merguet: da ich jetzt eine schnelle Einigung auf kurzem Dienstweg erzielen konnte, habe ich nicht weiter nach einem Urteil gefragt. Falls diese große Kasse das in Zukunft wieder so praktizieren sollte, werde ich aber auf Informationen zur Rechtslage, die ein solches Vorgehen begründen, bestehen.
Hallo zusammen,
wir haben das Begehren "der großen Kasse" und des zugehörigen MDK durch einen einfachen Passus in unseren Antwortschreiben zunächst einmal beantwortet:
Im Hinblick auf die ihrerseits vorgenommene Fristsetzung zum Versand von Unterlagen weisen wir darauf hin, dass wir für eine in dieser Form einseitig gesetzte Ausschlussfrist in Übereinstimmung mit dem Urteil des SG Hannover vom 01.03.2013, AZ S 2 KR 575 / 12 keine Rechtsgrundlage sehen.
Wir empfehlen daher, bei Unterlageneingang nach der von Ihnen einseitig gesetzten Frist das Prüfverfahren fortzuführen.
Bisher folgen beide dieser Mitteilung brav...