Beiträge von okidoci

    Hallo dagpow,

    ich hab es über den Webgrouper der Uni Münster laufen lassen, das Hirnstammsyndrom gibt 2 CCL Punkte die DRG bleibt bei B70F, allerdings ohne irgendwelche zusätzlichen Diagnosen. Das muss dann an den zusätzlichen Diagnosen liegen, da würde ich gerne wissen was Sie genau codiert haben.

    Die selektive Thrombolyse beamt Sie aber aus den Schlaganfall-DRG raus in B20.- (Kraniotomie). Und da spielt der CCL tatsächlich die von Ihnen beschriebene Rolle. Unter den zu vermutenden Umständen haben Sie ja wahrscheinlich auch noch einen neurologische Komplexbehandlung auf eine Stroke-Unit durchgeführt?

    Da muss ich dem MDK diesmal Abbitte tun, zumindest was die Möglichkeit einer Kostenreduktion betrifft.

    Trotzdem kann ja eine Hirnstammsymptomatik die unterschiedlichsten Defekte hervorrufen, und von daher halte ich es für gerechtfertigt, diese einzeln aufzuführen. Notfalls muss man halt die G46.3 weglassen, wenn man die Symptome einzeln beschreibt.??

    Kalt und Sonne!

    Guten Abend,

    der Erreger bringt doch u.U. zusätzlich CCL-Punkte, wieso dann leider? Dann könnten Sie ja sogar die Bronchopneumonie damit "verteidigen". Ob tatsächlich eine Stauungspneumonie vorlag, in dem Sinne dass der Pathologe eine durch vermehrte Blutfülle entstandene Entzündung feststellt, ließe sich ja nur durch eine Obduktion feststellen, um die Ihr Patient hoffentlich herumgekommen ist. Die Tatsache, dass da Bakterien nachgewiesen wurden, spricht m.E. dafür, dass nicht nur eine Stauung, sondern ein bakterieller Infekt die Entzündung hervorgerufen hat, die damit einer Pneumonie nach j18.- plus Erreger! oder J15.- entspricht.

    Ich kenne das Definitionshandbuch nicht auswendig, aber wenn wirklich die Stauungspneumonie "nichts wert" ist im Gegensatz zur Bronchopneumonie, obwohl der Aufwand in etwa vergleichbar ist, dann ist das mal wieder eine der üblichen Verrücktheiten dieses Systems. Absolut gleiche Entitäten können je nach - jeweils absolut vertretbarer - Kodierung ganz unterschiedliche Gruppierungsergebnisse zeitigen.

    Wie auch immer, wenn Sie den Erreger als ! dazu codieren (und das müssen Sie sogar laut DKR!) dann bekommen Sie die 3 Punkte wahrscheinlich wieder, die Ihnen durch die J18.2 "verloren" gehen.

    Und nicht evtl. Pleuraerguss vergessen!

    Guten Abend,

    es ist nur interessant, dass die/der Gutachter des MDK, die/der sich ja eigentlich ausschließlich mit solchen Dingen beschäftigt, nachdem er sich aus der wirklichen Arbeit mit und der Verantwortung für die Patienten rausgemogelt hat,(zum Glück für die Patienten?) nicht einmal das bisschen weiß was er dann noch wissen müsste.

    Hallo Einsparungsprinz,

    ich hatte neulich eine Anfrage, die kam nicht von der Kasse sondern von so einer Stelle die von der Kasse beauftragt war und anscheinend für mehrere kleinere Kassen zuständig ist. Kann so etwas sein? Ich habe sogar mit denen telefoniert, und sie sagten, sie seien von der Kasse beauftragt, Rechnungsprüfungen durchzuführen und ggf. den MDK einzuschalten.

    Guten Abend,

    das Stauungsinfiltrat ist am ehesten tatsächlich mal eine medizinische Diagnose, und irgendwie ein bisschen eine Interpretationsfrage.

    Es könnte Probleme geben mit HD/ND-Einstufung: Ist die Herzinsuff. HD oder die Pneumonie? Wenn beides von Beginn an da war, ist das zu wählen, was die meisten Ressourcen verbraucht hat. Sieht man die Pneumonie nur als Folge der Herzinsuff., könnte man auch J17.8* erwägen. Hat man dann aber Erreger, dann erwischt einen die Zweigleisigkeit des Systems, denn entweder zusätzliche !-Diagnose zu i50.4 und J17.8* oder eben gleich z.B. j15.x. Schon irgendwie verwirrend.

    Guuuten Aaabend,

    vielleicht sollen alle mal den Ball etwas flach halten. Ich hab auch am Anfang mal nicht gegrüßt und wurde dafür getadelt, habe den Tadel angenommen, und damit gut. Wenn die Begrüßung wirklich beim Redigieren verschwunden ist, dann kann doch jeder damit leben, aber da braucht man auch nicht so angesäuert :cursing: zu reagieren, wenn man drauf aufmerksam gemacht wird.


