Beiträge von Willis

    Liebe Mitdenkende,

    die Eingangsfrage dieses Threads von Kodi nach der Einsortierung der gekoppelten Knie-Endoprothese ist hier bisher nicht beantwortet worden. Aus der Formulierung "Der knöcherne Defekt muss an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird" kann abgeleitet werden, daß die Modularität entweder an der distalen oder an der proximalen Komponente bestehen muß. Ein Kopplungsmechanismus zwischen diesen beiden Komponenten wäre dann nicht mit in die Rechnung einzubeziehen.(?)

    Noch komplizierter macht es dann die Fixierung des PE. Wird das PE Lager eingerastet, ändert sich nichts. Und wenn das PE Lager angeschraubt wird, entsteht dann Modularität im Sinne des Kodes?

    Gruß

    W.

    Hallo P. Heiser,

    ja. Genau. So ist es.

    Die Einbringung von Zement in dieser RF-Technik ist also geeignet, den vorgedehnten Wirbelkörper auszusteifen und hebt auch in geeigneten Fällen die eingebrochene Deckplatte wieder an. Das ist physikalisch-technisch einfach nachzuvollziehen und Konsens gewesen zwischen DWG und SEG4. Nur der MDK, mit dem Kayho zu kämpfen hat, stellte sich hier noch aus unerfindlichen Gründen quer.

    Viel spannender ist aber die Frage, ob dieses Ergebnis nur auf genau dieses Verfahren zu begrenzen ist, oder ob auch die simple (und viel billigere) Vertebroplastie - ev. mit Abstufungen - genau das gleiche kann.

    Hier hatte der Stellvertretende Vorsitzende der DRG-Kommission der DWG die Meinung vertreten, nein, sowas könne "bestimmt aber kein "normaler" Zement bei Vertebroplastien", blieb aber Beleg und Herleitung dieser mutigen These dann schuldig. Dabei gibt es zahllose Studien, die genau das Gegenteil belegen.

    Die hier diskutierte RF-Kyphoplastie ist also letztendlich nichts anderes, als eine technisch aufwändige, teure Form der Vertebroplastie, die aus Abrechnungsgründen Unterschlupf in dem höherbewerteten Kode gefunden hat. Daraus ergibt sich dann ganz zwanglos die Frage, ob nicht jede Vertebroplastie eigentlich diesen Kode beanspruchen kann. Und wenn dem argumentativ nichts entgegenzusetzen ist (was ich mal so annehme), dann muß man weiter fragen, warum es überhaupt 2 Kodes gibt. Die Physik jedenfalls erklärt das nicht.

    Vielleicht löst ja der nächste Bericht der DRG-Kommission der DWG das Rätsel...


    Gruß

    W.
    .

    Hallo Herr Selter,

    ich betrachte jedes Ihrer Argumente, auch die Seite 62.

    Der Kode-Split war ursprünglich ja eingeführt worden wegen der stark differierenden Kosten durch den teuren Kyphon-Balloon. Die therapeutische Idee des Balloons war die Wiederaufrichtung. Und deshalb ist der teurere Kode in verschieden Varianten immer derjenige gewesen "mit Wirbelkörperaufrichtung". Eine Variante mit Zusatzentgelt hätte hier viele Diskussionen erspart. Die Wiederaufrichtung hat dann unter klinischer Anwendung ihr Versprechen nicht halten können, die Aufrichtung ist für das Outcome nicht relevant. Der Kode ist aber geblieben...Und wird jetzt mit hochviskösem Zement stabilisiert, der von sich wiederum behauptet, einzig zu sein in seiner Aussteifung, Verzahnung und Aufrichtung.

    Sie leiten jetzt aus der Ulmer Dissertation ab, die RFK erfülle die Voraussetzungen des Kodes 5-839.a.

    Niemand hat etwas anderes behauptet - außer vielleicht der MDK, mit dem Kayho zu kämpfen hat. Wir sind uns da völlig einig. Der Kode ist so formuliert, daß der Zement dort reingedrückt werden kann.

