Beiträge von Willis

    Nein, Frau Koch,

    an sowas hat sicherlich niemand gedacht.

    Deshalb hat ja auch unser BDC-Landesverband in seiner Zusammenfassung geschrieben:

    "Selbstredend darf diese Mitgliederinformation natürlich nicht als Aufruf zur Falschkodierung verstanden werden."
    :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

    Gruß

    W.

    Sehr geehrter Herr Müller-Rath,

    im Juli 2015 hatten Herr Flury und Frau Stör auch im Namen des BVASK in einem Leserbrief an den Tagesspiegel geschrieben, der Anteil der Kniearthroskopie bei Gonarthrose läge nur zwischen 5-20%. Der BVASK und andere Fachverbände haben ihren Mitgliedern den sorgsamen Umgang mit der Auswahl der Diagnose Gonarthrose empfohlen, die besser auch gar nicht im OP-Bericht oder im Röntgenbefund verwendet werden sollte. Damit wird Anteil der Arthroskopien bei Gonarthrose nochmals deutlich verringert werden. Da zudem von den Arthroskopeuren gern auf die auch noch und zusätzlich durchgeführten, nicht vom Leistungsauschluss erfassten OPS hingewiesen wird, dürfte sich der Rückgang des Leistungsgeschehens und die Zahl der Streitigkeiten in engen Grenzen halten.
    Die großen Leistungsanbieter haben, kaufmännisch denkend, das Verlustrisiko durch entsprechende Eingriffe in die Leistungsplanung gesenkt.

    Gruß

    W.

    Lieber Sebastian,

    die formalen Kriterien sind ja nicht vom Himmel gefallen, sondern waren in der Zeit, in der sie entstanden, Eckpunkte einer sinnvollen Überwachung von schwer ( NIHSS größer 8 ) vom Schlaganfall getroffenen Patienten. Um diesen Standard zu gewährleisten, müssen die formalen Voraussetzungen eingehalten werden. Und sie bekommen nur dann das Geld, wenn Sie auch tatsächlich diesen Vorgaben folgen. Und wenn Sie an einen lupentragenden, erbsenzählenden, rechthaberischen MDK geraten (was schon mal sein kann...) - und Sie haben die Kriterien nicht erfüllt (was im Sinne Ihrer Patienten nicht vorkommen sollte) und bekommen deshalb nicht das erwartete Geld, dann ist das ein guter Anlass, die Abläufe auf der Station mal zu überprüfen.
    Die 73ste Stunde ist ein ganz anderes Problem. Hier geht es um sinnvoll & notwendig.
    Sie wissen doch: Generell hat sich der Anspruch auf Krankenbehandlung nach § 27 Abs 1 S 1 SGB V iVm dem Qualitätsgebot des § 2 Abs 1 S 3 SGB V und mit § 2 Abs 4, § 12 Abs 1 SGB V daran auszurichten, welche Behandlung unter Beachtung des umfassenden Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit notwendig und ausreichend ist, um das angestrebte, in § 27 Abs 1 S 1 SGB V bezeichnete Behandlungsziel zu erreichen. Hierzu ist unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse nicht nur dem Grunde nach, sondern auch dem Umfang nach zu ermitteln, welche Reichweite der Therapie indiziert ist ( B 1 KR 70/12 R).
    Und: Eine Einschätzungsprärogative des Krankenhausarztes über die Notwendigkeit der (vollstationären) Behandlung gibt es dabei nicht: Die Entscheidung muß überprüfbar und nachvollziehbar sein.
    D.h., Sie müssen (zumindest wenn der Kostenträger nachfragt) medizinisch sachlich und am besten auf dem Boden der Leitlinien in jedem Einzelfall begründen, warum hier denn dieser Patient/diese Patientin noch über die 72-Stunden-Abrechungsgrenze auf Ihrer Stroke Unit lag. Das werden Sie ganz sicher können. Sie sollten immer auch dem Patienten und auch Ihrem Träger gegenüber begründen können, was sie da gerade machen. Der Verweis auf die Erfüllung formaler Kriterien ist definitiv nicht ausreichend.


    Gruß

    W.

    Hallo,

    es gibt es doch immer wieder, daß Patienten primär oder sekundär nicht oder nicht mehr der medizinischen Versorgung im KH bedürfen - und wg. Versorgungsproblemen länger bleiben. Das kann durchaus eine bewußte Entscheidung sein oder aus der Not geboren, keine adäquate Unterbringung zu finden.
    Solche Versorgungsprobleme zu lösen, z. B. über das Gericht eine Betreuung zu beantragen und dann eine Heimunterbringung zu organisieren, ist keine Aufgabe, die zu Lasten der Kasse abgerechnet werden kann.
    Aber zu wessen Lasten denn sonst? Jeder findet das gut, zahlen will niemand.

