Beiträge von lorelei

    Hallo Zusammen,

    auch wir erbringen die Leistung stationär und die Fälle werden natürlich geprüft. Da die Prozedur als "kein ambulantes Potenzial nach § 115" gekennzeichnet ist und kein niedergelassener Arzt in der Umgebung die Behandlung ambulant erbringt ( da unter Vollnarkose), schreibe ich natürlich Widerspruch. ?( Ich werde darüber berichten, ob die Widersprüche Erfolg hatten.

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Es handelt sich um eine Kostenübernahme nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, die liegt schriftlich vom Sozialamt vor. Unterlagen wurde nicht angefordert, die Prüfung/Begutachtung wurde anhand von Rechnung, E- und A-Anzeige vorgenommen. Ihren Antworten nach und nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin vom Sozialamt glaube ich, habe ich keine Chance dies abzulehnen. :(

    Hallo Liebes Forum,

    hat jemand Erfahrung mit MDK-Prüfung eines Sozialhilfeempfängers ( in dem Fall Asylbewerber)?

    Ein Fall aus dem Jahr 2012, Kostenübernahme liegt vor. Jetzt kommt plötzlich ein Gutachten von MDK mit Kürzung der OGVD. Die Prüfung wurde weder angezeigt, noch wurden Unterlagen angefordert. Ich bin nicht sicher, ob der § 275 genauso für Sozialamt gilt, wie für Krankenkassen. ?(

    Vielen Dank schon mal für Antworten.

    Schönen Abend.

    Hallo Sterntaler,

    ich würde auf jeden Fall ein Widerspruch schreiben. Bei der Anwendung von Cosmofer steht bei Warnhinweisen:

    "Wie bei anderen parenteral verabreichten Eisen-Kohlenhydrat-Komplexen können bei der Anwendung von CosmoFer sofortige schwere und potenziell tödliche anaphylaktische Reaktionen auftreten. Daher sollten Patienten sowohl während als auch unmittelbar nach der Verabreichung streng überwacht werden."

    Das sollte als Begründung reichen, oder möchte im Ernstfall der MDK die Verantwortung übernehmen?

    Hallo,

    noch was dazu aus dem OP Bericht:

    "der Shunt war klinisch und sonographisch verschlossen - in voller Länge Thrombosiert". Ich denke das spricht für sich und für die T82.8 oder T82.5, oder? was anderes würde ich hiernicht kodieren. Anscheinend eine neue Masche vom MDK um Kosten zu sparen.

    Viele Grüße

    Guten Tag wertes Forum,

    kurz vor den Feiertagen habe ich noch eine Frage zur diesem Thema.

    Patient aufgenommen mit Shuntverschluss. Als HD habe ich - wie immer in solchen Fällen- die T82.8 kodiert.

    Der MDK streicht die HD und möchte die I82.88 - Embolie und Thrombose sonstiger näher bezeichneter Venen. Als Begründung: SEG 4 No 20 - spezifischere Kodierung. ?(

    Meiner Meinung nach ist die T82 korrekt, gebe es keine Shunt, wäre es nicht zur Verschluss gekommen. Oder liege ich da falsch?
    Wie sehen es das Forum?

    Vielen Dank im Voraus.

    Auf diesem Wege wünsche ich Allen ein Frohes Weihnachtsfest und ein Gesundes Neues Jahr 2013.


    Liebe Grüße

    Hallo liebes Forum,

    Ein Patient mit zwei primären Lungen Ca - einmal links und einmal rechts (durch Histologie bestätigt, das es sich um zwei eigenständige Erkrankungen handelt und nicht um Metastasen). Beides große Operationen, gleiche DRG - E05A. Leider ist der Patient innerhalb der OGVD zur zweiten OP gekommen. Mir ist klar, dass es sich um Wiederaufnahme wg gleiche Basis-DRG handelt. Gibt es irgendeine Möglichkeit oder evtl ein Gerichtsurteil, der ähnliche Sachlage zur gunsten des KH entschieden hat? Zwei große Operationen sollten auch zweimal vergütet werden und das KH sollte nicht "bestraft" werden, weil die zweite OP früher als "erlaubt" durchgeführt worden ist. Oder? :?:
    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Anregungen und Antworten.

    Schönen Feierabend