    Ich hatte nur angemerkt, daß wegen der Ähnlichkeit der physikalischen Eigenschaften letzlich jedes zementverwendende Verfahren dann in diesen Kode hinein genommen werden könnte. Denn jeder Zement führt in einem mehr oder minder großen Teil der Fälle zu Wirbelkörperaufrichtungen. Diese Wirbelkörperaufrichtung bzw. Aussteifung in durch Lagerung und Entlastung erfolgter Aufrichtung ist kein Alleinstellungsmerkmal der RF-Technik! Ich habe hier keine ernsthaften Argumente gelesen, die diese Tatsache in Frage stellen.

    Zum Vergleich schauen Sie mal hier:
    J Huazhong Univ Sci Technolog Med Sci. 2016 Jun;36(3):389-94. doi: 10.1007/s11596-016-1597-4. Epub 2016 Jul 5.

    A comparative study of high-viscosity cement percutaneous vertebroplasty vs. low-viscosity cement percutaneous kyphoplasty for treatment of osteoporotic vertebral compression fractures.

    Dort heißt es in den Ergebnissen: Low-viscosity PKP had significant advantage in terms of the restoration of middle vertebral height as compared with the high-viscosity PVP (P<0.05).

    Zement mit niedriger Viskosität hat also nach dieser Studie sogar einen signifikanten Vorteil bei der Restauration der Höhe!

    Und die Cochrane Foundation hat zur Definition der Vertebroplasty Folgendes geschrieben: We included trials that evaluated percutaneous vertebroplasty, defined as percutaneous injection of bone cement (usually polymethylmethacrylate (PMMA)) or similar substances into a vertebral body under imaging guidance. Zement-Viskositäten sind hier nicht differenziert.

    Mit Kyphoplasty ist im englischen Sprachraum die Verwendung des Balloons gemeint, wie Sie hier drei Zeilen tiefer unter Comparators lesen können. Da unterscheiden sich nationale Definition und internationale Konvention. (Aber dort gibt es auch dieses selbstgemachte Abrechnungsproblem nicht...). Insofern gilt also die Aussage der Cochrane Foundation auch für die hier diskutierte Variante mit dem hochviskösen Zement.

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Selter,

    die von Ihnen verlinkte Studie vergleicht Ballon-Kyphoplastie mit der Radiofrequenzkyphoplastie bezüglich erreichter Aufrichtungswinkel, Extravasat-Häufigkeiten und klinischer Ergebnisse. Der Autor schreibt:

    "Die RFK ist damit vom Prinzip her eine Vertebroplastie, die durch die Beschaffenheit des verwendeten Zementes die Möglichkeit einer Wirbelkörperaufrichtung bietet, ohne durch vorheriges Aufdehnen des Wirbelkörpers durch Ballone, Cages o.ä. intakte Spongiosa zu komprimieren."
    Durch die im Vergleich zum herkömmlichen Zement verzögerten Polymerisationsphase wäre es möglich," dass nur über den Druck des sich ausbreitenden Zementes eine Aufrichtung des WK erfolgen kann und auch eine bessere Verzahnung des Zementes innerhalb des WK erzielt wird, ohne intakte spongiöse Strukturen zu zerstören. Unklar ist dem Autor, ob eine weitere Erhöhung der Viskosität die Integration beeinträchtigt (was wahrscheinlich ist...)
    Ein zu frühes Applizieren des PMMA Zementes vor ausreichender Abbindung sollte aber seiner Meinung nach strikt vermieden werden.
    Der Autor beobachtete intraoperativ, dass der Hauptanteil der Wiederaufrichtung zumeist schon allein durch die lordotische Lagerung des Patienten auf dem OP-Tisch zu erzielen war, sofern es sich um eine recht frische Fraktur handelte. Die vom Hersteller beschriebene bessere Steuerbarkeit des Zementes bei der RFK zeigt sich im klinischen Gebrauch nicht so exakt bestätigt, da sich der Zement entsprechend der Beschaffenheit der Spongiosa insbesondere innerhalb der Frakturzone verteilt.

    Die Studie bestätigt also, daß durch das Einbringen von hochviskösem Knochenzement in einen osteoporotisch eingebrochener Wirbelkörper je nach Frakturbeschaffenheit unter Entlastung der Deckplatte die Fraktur in einem Teil der Fälle wieder angehoben werden kann. Das hat niemand ernsthaft bestritten. Insofern ist diese Literaturangabe für die Schaffung eines Überblickes nützlich, klärt aber die zur Debatte stehende Frage nicht.

