Beiträge von DiLit

    Hallo Eki,

    das verstehe ich nicht ganz. Im mir vorliegenden Fallpauschalenkatalog für 2004 ist die DRG O01A für Hauptabteilungen mit 1,448, bei Belegoperateur mit 1,381 und bei Belegoperateur mit Beleganaesthesist mit 1,334 bewertet. Bewertungsrelationen für Beleghebammen sind weder bei Hauptabteilungen noch bei Belegern vorhanden.

    Gruß D.Littkemann
    Medizn Controller

    Hallo Herr Möckel,

    so selten kann das doch gar nicht sein. Betroffen davon sind doch auch die Diagnosen wie "Frustrane Wehen" und andere vorgeburtliche Diagnosen. Hier finde ich es richtig, dass die DRG der Hauptabteilung abgerechnet wird, da die Hebamme in der Regel mit dem Fall nichts zu tun hat.
    Anders bei einer "vaginalen Geburt mit komplizierender OR -Prozedur" bei der die Hebamme die Geburt evtl. komplett oder sehr lange betreut hat.
    Im oben genannten Fall "DRG O02Z" wäre im alten Fallpauschalensystem die FP 16.041 mit der Bewertungsrelation Beleghebamme abgerechnet worden. Rechnen wir nun die Hauptabteilungs DRG O02Z ab und die Hebamme rechnet ihre Hebammenleistung extra ab, würde das bedeuten, dass die Kassen für diese Geburt die Rechnung der Hebamme zusätzlich bezahlen müsste. Das wäre dann deutlich teurer als die Geburt in einer Hauptabteilung mit integrierten Hebammen.
    Für 2004 soll es laut Referentenentwurf so sein.

    Viele Grüße und einen schönen Controller Tag
    wünscht D. Littkemann

    Hallo,

    auch wir sind seit dem 1.10.03 im DRG Zeitalter angekommen. Unsere Geburtshilfe ist eine Hauptabteilung mit Beleghebammen. Unglücklicherweise gibt es bei dieser Konstellation einige DRG`s (z.B. O02Z) für die keine Bewertungsrelationen bei Hauptabteilung mit Beleghebammen hinterlegt sind.
    Für 2004 soll es die Regel geben, dass bei diesen Fällen dann die Bewertungsrelation für die Hauptabteilung verwendet wird. Wie ist das für 2003 geregelt oder muss jeder Einzelfall mit der zuständigen Krankenkasse verhandelt werden?
    Es muss doch schon Krankenhäuser mit Beleghebammen geben, die nach DRG abrechnen. Über jede Hilfestellung freut sich

    D. Littkemann
    Medizin Controller

    Hallo,
    Nun ja - wird das wirklich so einfach werden? Bei Gesprächen mit Leistungsabteilungen der Krankenkassen wurde die Meinung geäußert, dass die Regelung des alten Fallpauschalensystems (die 3 Behandlungstage vor Geburt zählen mit zur Fallpauschale) auch für das DRG System gelte. Das würde bedeuten, dass bei kurzfristigen stationären Aufenthalten wegen frustraner Wehen (1-3 Tage) und dann Wiederaufnahmen innerhalb von 3 Tagen mit Geburt, evtl. nicht extra die DRG Fallpauschale für frustrane Wehen abgerechnet werden kann. Wer hat schon konkrete Erfahrungen?
    Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag
    Dr. Dieter Littkemann
    Medizin Controller

    Hallo,
    Nun ja - wird das wirklich so einfach werden? Bei Gesprächen mit Leistungsabteilungen der Krankenkassen wurde die Meinung geäußert, dass die Regelung des alten Fallpauschalensystems (die 3 Behandlungstage vor Geburt zählen mit zur Fallpauschale) auch für das DRG System gelte. Das würde bedeuten, dass bei kurzfristigen stationären Aufenthalten wegen frustraner Wehen (1-3 Tage) und dann Wiederaufnahmen innerhalb von 3 Tagen mit Geburt, evtl. nicht extra die DRG Fallpauschale für frustrane Wehen abgerechnet werden kann. Wer hat schon konkrete Erfahrungen?
    Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag
    Dr. Dieter Littkemann
    Medizin Controller

