Beiträge von okidoci

    Guten Tag,


    Dehydratation geht nicht als HD, da der Harnwegsinfekt die Ursache ist und behandelt wird.

    Bezüglich des Ulcus muss man sich fragen, ob der Pat. allein wegen des Ulcus auch stationär aufgenommen worden wäre. Da hätte der MDK wahrscheinlich auf primäre Fehlbelegung begutachtert, weil das ja ambulant gemacht werden kann... Die Aufnahme wurde sicherlich durch den HWI ujnd die Exsikkosen mit Eintrübung hervorgerufen. Es sei denn das Ulcus war so infiziert, dass es Fieber und somit ebenfalls diesen Zustand veranlassen konnte...

    mfg

    Hallo,
    es zeigt sich mal wieder, dass die Kassen Sozialgerichtsverfahren scheuen, weil sie letztendlich keinerlei Interesse an einer wirklichen Klärung strittiger Fragen haben.
    Außerdem sollte sich der MDK mal drum kümmern, wer es da immer noch schneien lässt, obwohl in wenigen Tagen Frühlingsanfang ist. ... :)

    Grüße aus Hessisch Sibirien

    Guten Abend,

    meine langjährige (>30 Jahre) ärztliche Erfahrung hat mich gelehrt, dass eine Besserung trotz der im Nachhinein festgestellten "in-vitro-Resistenz" stattfinden kann, auch wenn vermeintlich nicht wirksame Antibiotika gegeben werden. Da es manchmal einige Tage dauert, bis eine Testung definitiv vorliegt, kann das schon mal passieren (und ist früher mit den nicht so effektiven Methoden öfters passiert). Vom klinischen Erfolg her stelle ich dann die Antibiose nicht um. Ein Aufwand zum Nachweis von Keimen ist entstanden, daher kodierbar. Wenn wir einen Krebs feststellen, den wir mangels Fachabteilung nicht behandeln können (z.B. ein Nierenzellkarzinom - wir haben keine Urologie), können wir ja auch selbstverständlich die Diagnose kodieren, alles andere wäre ja völlig widersinnig.

    Grüße aus dem Scheechaos

    Guten Abend,

    ich habe inzwischen überwiegend gute Erfahrungen mit den Krankenkassen-Sachbearbeitern im direkten Dialog. Sie scheinen dem gesunden Menschenverstand inzwischen zugänglicher zu sein als viele MDK-Gutachter. In der Regel müssen wir aber auf die Aufwandspauschale verzichten, was bei einem korrekt abgegebenen Gutachten nicht der Fall wäre, von daher ist die Frage, ob man den Gutachter für diese 300 Euro in Regress nehmen kann, wenn ein offensichtlich fehlerhaftes Gutachten abgegeben wird.

    Grüße aus fast eingeschneit...

    Guten Abend,

    wir haben hier einen 30-jährigen jungen Mann mit schwerer Multibehinderung, u.a. blind und taub und sehr unruhig, zur Behandlung der Unruhezustände stationär aufgenommen.

    Wie ist da die richtige Diagnosestellung? P35.0 bedeutet ja ausdrücklich Versorgung des Neugeborenen und lässt sich so nicht vertreten.

    B06.0 erscheint mir auch nicht richtig, da der Mann ja keine Röteln hat.

    F07.8 erscheint mir am logischsten, aber da sind dann die Röteln nicht mit drin.

    Es muss doch einen spezifischen Code für diese (durchausleider nicht unbekannte) pathologische Entität geben?? Finde aber im Kodip nichts und auch nicht im systematischen Verzeichnis, weder unter F07.* noch unter Röteln.

    Hat jemand eine Idee?

    Vielen Dank!

    Guten Abend,


    "R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit infolge Vernachlässigung der eigenen Person" kann nicht Hauptdiagnose bei Dementen sein. Demente vernachlässigen sich nicht, denn zur Vernachlässigung gehört, dass man auch anders könnte. Das ist bei Dementen nicht der Fall. Und diese "Vernachlässigung" wird ja auch nicht behandelt, weil sie nicht behandelbar ist. Zu einer Behandlung gehört ein zumindest potenziell erreichbares Behandlungsziel, und es ist nicht vorstellbar, dass eine Dementer durch welche Therapie auch immer die postulierte "Vernachlässigung" aufgibt, da es einfach absehbar nicht geht. Daher wird die Vernachlässigung auch nicht behandelt. Behandelt wird auch nicht die Schluckstörung, jedenfalls nicht in der Hauptsache. Behandelt wird das Defizit an Flüssigkeit, Nahrung und Energiezufuhr.

    Davon abgesehen gehören Einstellung der Flüssigkeits-, Nahrungs- und Energiezufuhr zum Sterbeprozess am Ende des Lebens. Die im letzen Post von Wurmdobler erwähnte PEG-Anlage ist bei Dementen in diesem Stadium kontraindiziert, da nach inzwischen seit 10 Jahren bestehender Erkenntnislage der Patient keinen Nutzen davon hat, der die potenziellen Gefahren rechtfertigt. Es gibt keine Evidenz, dass ein Dementer im Endstadium durch eine PEG_Sonde länger oder besser lebt (im Gegenteil) oder dass es zu weniger Aspirationen kommt.

    Guten Abend,

    der ICD-10 gibt (zur Abwechslung mal) klare Auskunft:


    Akute Intoxikation [akuter Rausch]


    Ein Zustandsbild nach Aufnahme einer psychotropen Substanz mit Störungen von Bewusstseinslage, kognitiven


    Fähigkeiten, Wahrnehmung, Affekt und Verhalten oder anderer psychophysiologischer Funktionen und Reaktionen.


    Die Störungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den akuten pharmakologischen Wirkungen der Substanz


    und nehmen bis zur vollständigen Wiederherstellung mit der Zeit ab, ausgenommen in den Fällen, bei denen


    Gewebeschäden oder andere Komplikationen aufgetreten sind. Komplikationen können ein Trauma, Aspiration von


    Erbrochenem, Delir, Koma, Krampfanfälle und andere medizinische Folgen sein. Die Art dieser Komplikationen hängt


    von den pharmakologischen Eigenschaften der Substanz und der Aufnahmeart ab.


    Der Sopor ist da also mit inbegriffen, und die F10.0 ist die spezifischere Kodierung im Vergleich zu R40.1. Der MDK hat nicht immer unrecht. Und natürlich besteht bei Bewusstseinsstörung auch eine Indikation zur Überwachung. Diese sollte man dann auch mit OPS 8-930 dokumentieren.

    Guten Abend,

    wenn die Nebendiagnosen dazu geführt haben, dass der Pat. stationär genommen werden muss anstatt ambulant, dann haben diese ND damit das Patientenmanagement doch beeinflusst, u.a. dass im Rahmen der Aufnahme eine weit umfangreichere körperliche Untersuchung, labor, EKG, evtl. Röntgen, pflegerische Aufnahme, RR-Kontrollen etc. gemacht werden als sonst bei ambulanten pat.