Hallo,
schauen Sie auch mal hier: S 1 KR 3340/18 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
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Hallo
es kommt darauf an....
Frage der meisten Ressourcen
Hallo,
wir haben Fälle in denen wir eine Hybrid DRG ansteuern.
Was ist bei Fällen die als Notfall kommen?
Pat. kommt notfallmäßig am späten Abend. Hier z.B. Achillessehnenruptur. Umgehende OP wird durchgeführt.
Da die Hybrid DRGs ja ambulante und stationäre Leistungserbringer (sog. sektorengleiche Vergütung) gleichstellen wollen, frage ich mich natürlich welche ambulanten Leistungserbringer entsprechende Notfallbehandlungen / -OPs durchführen. Oder auch die entsprechenden Vorhaltungen (incl. Nachts und am WE).
In der Regel wird die Leistung doch immer zu einem vorher vereinbarten Termin durchgeführt.
Was ist bei meinen Überlegungen falsch?
Hallo,
diese Zuversicht
... wenn es eine Hybrid-DRG wird, ist es faktisch egal, ob der Patient direkt nach dem Eingriff entlassen werden kann oder ggf. maximal 1 Nacht zur Überwachung bleibt. ...
Und AOP mit EBM-Abrechnung ist nicht mehr zulässig, obwohl der OPS weiterhin im AOP-Katalog gelistet ist?
teile ich nicht ganz.
Wenn AOP kostengünstiger ist (als andere Versorgungsformen / Abrechnungen) wird sich doch sicherlich eine KK finden die dies fordert. Und aus den Erfahrungen findet sich dann auch ein hohes Gericht, welches die Einigungen der Selbstverwaltungspartner juristisch für nicht zutreffend hält.
Hallo,
es geht nicht um die Frage "im AOP-Katalog vs. nicht im AOP-Katalog". Es ist immer die Frage, ob die vollstationäre Behandlung nach §39 für diesen Fall notwendig war oder nicht.
Es ist keine Frage der Abrechenbarkeit.
Also sollte ihre Frage an die Ärzte lauten, warum musste diese Behandlung vollstationär durchgeführt werden. Welche medizinischen Argumente sprechen dafür.
Natürliche können Sie in Gesprächen mit den KK das Argument "Leistung xy ist nicht im AOP-Katalog" verwenden und hoffen das die KK dies akzeptiert. Viel Erfolg, manchmal komme ich damit auch durch.
Hallo,
eigene Erfahrungen:
Krhs hat für eine bestimmte Leistung (aus der Radiologie) die Ermächtigung beantragt, weil wir davon ausgegangen sind, das im niedergelassenen Bereich (Vorort) diese nicht angeboten wird.
KV hat mit dem Argument abgelehnt: eine KV Praxis hat angegeben diese Leistung durchzuführen.
Nach der Ablehnung hat unsere praktische Prüfung ergeben, dass diese Praxis die Leistung (weiterhin) nicht anbietet.
Tja, das war der KV dann lange egal, so das die Versicherten in die nächste größere Stadt fahren mussten.
Hallo,
Bis jetzt bin ich in derartigen Fällen (gleich Basis DRG), aber medizinisch nichts miteinander zu tun (FX rechter Oberarm, dann nach Entlassung FX linker Oberarm), immer auf die Kostenträger zugegangen. Hatte auch meistens Erfolg.
In letzte Zeit merke ich den Druck bei den KK. Sparen, sparen und nochmals sparen.
Da werden große Summen mit formalen Argumenten eingefordert, wo es vor kurzem noch Verständigung gab.
Hallo,
immer wieder eine Diskussion.
Aber im OPS steht:
Mindestmerkmale: Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung mit Anwesenheit der ärztlichen Behandlungsleitung und mindestens eines Mitglieds der Pflege des Behandlungsteams sowie mindestens eines weiteren Vertreters der an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen pro vollständiger Woche
Damit reicht bei 8, 9,10,11,12 und 13 Tagen m.E. eine Teambesprechung.
Hallo,
der Hinweis sich an die Regionalleitung des MD zu wenden ist gut. Hatte mir auch in anderen Fallkonstellationen geholfen.
Weiterhin kann es auch sinnvoll sein sich an den Urheber des OPS, hier die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, zu wenden.
Erste Hinweise auch hier: Dokumentationshilfen (dgpalliativmedizin.de)