    Zitat

    Seien wir mal ehrlich, dass hier ist ein Internetforum und kein perfekt orthographisch korrekter Brieftaustausch mit Prof. Schlaumeier.

    und vielen Dank für die Nich-Beantwortung meiner Frage.

    Und in diesem Forum duzen wir uns halt nicht, ich habe mit beiden Umgangsformen kein Problem und mache die Dinge halt so wie es üblich ist. Da bricht doch wirklich keinem ein Zacken aus der Krone.

    Guten Abend,

    nach m.E. müssen alle ICD und OPS angegeben sein, die Grundlage der Gruppierung sind, und natürlich muss eine Rechnung bei Arztwahlpatienten jede abgerechnete Arztleistung enthalten, sogar mit GOÄ-Ziffer und Erklärung und den Steigerungssatz (bis 2,8fach, bei bis 3,5fach dann mit Erklärung warum teurer!)

    Oder war Ihre Mutter nicht als Wahlarzt-Pat. aufgenommen? man kann auch als Selbstzahler es so machen, dass man lediglich allgemeine Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt. Da wird dann nicht jede Leistung aufgeführt, ist aber auch nicht nötig, da sie nicht für die Bezahlung relevant ist.

    Auf jeden Fall haben Sie bzw. die Mutter das Recht, die Rechnung zu überprüfen, und das geht nur mit allen abgerechneten Ziffern.

    Wenn Sie diese haben, fragen Sie doch nochmal nach. Dann erst kann man ja reklamieren. ich würde persönlich dorthin gehen und fragen, wie man zu den einzelnen ICD- und OPS-Ziffern gekommen ist.

    Bevor man diese Informationen hat, wird man nicht Stellung nehmen können. Die Ermittlung der DRG-Zahl ist ja so kompliziert, dass es ohne einen Grouper nicht geht. Da können kleine Details große Änderungen bewirken, andererseits riesige Unterschiede keine Wirkung entfalten, je nach der jeweiligen Konstellation.

    Hallo,

    es ist das übliche internistische und insbesondere geriatrische Kaskadenproblem, d.h. die übliche Multimorbidität mit den allfälligen multidimensionalen Krankheitskaskaden. Und für die sind die relativ ein- maximal zweidimensionale DRG-Denkweisen nicht geeignet. Daher ist das mit den konkurrierenden Diagnosen - der behandelnde Arzt stellt fest, welche die ressourcenverbrauchsintensivste Diagnose war - sinnvoll.

    Der Diabetes ist eine Krankheit, kein Symptom. Und sie wird behandelt. Und sie besteht bei Aufnahme und führt zur Aufnahme. Der HWI ebenfalls. Ein unkomplizierter HWI muss gar nicht stationär behandelt werden. Übliche Antibiose 3-max 5 Tage. Urin- und BB-Kontrolle, evtl. Krea. Ein entgleister Diabetes erfordert frequente BZ-Kontrollen, dazu Elektrolyte, SBH, Krea, Anpassung Insulingaben etc. und dürfte auch eine längere Behandlunghsdauer erforderlich machen. Daher ist für mich die E11.x1 die richtige HD.

    Nach der Logik von Th_Günther müsste ich ja auch beim Herzinfarkt nur KHK codieren, da das die zugrunde liegende Erkrankung ist.

    Schönen Nieselregentag noch (Schnee im Schwarzwald!)

    Guten TAg,


    Vielleicht wurden hier Hilfskräfte rekrutiert...Callcenter...


    Ist so etwas legal? Sensible Sozialdaten an Callcenter weitergeben? Deren MA wissen dann ja, dass jemand seine Rechnung nicht bezahlt hat.....Haben die Versicherten zugestimmt? Privatabrechnungen über ein Unternehmen durchführen zu lassen geht auch nur mit Einwilligung der Versicherten.

    Hallo,

    K70.3 führt wie K70.4 in H62B (hier ohne Berücksichtigung von ND). Die Diskussion ist daher zumindest was DRG betrifft etwas akademisch. Sie zeigt aber die Unschärfen, die der ICD-Katalog teilweise hat, da manche Entitäten gar nicht richtig oder nur durch Zukodieren von anderen Codes abgebildet werden (z.B. tachycardes Vorhofflimmern), andererseits bestimmte Dinge durch unterschiedliche Kodes abbildbar sind, was dann unvermeidlich zu Streitereien mit Kassen und MDK führt, wenn diese dann in unterschiedlich DRG führen (da wird z.B. häufig gefordert, die Herzinsuffizienz mit dem unspezifischen Code I50.9 zu codieren, der keine CCL-Punkte gibt.