Beiträge von okidoci

    Hallo,

    das ganze beweist das was ich immer wieder postuliere: DRG und ICD sind nicht in der Lage, die komplexen pathogenetischen Mechanismen internistischer Erkrankungen eindeutig abzubilden. Wie auch? DRG sind ein wirtschaftliches Kalkulationssystem, das mit medizinischen Sachverhalten nur am Rande zu tun hat. Man sehe sich nur manche Einordnungen an, z.B. wird eine Blutungsanämie D62 in der DRG zu einer Erkrankung der Erythrozyten ?( ! Und die ICD waren ja ursprünglich eine Klassifizierung von Todesursachen. Auch da gibt es doppelte und mehrfache Möglichkeiten der Codierung, wie wir sehen. Das wäre alles halb so wild, wenn sie nicht in unterschiedliche DRG führen würden und dann Streit entsteht, der ganze Heerscharen von MDK-lern ernährt, aber keinen einzigen Patienten gesund macht. Wie soll so etwas funktionieren, wenn man Wirtschaftler dran lässt, die können ja nicht mal richtig in ihrem eigenen Gebiet die Dinge im Lot halten, siehe Griechenland.

    Guten Abend,

    die Kassen schreibt eigentlich meistens (sinngemäß): Wir habe das Gutachten vorliegen und schließen uns dem Gutachten an.... und dann kommt das Gutachten in der Anlage.

    Wenn die Kasse mit dem GA nicht einverstanden ist, sollte sie das richten, bevor sie so etwas ans Krankenhaus schreibt, oder zumindest: es liegt das GA vor, aber wir sind damit nicht einverstanden und haben ein neues GA in Gang gesetzt, spätere Mitteilung folgt. Was aber nicht geht, ist zu schreiben "wir schließen uns an" und dann wochen später zu schreiben "ätsch, doch nicht."

    Hallo liebes Forum,

    wir haben ein Gutachten bzgl. Fallzusammenlegung gewonnen und die DRG hat sich in beiden Fällen nicht verändert. Daraufhin haben wir die 300 Euro in Rechnung gestellt. Nun kommt vom MDK eine erneute Anforderung der Patientenakte. Nach Rücksprache mit dem MDK hat die Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Ist das korrekt... ?(

    Eine schöne Adventszeit


    Hallo,

    also offensichtlich hat die Kasse das Gutachten ja an Sie weitergegeben, warum sonst können Sie die 300 Euro in Rechnung stellen. Ob sie dann im Nachhinein nochmal einen Widerspruch einlegen kann, weiß ich nicht. Von der Logik her würde ich nein sagen, denn sie hatten das GA ja in der Hand. Da müssen die halt ihre internen Abläufe überprüfen und so ein GA gar nicht erst rausgeben. Und die 6-Wochen-Frist ist ja ebenfalls abgelaufen.

    Hallo Forum,

    mein Problem:

    Patientin kommt wegen zunehmender Dyspnoe NYHA III bei vorbekanntem kombiniertem Aortenvitium.
    Echobefund: Normal weiter linker Ventrikel mit guter systolischer Pumpfunktion. Konzentrische Hypertrophie. Kein Anhalt für diastolische Funktionsstörung. Linker Ventrikel soweit beurteilbat normal groß. Normale RV-Funktion
    Herzkatheter: Kombiniertes Aortenvitium mit führender hochgradiger Stenose. Koronare 2-Gefäßerkrankung mit hochgradiger Stenose der LAD/Ramus diagonalis/RCA mit guter LV-Pumpfunktion
    Medikamente: Digitoxin, ASS 100, Atorvastatin, neu dazu Nebivolol
    Verlegung zum Aortenklappenersatz und ACB-Operation

    Kann ich eine I50.13 kodieren? Falls ja, HD I50.13 oder I35.2?

    Liebe Grüße
    Dia

    Hallo,

    hier denke ich die I35.2 als HD, ND I25.12. Über die Herzinsuffizienz lässt sich philosophieren. Ich meine ja. Denn es ist zwar eine normale Funktion beschrieben, die aber reicht eben angesichts der Aortenstenose nicht aus und daher ist das Herz insuffizient, und der Pat. hat entsprechende Beschwerden. Das Aortenvitium dürfte die Hauptursache der Beschwerden sein, die KHK mag ihren Teil beitragen, wenn sie aber relevant wäre, müsste irgendeine Kontraktilitätsstörung vorliegen.

    Im Übrigen erscheint mir ein solcher blander LV-Funktionsbefund suspekt. Das erhebliche Vitium kann dann noch nicht lange bestanden haben. Hat der Pat. vielleicht eine Endokarditis?