    Inzwischen gibt es von unterschiedlichen Herstellern unterschiedliche Zemente mit unterschiedlichen Viskositäten und Applikationstechniken. Je niedriger die Viskosität ist, desto besser ist die Integration in das durch die Fraktur offene Knochengebälk bei gleichzeitig hoher Gefahr eines Austritts des Zementes aus dem Knochen. Bei hoher Viskosität und hoher Oberflächenspannung werden die Knochenbrösel eher zusammengeschoben, die Integration ist entsprechend niedriger, die Kraftübertragung auf größere Knochenstücke wie die eingedrückte Deckplatte aber größer. Selbstverständlich kommt es auch bei "normalem" Knochenzement zu Deckplattenanhebungen. Damit sind schon ganze Wirbelköper gesprengt worden....

    So, nun gilt es, das richtige Maß für die Viskosität über die Zeit zu finden - und zu definieren. Dieses richtige Maß wäre vermutlich auch noch abhängig von der individuellen Knochendichte und -struktur. Und das ist bisher meines Wissens nach nicht erfolgt.

    Da jeder Knochenzement über die Zeit seine Viskosität ändert, ist jeder Knochenzement für eine gewisse Zeit auch "hochviskös". Nur die Anfangsviskosität und der Zeitverlauf der Polymerisation unterscheiden sich.

    Um jetzt den einen Zement als aufrichtend und damit kyphoplastisch zu akzeptieren und den anderen Zement nicht, bräuchte es im Grunde ein Zertifizierungsverfahren mit einem definierten Versuchsaufbau mit Simulationen unterschiedlicher Polymerisationsverläufe bei unterschiedlicher Knochendichten und unterschiedlicher Frakturtypen.

    Solange es eine solche Definition und Zertifizierung nicht gibt, kann man natürlich einfach den Herstellerangaben glauben.....

    In der angloamerikanischen Literatur (siehe z. B. Cochrane Database Vertebroplasty for osteoporotic vertebral compression fractures, 2015) wird bisher übrigens nur unterschieden zwischen Vertebroplasty und Balloon-Kyphoplasty (=similar but before the cement is injected a balloon is expanded in the fractured vertebra). Cochrane kommt hier zu dem Ergebnis, daß die Vertebroplasty (einschließlich aller Arten von Zement und Ballon) keinen Vorteil hat gegenüber einem Placebo. Und der absolute Clou bei der Sache ist: Die Wiederaufrichtung des Wirbelkörpers ist für den klinischen Effekt irrelevant.

    Vor diesem Hintergrund - keine klinische Relevanz der Anhebung, Prozedur insgesamt Placebo nicht überlegen und keine überprüfbare zertifizierte Definition der Viskosität - sollte sich eigentlich mal das iqwig der Sache annehmen...


    Gruß

    W.

    Hallo Herr Selter,

    Es geht aber eben nicht um "Behaupten", sondern um die Erfüllung des Inhaltes eines OPS-Kodes - was ,bitte, wie belegt werden soll?

    In den Kode 5-839.a gehören alle Verfahren hinein, die prinzipiell geeignet sind, eine Wiederaufrichtung zu erreichen. Die Wiederaufrichtung muss nicht nachgewiesen sein. Dazu gehört nach Auffassung von DWG und MDK nicht nur der Ballon, sondern auch die Verwendung eines hochviskösen Knochenzementes. Da so ein typischer Knochenzement im Zuge seiner Aushärtung die Viskosität langsam ändert von fließlich nach fest, gibt es also bei jedem Zement den Zustand, in dem er die Mindestanforderung erfüllt. Das ist keine Behauptung, sondern bekannte Änderung der physikalischen Eigenschaften im Laufe eines chemischen Prozesses. "Hochviskös" ist kein Abgrenzungskriterium, sondern eine Einladung! Ich sehe schon den MDK hantieren mit Schaubildern über potentielle Verdrängung von osteoporotischem Material, Druckgradienten, Bruchkonfigurationen und Zement-Fließeigenschaften in Abhängigkeit von Zeit und Temperatur. Das wird eine Show!

    Die Mindestanforderungen sind also so gewählt - und konsentiert - daß zumindest jedes zementnutzende Verfahren diese Kodierung beanspruchen kann. Jede Zementnutzung erfüllt den Kode 5-839.a.

