Beiträge von MiChu

    Hallo

    Warum wird die Abrechnung nun noch komplizierter?
    Ich muss doch nur noch prüfen ob der Pat. in den letzten 30 Tagen schon einmal bei mir lag. Oder meinen Sie das ich nun prüfen muss ob der Pat. in dieser Zeit nicht länger als 24h aus einem der Krhs. entlassen worden war? (Spricht wieder für eine „Gesundheitskarte“) :d_zwinker:

    Ist es nicht auch teilweise so gewesen das es Absprachen zur Verlegungsoptimierung gegeben hat? Nach dem Motto bevor B nach A zurückverlegt geht Pat. kurzzeitig erst mal nach C um dann wieder nach A verlegt zu werden? :boom:


    Gruß

    M.Chudy

    Hallo,

    mal wieder so ein schöner Fall in dem die KK die DKR sehr interessant interpretiert. :sterne:

    Ich sehe in diesem Falle keine Interpretationsmöglichkeiten; stellt mir aber nun die Frage wie Sie in solch einem Falle vorgehen?

    Ist da Methode hinter oder hat nur ein neuer Sachbearbeiter diesen Fall bearbeitet?

    Wird dennoch die ursprüngliche Rechnung bezahlt oder über den Weg des MDK die Zahlung verzögert? :(

    Gruß

    M.Chudy

    Guten Morgen,

    ich habe auch gehört das es z.B. bei Bettgittern auf die Höhe der Gitter über Matratzehöhe ankommt. Den genauen Wert kann ich z.Z. nicht finden. Aber wenn der Wert x unterschritten ist bedarf es wohl keiner richterlichen Genehmigung.

    Werde mich bemühen weitere Infos zu erhalten.
    :sonne:
    Gruß

    M. Chudy

    Guten Morgen,

    eine interessante Sichtweise.
    Ich habe die DRG und damit auch die OGVD immer als Mischkalkulation verstanden. Wenn die Krankenhäuser immer bis zum erreichen der OGVD für die Kosten aufkommen müssten kann m.E die Kalkulation nicht mehr stimmen.

    Die Richtung in die Sie denken halte ich dennoch für gut. Die Krankenhäuser müssen, um Wiederaufnahmen wegen Komplikationen und damit Fallzusammenführungen zu vermeiden, Modelle entwickeln bei denen die Pat. im poststationären Zeitraum optimal versorgt werden.

    Es gibt z.B. Häuser die Pflegedienste sehr eng an das Haus binden oder die selber über Pflegedienste verfügen. Auch Modelle mit Einbindungen von Krankenhausärzten sind denkbar.


    In diesem Sinne
    einen schönen Morgen
    :sonne:
    Gruß

    M. Chudy

    Guten Morgen,
    ToDo

    Lobenswert; auch ich bevorzuge, wenn das gegenseitige respektvolle Gespräch nicht (mehr) möglich ist, die (leider nur teilweise klare) Gesetzesgrundlage .

    Es ist aber schon teilweise eine persönliche Niederlage für mich wenn trotz klarer gesetzlicher Regelungen die Kassenvertreter aus m.E. finanzieller „Not“ sich über die Gesetzlichkeiten hinweg setzten (oder müssen).

    Es tut immer gut wenn Kassenvertreter (Begriff Gegenseite halte ich für nicht sehr glücklich in diesem Zusammenhang) ,so wie Sie offen und respektvoll mit dem Partner agieren.

    In diesem Sinne
    einen schönen Morgen
    :sonne:
    Gruß

    M. Chudy

    Guten Morgen,
    ich glaube nicht das nur riesige Datenfriedhöfe angelegt werden. Wenn die 301ér Daten zentral zusammengeführt werden dann sind die Krankenhäuser genauso transparent wie über die §21 Datenlieferung.
    :d_pfeid:
    Teilweise besteht das Gerücht, und ich hoffe es ist eines, das der MDK als zentrale Sammelstelle der 301ér Daten fungiert (fungieren soll). :threemonkey:

    Daten können immer sinnvoll (je nach Sichtweise des Auswertens) ausgewertet werden. :sterne:

    OGVD = obere Grenzverweildauer

    Gruß

    M. Chudy

    Hallo

    ToDo
    Die schärfe in Ihren beiden letzten Absätzen verwundert mich doch sehr.
    :boom:
    Ich sehe ebenso dieses „ignorante und über geltendes Recht hinwegsetzende Verhalten“ bei den Kassen. Da ist zum Beispiel, aus eigner Erfahrung, der Bereich der Zahlungsverzögerungen durch die Kassen zu nennen.
    :besen:
    Zum eigentlichen Problem zurück.
    Ja im §301 ist die Übermittlung festgeschrieben.
    Die genauere Beschreibung erfolgt m.E. in den Fortschreibungen zur Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V

    Und hier ist für das Segment EAD im Inhalt „Einweisungs- und Aufnahmediagnose“ der Status M gesetzt.
    In den Inhalten \"Aufnahmediagnose, Sekundär-Diagnose Aufnahme, Einweisungsdiagnose Sekundär-Diagnose Einweisung\" ist immer der Status K gesetzt.
    Für mich bedeutet dies das das Segment übermittelt werden muss, Inhalte aber eingetragen werden können! nicht müssen.

    Ich persönlich habe nichts dagegen wenn die im System erfasste Aufnahmediagnose des Krankenhausarztes übermittelt wird. Aber die zusätzlichen Arbeiten die zur Übermittlung der Einweisungsdiagnose erforderlich sind möchte ich meinen Kollegen nicht noch abverlangen.

    Gruß

    M.Chudy

    Schönen guten Morgen,

    Schöne Theorie, die Praxis sieht doch so aus das die Pat. durch den Arzt „...dann kommen Sie in ca. 3 Wochen mal zur OP. „ häufig vor den 30 Tagen wieder einbestellt werden.
    Wie ist es Ihnen gelungen diese Problematik in Ihrem Hause zu klären?
    Haben Sie zuerst einen Analyse der Fälle gemacht um dann die Budgetrelevanz aufzuzeigen?

    Hoffe auf interrasante Antworten.

    Gruß

    M.Chudy :roll:

    Hallo Forum,

    ich habe mir die - Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV vom 20. September 2004 auf der Homepage der InEK gGmbH herunter geladen.
    Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV

    Ich finde, bis auf den erste Absatz unter Punkt 8, keine Unterschiede zur Version vom 13.11.2003.

    Sind noch andere Änderungen / Überarbeitungen die meine Augen nicht gesehen haben oder ich nicht wahrnehmen wollen? :sterne:

    Gruß

    M.Chudy

    Hallo Hr. Kmies,

    PD Dr. med. Norbert Roeder (DRG Research Group Münster) hat sich dieser Fälle angenommen. Hat sicherlich genauere Informationen.

    Es wurden ja auch einige Änderungsanträge (-wünsche) für diese Komplexe bei der Inek eingereicht. :roll:

    Gruß

    M.Chudy