    Gibt es Empfehlungen, wie die Kosten für diese Leistungen wieder herein geholt werden können?
    Rechnung an die Patientin? Rechung ans Sozialamt?

    Über umsetzbare Empfehlungen wäre ich dankbar.

    Gruß

    W.

    Liebe Margherita,

    Sie schreiben: "Komplikationen nach Schlaganfall wie rekurrente oder progrediente Insulte, kardiovaskuläre Ereignisse und Infektionen treten eben mit größerer Häufigkeit in der Frühphase des Schlaganfalles auf, was Zeitgrenzen erklärt."

    Das ist, wie oben schon mal ausgeführt, nicht korrekt. Die Zeitgrenzen der Abrechnungsintervalle leiten sich nicht aus statistischen Daten ab, sondern letztendlich von dem Design einer holländischen Studie. Es sind mit den Jahren umfangreiche Analysen erstellt worden über Komplikationen, Gefährdungspotentiale und den sinnvollen Umgang damit. Die Literatur ist für Sie aufgearbeitet worden in den AHA/ASA Guidelines 2013. Nach 10 Jahren Stroke Units mit apparativem Monitoring kommen die Autoren darin zu der Ansicht, daß alle Patienten mit frischem Schlaganfall kurzfristig auf der Stroke überwacht werden sollten und daß für einen Teil der Patienten eine Überwachung für 48h sinnvoll ist. Progrediente Insulte sind selten, kardiovaskuläre Ereignisse noch seltener. Zudem kann die Patientengruppe, in der Komplikationen zu erwarten sind, gut eingegrenzt werden. Die Schätzung der Komplikationen aus den AHA/ASA Guidelines wird in Deutschland ausweislich der Statistiken in den Registern deutlich unterboten. Laut Statistik Nordrhein 2013 lagen die Patienten dort im Mittel 2,9 Tage auf der Stroke Unit, und dabei hatten 85% Null Komplikationen. Als häufigste Komplikation wird dort dann die Pneumonie ausgewiesen.

    Eine gute Versorgung von Patienten mit Schlaganfall beginnt weit vor den Mauern der Stroke Unit, und die Fähigkeit zur Lyse-Therapie bzw Thrombektomie hat den Behandlungsablauf deutlich verändert und das Outcome erheblich gebessert. Vorn, in den ersten Stunden, entscheidet sich sehr viel. Stunde 72 auf der Stroke ist nur für wenige Patenten relevant. Und trotzdem bleibt ein erheblicher Anteil der Patienten dort für mehr als 72h. 72h und 5 Minuten sind natürlich pointiert. Es können durchaus auch mal 10 Minuten sein. Eine rein medizinische Erklärung für diese Auffälligkeit habe ich nicht gefunden. Ich erwarte, daß der zunehmende äußere Druck zu einer Absenkung der mittleren Verweildauer auf der Stroke führen wird und letztlich zu einem Überdenken der Vergütungsstrukturen.


    Gruß

    W.

    Guten Abend,

    (was so ein paar Kassenanfragen doch auslösen können....)

    das apparative Monitoring auf der Stroke über 2 bis 3 Tage ist für schwerer oder schwer betroffene Patienten von Vorteil, um Komplikationen aufzudecken und frühzeitig eine entsprechende Behandlung einzuleiten.

    Für leicht betroffene Patienten konnten keine Vorteile durch das apparative Monitoring länger als 24h nachgewiesen werden. Der Kreis der von einem längeren apparativen Monitoring profitierenden Patienten ist, im Vergleich zur gesamten Gruppe der von einer akuten Ischämie Betroffenen, eher klein. Und dieser Kreis hat sich durch die in den letzten Jahren aufgekommene Therapie mit Lyse und Thrombektomie weiter verkleinert.

    Es gibt deshalb nach den Guidelines medizinisch keinen Grund, den Großteil der Schlaganfallspatienten über mehr als 72h auf der Stroke Unit zu überwachen. Ökonomisch ist das ein Problem, da bei gleicher Patientenzahl und verringerter Liegedauer bei einer durchschnittlichen Stroke Unit übers Jahr schnell ein Defizit von mehreren Millionen € auflaufen könnte, wenn die Bezahlung nach dem bisherigen Schema weiter laufen sollte. Wenn jetzt die Kostenträger anfangen, die üblichen 72 Stunden und 5 Minuten - Überwachungen zu hinterfragen, dann müssen hier Organisations- und Kostenstrukturen auf den Prüfstand.