    Hallo Herr Kilian,

    auch wir haben uns die Mühe gemacht und unsere ca. 14.500 Behandlungsfälle nach Wiederkehrern durchforstet.
    Dabei haben sich in dieser detektivischen Kleinarbeit (hat nahezu 2 Wochen gebraucht) mehrere Gruppen von Wiederkehrern dargestellt: 1.geplante Wiederkehrer wie z.B Chemotherapien, 2. u. 3. geplante Wiederkehrer zur OP, die nach Primärdiagnostik in der Inneren Abteilung nicht sofort operiert werden konnten (differenziert nach Wiederaufnahme in oder oberhalb der OGVD der primären/diagnostischen DRG, 4. u. 5. Aufnahme wegen frustraner Wehen und anschließend Aufnahme zur Geburt (diese unterteilt in eine Gruppe Wiederaufnahme zur Geburt 1-3 Tage n. Entlassung und Wiederaufnahmen >3Tage n. Entlassung- sozusagen die alte Abrechnungsregel), 6. Verlegungen/Wiederkehrer zur kardiologischen Diagnostik/Intervention und Rückverlegungen und 7. die tatsächlichen Wiederkehrer nach Komplikationen. So kommen wir auch auf 7 unterschiedliche Gruppen von Wiederkehrern.
    Die ganze Mühe war aber umsonst, da in den Verhandlungen bzw. bei der Aufstellung der AEB, die Kostenträger hier in Westfalen Lippe eine Wiederkehrerquote für 2003 gänzlich ablehnen. Hätte ja den Basisfallwert hochgetrieben.
    Es wäre daher interessant, ob Sie bei ihren Verhandlungen Wiederkehrer zugestanden bekommen haben?
    Ihre obigen Äußerungen verstehe ich so, dass sie ihre geplanten Wiederkehrer mit einer neuen DRG abrechnen auch innerhalb der OGVD - oder habe ich da was falsch verstanden?

    Gruß Dieter Littkemann
    Medizin Controller

    Hallo Herr Konzelmann,

    zum Ersten weiß ich nicht was Sie mit Beispiel 10 DKR 0201b meinen. Weder in DKR 2002 noch DKR 2003 gibt es ein Beispiel 10 0201b DKR 2003 paßt auch irgendwie nicht.
    Die Codierung beim ersten Aufenthalt in Krankenhaus A ist unstrittig. Angina pectoris vor KHK. Ich meine ,beim zweiten Aufenthalt in Krankenhaus A sollte die Haupt-Diagnose weiterhin Angina pectoris vor KHK sein. Die Instabile Angina pectoris in Verbindung mit der KHK führte zur Operation und Nachbehandlung auch wenn Krankenhaus B nur die KHK verschlüsselte.

    Gruß D. Littkemann

    Hallo Forum,

    die Frage was die Hauptdiagnose(HD)bei Vorliegen von Angina pectoris und KHK ist, wird in den Kodierrichtlinien eigentlich beantwortet.
    Meine Frage lautet, ob die Angina pectoris auch bei folgender Konstellation die HD bleibt.

    Krankenhaus A nimmt Patienten mit Instabiler Angina pectoris und KHK auf.
    ICD I20.0 HD und ICD I25.11
    Nach Stabilisierung des Patienten (bei Verlegung keine Angina pectoris mehr) Verlegung nach Krankenhaus B. Die dort durchgeführte Diagnostik und Therapie ergibt eine 3 Gefäßerkrankung und es wird ein 3fach ACVB angelegt. Die dortige Aufnahme und Entlassungsdiagnose ist I25.11 plus der Prozeduren.
    Es erfolgt die Verlegung des Patienten nach Krankenhaus A. Dort Nachbehandlung nach ACVB OP. Nebendiagnosen ICD Z48.8 und Z95.1 (Nachbehandlung nach chir. Eingriff und Vorhandensein von kardialem Bypass)
    WAS IST JETZT UNSERE HAUPTDIAGNOSE? Die ANGINA PECTORIS gefolgt von KHK oder nur die KHK wie von Krankenhaus B kodiert?