    Mich persönlich wundert angesichts dieser sehr niedrig gewählten Hürde für den höherbewerteten Kode, daß heute überhaupt noch irgend jemand den Kode 5-839.9 wählt....

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Selter,

    mal kurz zusammengefasst:

    Die perkutane Vertebroplastie (PV) ist ein minimal-invasives medizinisches Verfahren zur Behandlung von
    Wirbelkörperfrakturen durch Aussteifung des geborstenen Wirbelkörpers mit Knochenzement. 1984 wurde die Vertebroplastie erstmals zur Behandlung frakturgefährdeter Hämangiome der Wirbelsäule in Frankreich beschrieben. Die Autoren Galibert und Deramond publizierten ihren Artikel im Jahre 1987. Seitdem etablierte sich das Verfahren zunehmend auch zur Behandlung osteoporotischer Brüche der Wirbelsäule.

    Ein wesentliches Problem dieser Methode war die mangelnde Kontrolle des Zementflusses. Zwar konnte auch durch die einfache Injektion von Knochenzement in vielen Fällen eine gewisse Wiederherstellung der äußeren Kontur des Wirbelkörpers erreicht werden.
    Die Kyphoplastie ist eine Weiterentwicklung der Vertebroplastie durch den amerikanischen Orthopäden Mark Railey mit dem Ziel, die eingebrochene Endplatte wieder anzuheben. Hierbei wird ein Ballon in den Wirbelkörper eingeführt, der diesen wieder aufrichtet und somit sein ursprüngliches Profil so weit wie möglich wiederhergestellt, bevor in den so geschaffenen Hohlraum Zement eingebracht wird.

    Als Seiteneffekt konnte durch die Schaffung eines Hohlraumes beim Einbringen des Zementes mit niedrigerem Druck gearbeitet und damit die Zementausbreitung besser kontrolliert werden.

    Das Kyphon-Verfahren mit dem Ballon war patentiert worden. Die Nutzung des patentierten Ballons war mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Um diese Kosten im System abzubilden, sind zwei unterschiedliche OPS ( mit vorheriger Aufrichtung, also Nutzung des Balloons: 5-839.a und ohne vorherige Aufrichtung: 5-839.9) geschaffen worden, die in unterschiedlich bepreiste DRGs führten. Das Patent führte zu höheren Kosten und war insofern sehr relevant. Inzwischen ist der Patentschutz ausgelaufen und es sind verschiedene, die Technik des Ballons kopierende Systeme auf den Markt gekommen, die alle keine weiteren Vorteile nachweisen konnten.

    Zudem wurde die Technik variiert durch alternative (teils teure) Füllungen wie Calciumphosphat oder Hydroxylapathit, um eine bessere Integration in den zerstörten und von neuem Knochen und letztlich einen wiederaufbauenden Ersatz zu ermöglichen. Wichtig für den Einsatz solcher integrativer Materialien ist das Vorhandensein spongiöser Substanz, die durch die Präformierung einer Höhle mit einem Ballon zerdrückt und verdrängt wird. Deshalb wird bei diesem Ansatz besser kein Ballon eingesetzt. Eine Nutzung empfohlen worden ist für die Behandlung von Hochgeschwindigkeitsverletzungen junger Menschen

    Seit 2009 gibt es neben dieser Ballon-Kyphoplastie auch die sog. Radiofrequenz-Kyphoplastie, bei der ein visköserer Zement verwendet wird, der dann mittels Radiofrequenz-Energie ausgehärtet wird. Diese als "substanzerhaltende" Technik vom Hersteller beworbene Methode benötigen in der Regel lediglich einen monopedikulären (= einseitigen) Zugang zum gebrochenen Wirbelkörper. Anschließend wird mit einer flexiblen (biegsamen) Nadel der Wirbelkörper präpariert und ggf. vereinzelte Zementbahnen angelegt (= Postament). Abschließend wird ein hochvisköser (nahezu gummiartiger) Knochenzement maschinell in den Wirbelkörper eingebracht, welcher sich fächerförmig zwischen der gesunden/intakten Spongiosa verteilt.


    Durch diese Präformation von Gängen und die Art des Zementes soll wiederum die Ausbreitung des Zementes besser kontrolliert werden. Auch bei dieser Technik erhitzt sich der Zement bei seiner Aushärtung auf ca. 80 Grad.