    Die "traditionelle" Stroke Unit mit 6 Betten in einer abgeschlossenen Einheit zur dauerhaften Ableitung von EKG, Blutdruck, Puls und Temperatur hat Revisionsbedarf!

    Und das Bezahlschema gehört mit auf den Prüfstand.

    Gruß

    W.

    Hallo klore,

    die Fallkonstellationen, für die in den Original-Studien eine Sinnhaftigkeit einer Überwachung auf der Stroke Unit für mehr als 72h gesehen wurde, dürften am heute dort bundesweit behandelten Krankengut nur noch einen Anteil von weniger als 20% haben. Neue Begründungen für ein längeres apparatives Monitoring sind nicht hinzu gekommen. Neben der Sortierung sich häufender Klagefälle sollte das Medizincontrolling deshalb auch mal schauen, wie so ganz allgemein die Verteilung von Schweregrad und Komplikationen auf der eigenen Stroke Unit ist. Es könnte dort, wie aus Ihrer Meldung zunehmender Ablehnungen der Kostenübernahme durch die Kostenträger zu entnehmen ist, ein erhebliches Kostenrisiko schlummern....

    Gruß

    W.

    Hallo Klore,

    Stroke Units gibt es in Deutschland seit gut 20 Jahren, zunächst als Einheit zur Bündelung dieser Behandlungsfälle. Die Stroke-Unit als Überwachungseinheit wurde ursprünglich etabliert, weil sich gezeigt hatte, daß das kontinuierliche apparative Monitoring bei der Erkennung von Komplikationen der diskontinuierlichen menschlichen Überwachung überlegen ist. Heute tritt mehr und mehr der Aspekt der Behandlung der Ischämie in den Vordergrund. Um die Jahrtausendwende sind verschiedene Studien erschienen, die sich mit dem Einfluss des apparativen Monitorings auf das Outcome von Schlaganfallpatienten beschäftigten. Die Studie von Sulter et. al 2003 war als Pilotstudie konzipiert. Wegen ihrer eindrucksvollen positiven Ergebnisse wurde eine geplante größere Studie von der holländischen Ethik-Kommission nicht genehmigt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Beobachtungsstudien (Cavallini et al. 2003, Candilise et. al 2007), die Vorteile des multimodalen apparativen automatisierten Monitorings gegenüber dem "personellen" Monitoring durch ausgebildete Pflegekräfte in zeitlichen Abständen wahrscheinlich machen. (Canavalli: Admission of acute stroke patients to a monitoring SU may positively influence their outcome at discharge. Confirmation of our findings in larger trials will indicate the need for a revision of the minimum requirements of SUs, with the addition of monitoring as a new requirement). Anmerkung: Die von Frau Cavallini auf die Stroke Unit aufgenommenen Patienten wiesen durchschnittlich einen NIHSS von 8 (!) auf. In der Arbeit von Sulter et al. war die Monitoringdauer bei allen Patienten im "Verum"-Arm zunächst einmal auf 72h festgelegt. Aber: "After the first 48 hours, monitoring was stopped when the condition of patient was stable and the physiological variables showed no abnormality over the last 24 hours." Auch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft hat in ihrer Stroke Unit Kommission über Jahre das multimodale Monitoring über eine Zeit von durchschnittlich 72h empfohlen. Diese Empfehlungen haben Eingang in die Erlösklassen des OPS 8-891 gefunden, nachdem sich natürliche Kostencluster aufgrund der Berechnungen des InEK ergeben hatten. Im August 2008 hatte dann die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft, vertreten durch Ihren 3. Vorsitzenden Prof. Dr. Ringelstein, Münster, zu dieser Thematik geschrieben: "Bislang existieren allerdings keine belastbaren Daten, wie hoch der Prozentsatz der akuten Schlaganfallpatienten schätzungsweise ist, die eine Monitordauer von über 72h benötigen. Dieser Prozentsatz wird sehr stark abhängig von dem Schweregrad der Patienten zu Beginn der Behandlung (z. B. gemessen mit Hilfe der NIH-Stroke Scale) auf einer Stroke Unit bestimmt werden." Das hat sich bis heute nicht geändert. Die von der American Heart Association und der American Stroke Association herausgegebene Zeitschrift "Stroke" ist das führende Medium für die Veröffentlichung und die Diskussion von Studien und Konzepten zur Behandlung von Schlaganfall-Patienten. In unregelmäßigen Abständen werden dort, abhängig von den Fortschritten und neuen Erkenntnissen in der Behandlung von Schlaganfall-Patienten, Leitlinien veröffentlicht. Die AHA/ASA Guidelines aus 2013 empfehlen, gestützt auf eine Auswertung von mehr als 1000 Veröffentlichungen, ein intensives Monitoring über mindestens 24h und beschreiben ein Management über 48h. Eine Evidenz für eine von Befund und Befinden der Patienten unabhängige, generell notwendige Überwachung auf einer Stroke Unit über mehr als 72h findet sich nicht. Nach diesen Leitlinien ist es richtig, Schlaganfall-Patienten schnellstmöglich in fachkundige Behandlung zu geben. Organisiert ist die Behandlungskompetenz bestenfalls in spezialisierten Einheiten wie z. B. in einer Stroke Unit. Schlaganfall-Patienten benötigen dabei nur selten ABC-Management. Die Verbesserung der Primärbehandlung wird erzielt durch die Verkürzung der Zeit bis zum Arzt-Kontakt, der Zeit bis zum CT/MRT, der Zeit bis zur Lyse-Therapie bzw Rekanalisation und Reperfusion, denn: Time is Brain! (Jedenfalls bei ischemic strokes). Seit kurzem werden teils schon Spezial-Rettungsfahrzeugen mit CT und Labor an Bord eingesetzt, die es dem Neurologen ermöglichen, eine rasche Diagnose zu stellen und eine Lysetherapie gegebenenfalls schon im Fahrzeug einzuleiten. Die Behandlung auf der Stroke Unit richtet sich dann nach den Befunden und Bedürfnissen der Patienten und damit nach der Schwere der Erkrankung. Dabei gibt es eine positive Korrelation von Schwere des Schlaganfalls, neurologischen Komplikationen (z. B. Hirndruck) und Begleitpathologie wie z. B. Pneumonien. Bei leichter Ausprägung des Schlaganfalls (NIHSS bis 5 Punkte) sind solche Komplikationen selten, bei schwerem Schlaganfall (NIHSS 12 und mehr Punkte) treten solche Komplikationen häufig auf. Die Häufigkeit und Verteilung solcher Komplikationen kann nachgesehen werden in den regionalen Registern. Die Patienten verbleiben auf der Stroke Unit, bis Ihr Zustand soweit stabilisiert ist, daß eine weniger intensive Betreuung angemessen ist. Die Beurteilung der Behandlungsdauer auf einer Stroke Unit deutschen Zuschnitts unterscheidet sich damit prinzipiell nicht von der Beurteilung der Behandlungsdauer von Patienten auf einer internistischen Intensivstation. Die Anfang des Jahrtausends diskutierte generelle Monitor-gestützte Überwachung über 72h wird nicht (mehr) empfohlen. Patienten mit leichtem Schlaganfall bedürfen regelhaft nur selten einer Überwachung auf der Stroke Unit für einen Zeitraum von mehr als 3 Tagen.

