Über das Wochenende habe ich mir einige Gedanken zu dieser Fallkonstellation gemacht. Diese resultieren eventuell auch aus persönlicher Erfahrung.
In der aktuellen Diskussion wird häufig übersehen, dass es sich in diesem Fall nicht um die klassische Konstellation handelt, bei der ein Elternteil ein krankes Kind im Krankenhaus begleitet. Vielmehr ist die alleinerziehende Mutter selbst behandlungsbedürftig – das Kind wurde aus sozialen und fürsorgerischen Gründen mitaufgenommen, um eine akute Betreuungslücke zu schließen.
Ein Kind sucht sich seine Lebensumstände nicht aus. Es kann nicht eigenverantwortlich entscheiden, wie mit der stationären Aufnahme einer Bezugsperson umzugehen ist. In Fällen fehlender Betreuung ist die gemeinsame Unterbringung oftmals der einzige Weg, eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.
Das Gesundheitssystem beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Gerade in Ausnahmesituationen muss es möglich sein, pragmatische, dem Kindeswohl dienende Lösungen zu finden – auch wenn sie nicht in starre Abrechnungssysteme passen. Dass solche Konstellationen pauschal abgelehnt werden, weil sie „nicht vorgesehen“ sind, widerspricht dem eigentlichen Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wirtschaftlich betrachtet ist die Mitaufnahme als Begleitperson oft sogar die kostengünstigere Lösung. Vier Tage Mitaufnahme sind im Zweifel günstiger als eine langwierige psychotherapeutische Behandlung infolge einer vermeidbaren psychischen Belastung. Auch eine vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe wäre deutlich kostenintensiver und für das Kind emotional belastender.
Problematisch ist zudem, dass der MD in derartigen Fällen regelmäßig ein negatives Gutachten erstellt – nicht, weil die Maßnahme medizinisch oder sozial unbegründet wäre, sondern weil sie im geltenden System nicht vorgesehen ist. Diese Gutachten fließen wiederum in die Berechnung der Prüfquote ein und erzeugen strukturelle Nachteile für das Krankenhaus – obwohl im konkreten Fall verantwortungsvoll und im Sinne des Kindeswohls gehandelt wurde.
Es wäre zu wünschen, dass die medizinischen, ethischen und sozialpädiatrischen Dimensionen solcher Fallkonstellationen stärker berücksichtigt werden – und nicht ausschließlich nach rein abrechnungstechnischen Kriterien entschieden wird.
Fazit: Hier sollte nicht in erster Linie über Kosten diskutiert werden – sondern über Verantwortung, Menschlichkeit und langfristige Folgen.