    Vielen Dank für Eure Antwort

    Dieter Littkemann, Chirurg, Medizin Controller

    Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten. Es ist schön, dass es dieses Forum gibt und man/frau sich austauschen kann. Als Einzelkämpfer gegen die Krankenkassen und den MDK ist man schon mal schnell frustriert und ausser mit dem stummen Partner "Deutsche Kodierrichtlinien" hat man keinen, mit dem man solche Probleme diskutieren kann.

    Gruß Dieter Littkemann
    Medizin Controller St.-Vincenz Krankenhaus Datteln

    Hallo Forum,

    ich bitte um eure Mithilfe zu der richtigen ICD Kodierung. Bei dem Patientenfall wurde eine Mammaaugmentation rechts nach Amputation bei Carcinom durchgeführt. In gleicher OP Sitzung wird linksseitig zur Anpassung der Brustgröße eine Mammareduktionsplastik durchgeführt.
    Bis zum Abschluß der Carcinombehandlung kodieren wir das Karzinom als Hauptdiagnose. Der Brustaufbau gehört u.E. noch zur Carcinombehandlung. Wie ist der Eingriff an der gesunden Brust zu kodieren? Auch mit C50 und Z90.1 oder mit N62 Mammahyperplasie.

    Viele Grüße aus Datteln wo ich jetzt bei sonnigem Herbstwetter in den Feierabend gehe.

    Dieter Littkemann
    Medizin Controller St.-Vincenz Krankenhaus Datteln

    [quote]
    Original von DBahlo-Rolle:

    das "Problem" O80 kann mann auch anders angehen.
    Ich habe unseren Gynis einen Kodierung an die Hand gegeben, die ohne O80 auskommt (nur bei ambulanten Entbindungen und bei echten Spontanentbindungen ohne Komplik. ist die Ziff. noch erforderlich)und die Komplikationen als HD nimmt. Das wurde an dem 2.Quartal so gemacht. Das erste Quartal mußte korrigiert werden, und jetzt nur noch wenige (<10) Fehler-DRG`s. Ein Tip - schauen Sie mal in die DRG O65 rein, da sind auch noch mit unter Geburten vergraben!

    Hallo Herr/Frau DBahlo-Rolle,

    ich habe mal versucht Ihre genannte Kodierhilfe nachzuvollziehen. Es erscheint mir aber schwierig bis unmöglich, vor allem unter dem Gesichtspunkt der jetzt noch gültigen Abrechnung nach Fallpauschalen. Sie können ja evtl. mit Ihrer Kodierung Fehler DRG`s vermeiden, aber nach Kodierrichtlinien mit der richtigen Hauptdiagnose und Reihenfolge zu kodieren erscheint mir unmöglich. Vielleicht hätten sie mal ein Beispiel und könnten Ihre Kodierhilfe ins Netz stellen oder mir eine Mail senden.
    Mein derzeitiges Problem ist, wie mache ich aus 600 Geburten (kodiert nach Bundespflegesatzverordnung) einen validen Datensatz (nach DRG Richtlinien)für die §21 Übermittlung. Hat jemand eine Idee? Als Beispiel: alle Frühgeburten sind mit o60 als Hauptdiagnose kodiert (System SAP R3)und der Grund für die Frühgeburt (Hauptdiagnose nach DKR) steht irgendwo in den Nebendiagnosen an 2. bis 9. Stelle ohne als Hauptdiagnose nach DKR gekennzeichnet zu sein.

    Gruß aus Westfalen

    Dieter Littkemann, Medizin Controller