    Jetzt müssen Sie mal auf Ihre Stroke Unit schauen, welche Patienten mit welcher Primär- und Begleitpathologie sie dann dort für wie lange überwachen. Wenn Sie dort viele Fälle mit niedrigem NIHSS und ohne wesentliche Nebendiagnosen häufig über 72h ziehen, dann müssen Sie sich eine gute Erklärung dafür zurecht legen....

    Gruß

    W.

    Lieber Medman2,

    stellen Sie beim Gespräch mit den Kassen, ob Sie das mal Falldialog nennen oder nicht, überhaupt 300€ in Rechnung?
    Das ist hier ungewöhnlich. Und selbst wenn Ihrer Herleitung semantisch in Ordnung wäre: wozu würde das führen?
    Das Gespräch mit den Kassen, egal über welches Problem, würde dadurch sicher nicht befördert.

    Nur der MDK würde sich freuen. Und im Zweifelsfalle intensiver, umfangreicher und im Sinne der Kassen erfolgreicher prüfen.

    Ich halte diesen Ansatz nicht für zielführend.

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Wegmann,

    Sie selbst haben aus Ihrem Entlassungsbrief die fragliche Diagnose (zunächst) nicht heraus gelesen und nicht kodiert. Und nun wollen Sie den armen MDK-Gutachter verhaften, weil der nicht besser war als Sie?

    Der Prüfauftrag umfasste zwar explizit die Rechtmäßigkeit der übermittelten NDs - und das ist ja auch zur Zufriedenheit der Kasse erledigt worden. Aber nicht den Auftrag zum Rightcoding.

    Ärgerlich, aber nein, Herr Wegmann, man muss auch mal verlieren können.

    Gruß

    W.

    Auch hallo,

    dann sollten wir hoffen, daß es bei der Deutschen Sepsis-Gesellschaft noch jemand schafft, bis Montag das Online-Formular beim DIMDI auszufüllen, um wissenschaftliche Erkenntnis und Kodierung für das nächste Jahr wieder zusammen zu führen....

    Gruß

    W.