    Hallo,


    Zitat

    Die Stenose hat doch wohl das Patientenmanagement in erheblicher Weise beeinflusst oder sehen sie in der Veranlassung und Vereinbarung einer OP keine therapeutische Maßnahme? Auf den Aufwand kommt es bei den ersten Punkten gar nicht an, der steht nur beim dritten Punkt!


    es ist ja nicht nur Verlegungsmanagement. Sie werden ja wohl auch mit dem Pat. die Indikation, Chancen und Risiken zum operativen Eingriff besprechen, und das ist sicher ein erhöhter Aufwand an Betreuung, im Gegensatz zu einer Entlassung, wenn der Pat. nicht operiert werden soll.

    Hallo merguet,

    da sind Sie nicht der Einzige, der drüber gestolpert ist.

    Als ich heute morgen mydrg öffnete, fand ich unter "Neuigkeiten" folgende Meldung:

    Noch unveröffentlichter AOK</ACRONYM>-Krankenhausreport 2013 sieht zwei Drittel der Operationen als medizinisch unbegründet an (Spiegel).


    AOK - Demografie - Fallzahl - Gesundheitspolitik - Indikationsstellung - Krankenhausbehandlung - Mengensteuerung - OP-Quote - Verguetungssystem

    Da ist also auch der Redakteur oder Lektor oder wer auch immer von mydrg reingefallen.

    Tatsächlich heißt es auch nicht, dass 2/3 der zusätzlichen OP unbegründet sind, sondern dass nur 1/3 durch medizinischen Fortschritt und Demografie erklärbar sind. Über die anderen 2/3 wird nichts gesagt. Was "medizinischer Fortschritt" heißt, wird nicht definiert: neue Methoden, die es vorher nicht gab, oder aber auch neue Erkenntnisse, die dazu führen, das heute Operationen gemacht werden, wo sie früher als nicht indiziert angesehen werden konnten.

    Das alles ist doch politisch. Die DRG setzen, da sind sich wohl alle einig, Fehlanreize. Nicht zu operieren wird mit Punktverlust bestraft. Und den kann sich heute keiner leisten. Die privaten Träger machen - nicht nur, aber sicher auch - Gewinn dadurch, dass sie alles ausschöpfen was geht, im Zweifel also pro OP. Als Mitarbeiter in einem kommunalen Haus habe ich da - noch - mehr Freiheiten, meine Patienten neutral zu beraten und auch mal abzuraten. Der der sich mit am meisten darüber beschwert, der "Herr der Fliegen" und Ullas Beiflüsterer, er sitzt im Vorstand eines Gesundheitskonzerns und hat am Wenigsten das Recht, sich da so weit aus dem Fenster zu lehnen. Er würde am liebsten alles der Privatisierung und damit dem Gewinnstreben der Konzerne unterwerfen. Wenn das letzte kommunale Haus kaputtgemacht ist und Rhön, Fresenius, Asklepios und wie sie alle heißen die letzte Klinik und das letzte MVZ übernommen haben, wenn der letzte Euro aus der Bevölkerung und aus den Mitarbeitern rausgesaugt wird, wird man sich nach den Häusern in öffentlicher und/oder kirchlicher Trägerschaft noch sehnen!

    Hallo,

    für private Leistungen ist der Patient zahlpflichtig. Wenn er dann nicht alles von seiner Versicherung zurückbekommt, ist es natürlich ein Problem, ihn von Seiten des Krankenhauses zu verklagen, denn erstens kommen Kosten auf das KH zu, wenn der Pat. zahlungsunfähig ist, bleibt das KH sogar auf den eigenen Anwaltskosten sitzen. Zweitens ist es für den Ruf des Hauses nicht förderlich, wenn sich herumspricht, dass es seine Patienten verklagt. Andererseits kann man sich aber auch nicht alles gefallen lassen, denn dann geht der Ruf in die andere Richtung, d.h. es spricht sich herum, dass man Leistungen beanspruchen kann ohne sie bezahlen zu müssen.

    Hallo,

    tatsächlich.. dabei hatten wir gerade in der letzten Fortbildung am Mittwoch einen Fall von Wallenberg-Syndrom. Um ehrlich zu sein habe ich geguttenbergt, und bei der Bearbeitung wahrscheinlich versehentlich den Wallenberg gelöscht..... Aber ich habe zumindest ja meine Quelle angegeben, aus der ich geklaut habe....

    Jedenfalls zeigt diese Fülle an Syndromen, dass nur die Codierung der einzelnen Ausfälle zusätzlich zum "Hirnstammsyndrom" die Diagnose komplett abbildet.

    Guten Abend,


    ich hatte wie gesagt die genauen ICD und OPS nicht, von daher war das mit "weglassen" ein bisschen ein Schuss ins Blaue.

    "Hirnstammsyndrom" ist ja keine klar umschriebene Entität und kann je nach Lokalisation unterschiedliche Symptome bzw neurologische Ausfälle hervorrufen, von daher ist die Codierung der einzelnen Ausfälle m.E. gerechtfertigt. Es gibt nicht "das Hirnstammsyndrom", sondern allenfalls "ein Hirnstammsyndrom.

    Hier aus Wikipedia eine kleine Auflistung der verschiedenen Syndrome:


    gute Nachtruhe