Hallo Hr. Schaffert,
dies ist auch mir bekannt.
Die ursprüngliche Anfrage war aber m.E. auf 2004 gerichtet.
ZitatHallo Forum,
wo kann ich die aktuellen Rückverlegungsmodalitäten nachlesen ?
Gruß
Elrip
Gruß
MiChu :sonne:
Hallo Hr. Schaffert,
dies ist auch mir bekannt.
Die ursprüngliche Anfrage war aber m.E. auf 2004 gerichtet.
ZitatHallo Forum,
wo kann ich die aktuellen Rückverlegungsmodalitäten nachlesen ?
Gruß
Elrip
Gruß
MiChu :sonne:
Hallo
auch das hier ist ganz gut brauchbar.
:deal:
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV vom 25.02.2004 (AOK - Krankenhaus)
und auch dies
:deal:
Leitsätze des BMGS zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung
Gruß
MiChu
Hallo,
ich gehe davon aus das die Pat. zur Diagnostik in Ihre Klinik gekommen ist.
Darum ist für mich die HD das atypische Papillenadenom.
Welche OPS Sie nehmen sollen kann ich Ihnen so auf die \"Schnelle\" nicht beantworten. :uhr:
Gruß
MiChu
Hallo,
ich gehe davon aus das die Pat. zur Diagnostik in Ihre Klinik gekommen ist.
Darum ist für mich die HD das atypische Papillenadenom.
Welche OPS Sie nehmen sollen kann ich Ihnen so auf die \"Schnelle\" nicht beantworten. :uhr:
Gruß
MiChu
Hallo Fr. Zierold,
im Leitfaden der Spitzenverbände der KK steht unter 2.9.
„Im Fallpauschalen-Katalog ist für die DRG P60B eine Mindestverweildauer von 24 Stunden ab Entbindung für die Fallpauschale vorgegeben. Wird diese in dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, nicht erreicht, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt für die Mutter abgegolten (§ 1 Abs. 5 KFPV 2004). Diese Mindestverweildauer darf nicht mit der UGVD nach § 1 Abs. 3 KFPV 2004 verwechselt werden bei deren Nichterreichen ein Abschlag von der Fallpauschale zu erheben ist.“
Kann es sein das sich bei der administrativen Aufnahme ein Fehler eingeschlichen hat?
Wenn ich die vorhandenen Daten durchspiele lande ich in der P60B
Kostengewicht von 0,364
?? :sterne:
Gruß
MiChu
Hallo,
Die Ausnahmeregelungen der Wiederaufnahme gelten nicht.
Siehe hierzu die Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung
nach § 2 KFPV 2004. :deal:
Unter 9. ist die Regelung zu finden.
\"Bei der Rückverlegung findet die Regelung zur Ausnahme gekennzeichneter DRGFallpauschalen keine Anwendung (gilt nur bei § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KFPV 2004).\"
Gruß MiChu
Hallo,
damit fehlen uns nur noch die politischen Entscheidungen.
Also weiter warten. :uhr:
Gruß
MiChu
Hallo
Warum wird die Abrechnung nun noch komplizierter?
Ich muss doch nur noch prüfen ob der Pat. in den letzten 30 Tagen schon einmal bei mir lag. Oder meinen Sie das ich nun prüfen muss ob der Pat. in dieser Zeit nicht länger als 24h aus einem der Krhs. entlassen worden war? (Spricht wieder für eine „Gesundheitskarte“) :d_zwinker:
Ist es nicht auch teilweise so gewesen das es Absprachen zur Verlegungsoptimierung gegeben hat? Nach dem Motto bevor B nach A zurückverlegt geht Pat. kurzzeitig erst mal nach C um dann wieder nach A verlegt zu werden? :boom:
Gruß
M.Chudy
Hallo,
mal wieder so ein schöner Fall in dem die KK die DKR sehr interessant interpretiert. :sterne:
Ich sehe in diesem Falle keine Interpretationsmöglichkeiten; stellt mir aber nun die Frage wie Sie in solch einem Falle vorgehen?
Ist da Methode hinter oder hat nur ein neuer Sachbearbeiter diesen Fall bearbeitet?
Wird dennoch die ursprüngliche Rechnung bezahlt oder über den Weg des MDK die Zahlung verzögert?
Gruß
M.Chudy
Guten Morgen,
ich habe auch gehört das es z.B. bei Bettgittern auf die Höhe der Gitter über Matratzehöhe ankommt. Den genauen Wert kann ich z.Z. nicht finden. Aber wenn der Wert x unterschritten ist bedarf es wohl keiner richterlichen Genehmigung.
Werde mich bemühen weitere Infos zu erhalten.
:sonne:
Gruß
M. Chudy