    Jedes Verfahren mit Verfüllung von zementartigen Substanzen in den eingebrochenen Wirbelkörper führt primär zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Wiederherstellung der äußeren Form. Die Stabilität dieser Höhen-Rekonstruktion über die Zeit variiert und ist u.a. abhängig von der Integration des Zementes in die Knochensubstanz: Je ausgeprägter die Integration in die erhaltene Knochensubstanz, desto stabiler ist das Konstrukt. Durch die Nutzung des Ballons kann zwar primär eine bessere Aufrichtung erreicht werden, dies aber um den Preis einer schlechteren Integration. Im Zeitverlauf finden sich deshalb schließlich kaum Höhen-Differenzen. Und zu beachten ist auch, daß bei osteoporotischen Frakturen die Osteoporose, also der weitere Knochenabbau durch den Körper nicht beeinflusst wird. Die klinischen Ergebnisse der interventionellen Versorgung und des konservativen Managements gleichen sich nach ein bis zwei Jahren an.

    Die Entwicklung der OPS und DRGs zu diesen Verfahren hat Herr M. Wollny, MedImbursement, in seiner Arbeit "Mit oder ohne Aufrichtung?" ausführlich dargelegt.

    Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft hat sich in 2015 abermals mit der Kodierung in diesem Bereich befasst und schrieb dazu in ihrem Bericht:Die anhaltende Problematik der korrekten Kodierung der Kyphoplastie (Bewertung des materiellen Aufwand gegenüber Ergebnis-Bewertung) wurde auch an verschiedenen anderen Stellen kritisch gesehen und durch einen Antrag des MDK Baden Württemberg zur Änderung der Schlüsselbezeichnung der Kyphoplastie 5-839.9 und Vertebroplastie 5-839.a in unserem Sinne zeitgleich formuliert. Den OPS-Antrag des MDK "Implantation von Material in einen Wirbelkörper“ hatten wir deshalb unterstützt.

    Der alte Text hatte ggf. missverständlich nach dem Ergebnis des Eingriffes, der Wirbelkörperaufrichtung unterschieden. Das DRG-System bewertet aber Resourcenverbrauch und nicht Ergebnisse. Wenn eine Methode geeignet ist, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, dann muss diese auch kodierbar sein, da die Kosten für Materialverbrauch nicht vom klinischen Ergebnis abhängen.
    Der OPS 5-839.a kommt deshalb spätestens ab 2016 immer zum Tragen, wenn eine Augmentationsmethode Anwendung fand, welche grundsätzlich in der Lage ist, eine intravertebrale Aufrichtung zu erzielen.

    Das umfasst auch die Verfüllung mit hochviskösem Zement. Und nun kommt das Problem:

    A. Es gibt keine standardisierten Untersuchungen mit einer Auftragung von definierten Viskositäten gegen die Auftrichtung eines definierten osteoporotischen Wirbelkörpers.
    Und B. verändert sich die Viskosität des Zementes im Rahmen seiner Aushärtung.

    Folglich kann für jeden Zement behauptet werden, daß diese Augmentationsmethode grundsätzlich zur Aufrichtung in der Lage ist.

    Damit wird dann aber der Split absurd, weil mit dieser Argumentation alle zementnutzenden Methoden dort untergebracht werden können.

    Kayho sollte sich schon durchsetzen können...

    Gruß

    W.

    Hallo Medman2,

    und dann gab es ja auch noch diese Nephrologen-Arbeitsgruppe in Kassel, die geschrieben hatte: "....wenn die deutlich erhöhten Retentionsparameter im Regelfall eindeutige und unmittelbare Folge der Exsikkose sind und neben der Volumentherapie keinen weiteren therapeutischen Aufwand bewirkten, waren sie im Sinne der Kodierrichtlinien eines der Symptome der Exsikkose" (B 1 KR 13/14 R) Und ein Nierenversagen ist nicht zu kodieren.

    Da ist der aktuelle Kompromiss doch ganz gut zu ertragen.
    Das Spielfeld ist eingegrenzt. Aber weg ist der Streit nicht....

    Gruß

    W.

