Andernfalls hätten sie vielleicht selber was dagegen unternehmen können.
    Wie oft hatten wir Fälle, in dem nach langer, erfolglosen ambulanten Therapie eine stationäre Behandlung verordnet wurde, die dann nach der "Prüfung" von MDK kmpl gestrichen wurden. Widersprüche haben - wie heute üblich - nichts gebracht. Im s.g. Gutachten steht dann ein lapidarer Satz: " alle Maßnahmen sind ambulant erbringbar".
    Es ist frustrierend solche Gutachten zu lesen. Ich verstehe, das die Kassen prüfen müßen, ich verstehe wenn ein Gutachter manchmal die OGVD, UGVD oder manchmal auch die Nebendiagnosen kürzt.
    Aber ich werde niemals verstehen und ich weigere mich einem Gutachter zustimmen, wenn er die vom Arzt für einen Patienten ausgewählte Behandlungsmethode in Frage stellt! das darf nicht passieren, das geht zu weit!

    Hallo,

    danke für die Antwort. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, es kann nicht sein, das ein MDK Arzt die erbrachte medikamentöse Behandlung kritisiert und aufgrund dessen den Aufenthalt streicht. Wie und mit welchen Medikamenten ein Patient behandelt wird, entscheidet immer noch der behandelnde Arzt und nicht der MDK Arzt. Wo soll das führen? was muss man sich NOCH alles gefallen lassen? Jetzt warte ich auf die Antwort von Behandler, bin gespannt was er dazu sagt.

    Hallo Forum,

    ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Heute erhielt ich ein Gutachten, indem sich der Gutachter meiner Meinung nach zu sehr in die Behandlung einmischt. Der Patient erhielt Infusion mit Novalgin (NaCl + Novalgin bei Schmerztherapie). Der Gutachter kritisiert die Behandlung mit Novalgin (den Wortlaut habe ich jetzt nicht parat) und streicht den Aufenthalt komplett. ?( . In älteren Gutachten wurden vergleichbare Fälle vom selben Gutachter gerade aufgrund von iv-Gabe von Novalgin stationär genehmigt. Bitte um Ihre Meinungen dazu.

    Vielen Dank und schönen Feierabend.

    Hallo Karl Napp,

    auch ich mache Fallbegleitende Kodierung und wenn ich sowas fesstelle, gehe ich zu den Ärzten oder Schwestern und bespreche das. Es wird dann auch umgehen dokumentiert. Es hat sich bei uns sehr gut eingespielt und wir - Ärzte, Schwestern und Kodierer - arbeiten sehr gut zusammen. Wir sitzen schließlich in selben Boot. :)

    Hallo Fayence,

    vielen Dank für die Antwort, das alles ist mir bekannt. Meine Frage war nur ob ein Konsil und die dabei erbrachte Prozedur auch nst abgerechnet werden kann. Die Prozedur wird dann nicht von uns erbracht, der Konsil aber von uns aus beantragt.

    Guten Tag liebes Forum,

    Fall:

    bei einem Patientienten wird nachstationär ein Konsil durchgeführt. Mit den Ergebnis kommt der Patient in die ambulante Sprechstunde. Kann das KH das als NST Leistung abrechnen? Bin mir nicht ganz sicher. ?(
    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Viele sonnige Grüße und ein schönes Wochenende.

    Hallo Zusammen,

    bitte um Hilfe bei der Kodierung einer Shuntrevision. Unser Arzt kodiert die u.a. OPS

    5-393.8 - Anlage eines anderen Shuntes

    zur Shuntrevision mir Vorverlagerung der Shuntvene unter Transposition der v. Cephalica.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es korrekt ist. Kann jemand helfen?

    Vielen lieben Dank.


    Hallo liebes Forum,

    wir haben ein Gutachten von einer BG für ein Fall aus 2011 ohne vorherige Anforderung von Unterlagen erhalten. ?( Mir ist bekannt, das bei BG´s der § 275 nicht gilt. Dennoch frage ich mich, ob 2 Jahre danach doch nicht zu spät ist? Über Prüffristen bei BG´s konnte ich niergendwo was finden. Kann jemand helfen?

    Vielen Dank!