Hallo Machaon,
hallo Admin,
ich glaube nicht, dass der Link das Problem löst.
Nach der FPV ist ...für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen. Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen.
Nur in dem o. g. Fall also ist die FP/DRG über die KK der Mutter abzurechnen. Da es sich im besagten Fall um eine erneute Aufnahme wegen einer Erkrankung handelt ...die DRG \"gesundes Neugeborene\" ... wird aufgrund der Groupersystematik gegroupt, handelt es sich nicht um einen Fall der nach der o. g. Rechtsvorschrift über die KK der Mutter abgerechnet werden kann.
Bei der GKV wird die Rechnung mit Sicherheit - die Erfahrung hat es gezeigt - abgelehnt, falls Sie über die Mutter abgerechnet wird. Es wird dann der Familienhilfeanspruch geprüft und ... wär hätte das gedacht ... die Rechnung wird der Privaten zugeschickt ....
Na, das geht doch auch einfacher liebe PKV, oder...???!
Pit Burger[schild]Ich bin neues Mitglied ....[/schild]