    Hallo C-3PO,

    die Modularität benötige ich doch, damit ich mit einer besonderen Bauart einen Defekt ausgleiche, der es sonst schwierig gemacht hätte, ein Standard-Bauteil zu verwenden. Wenn beispielsweise am Tibiakopf nach Fraktur ein großer Defekt besteht, dann muss hier ggf. durch Augmentation ein extra Bauteil angefügt werden, um Standsicherheit zu gewährleisten.
    Wenn Sie an Hüftkopf oder Humeruskopf einen Defekt hatten, dann spielt dieser Defekt zwar für die Indikation eine Rolle, nicht aber für die Auswahl der Prothese. Denn der Kopf - und damit der defekttragende Teil - wird ja entfernt, bevor man sich für die definitive Versorgung entscheidet.
    Die Modularität gleicht einen fortbestehenden Defekt aus.

    Gruß

    W.

    Hallo KayHo,

    ja, die Sache ist wirklich ärgerlich. Früher gab es mal wegen des großen Unterschiedes im Preis des Instrumentariums einen guten Grund für einen Splitt. Das Patent ist inzwischen ausgelaufen und mit dieser Argumentation, das Einfüllen des Zements allein bewirke schon eine Kyphoplastie, ist die Splittung des Codes natürlich absurd.
    Deshalb sind ja in den vergangenen Jahren regelmäßig Korrekturvorschläge an das InEK gegangen, zuletzt auch die Empfehlung, die Splittung doch aufzuheben.

    Soweit ich sehe, ist das InEK diesem Vorschlag nicht gefolgt.

    Wenn Sie Ärger mit dem MDK haben, sollten Sie sich mal anschauen, mit welcher Begründung die Fachgesellschaft auf den letztjährigen Änderungsvorschlag reagiert hat. Da fällt dem MDK dann auch nichts mehr zu ein....

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Wegmann,

    anders als Gomer1 glaube ich, daß der Streit auch 2017 weiter geht. Und die Kampfzone bleibt die adäquate Flüssigkeitszufuhr.

    Das prärenale NV ist mit einem Anteil von etwa 60% die häufigste Form und basiert auf einer renalen Minderperfusion, wobei die glomeruläre und tubuläre Struktur initial vollkommen intakt sind. Ursachen können eine tatsächliche (Exsikkose, Diarrhoe etc.) oder eine relative Hypovolämie (z. B. Herzinsuffizienz) sein oder eine Erkrankung, die zur renalen Vasokonstriktion führt wie z. B. das Hepatorenale Syndrom.

    Damit liegt vermutlich in etwa der Hälfte der Fälle mit akut erhöhtem Krea-Wert ein physiologisch völlig normaler Prozess ohne jeden Nierenschaden vor, bei dem die Niere lediglich versucht, das Flüssigkeitsdefizit einzugrenzen. Die Niere ist dann nicht krank.

    Auch für 2017 wird voraus gesetzt, daß die Flüssigkeitszufuhr adäquat ist, also beispielsweise ein unter einer Gastroenteritis aufgetretenes Flüssigkeitsdefizit, daß die Niere ganz physiologisch zu einer vermehrten Rückresorption angeregt hat, ausgeglichen sein muß. Wir werden uns also auch in 2017 weiter darum streiten, ob denn hier lediglich das Flüssigkeitsdefizit noch nicht ausgeglichen war....

    Vielleicht hilft ja zur Differenzierung, besseren Behandlung und besseren Abrechnung die Bestimmung von Fraktioneller Natriumausscheidung oder spezifischem Gewicht.

    W.

    Hallo Heda,

    kommt immer auf die Ausgangssituation und die verwendete Variante an. Da müssen Sie schauen, ob prinzipiell die Voraussetzungen (knöcherner Defekt und ggf. Knochenteilersatz / 3 metallische Komponenten auf der Seite des Defektes) denn vorhanden sind. Die Hauptindikation ist die Schultergelenksarthrose. Die Prothese wird aber auch z. B. nach Fraktur verwendet.

    Arthrose versorgt mit zementiertem Standardschaft ist nicht als modular abzurechnen. Lag eine Fraktur mit knöchernem Defekt vor, der durch die Wahl eines entsprechend zusammen gesetzten Schaftes ausgeglichen wurde, dann könnte Modularität im Sinne des Kodes vorliegen.

    Gruß

    W.