Beiträge von w.hellekamps

    merguet: da ich jetzt eine schnelle Einigung auf kurzem Dienstweg erzielen konnte, habe ich nicht weiter nach einem Urteil gefragt. Falls diese große Kasse das in Zukunft wieder so praktizieren sollte, werde ich aber auf Informationen zur Rechtslage, die ein solches Vorgehen begründen, bestehen.


    Hallo zusammen,

    wir haben das Begehren "der großen Kasse" und des zugehörigen MDK durch einen einfachen Passus in unseren Antwortschreiben zunächst einmal beantwortet:
    Im Hinblick auf die ihrerseits vorgenommene Fristsetzung zum Versand von Unterlagen weisen wir darauf hin, dass wir für eine in dieser Form einseitig gesetzte Ausschlussfrist in Übereinstimmung mit dem Urteil des SG Hannover vom 01.03.2013, AZ S 2 KR 575 / 12 keine Rechtsgrundlage sehen.
    Wir empfehlen daher, bei Unterlageneingang nach der von Ihnen einseitig gesetzten Frist das Prüfverfahren fortzuführen. :!:


    Bisher folgen beide dieser Mitteilung brav... :D


    Hallo zusammen,

    Ist es nicht letztlich so, dass der Patient das KH auf eigenen Wunsch - und sicherlich gegen den Rat des Arztes - verlassen hat? In solch einem Fall hilft nur eine ordentliche Dokumentation und der Gedanke an eine Verknüpfung sollte sich erübrigen.
    Eine Komplikation als Grund für die Fallverknüpfung zu wählen ist hier sicherlich schlicht falsch, ein Fallsplitting käme nur dann in Betracht, wenn dem KH hier "Vorsatz" nachzuweisen wäre.

    Insgesamt kann ich mich nur fimuc anschliessen: So ist das halt...

    Gruß

    W.Hellekamps

    Hallo NV,

    das Phänomen kenne ich aus unserem KIS (Siemens CareCenter) genauso, allerdings nicht in dieser Größenordnung:

    Bei DRG-Fällen mit mehreren Aufenthalten ( Wiederaufnahmen ) wird hier jeweils die erste Aufnahmenummer im §21-Datensatz angezeigt, während es in den internen Auswertungen die letzte Fallnumer ist. Das macht auch insoweit Sinn, als dass man bei der Internen Betrachtung meist den DRG-Erlös dem Entlassungsaufenthalt zuordnet (und der entlassenden Fachabteilung).

    In der Datenbank erscheinen zu einem DRG-Fall dann mehrere Fallnummern (Aufnahmenummern) , von denen im §21-DS die erste, in allen anderen Darstellungen die letzte übernommen wird.

    Möglicherweise wird in Orbis ja als erste Fallnummer schon die vorstationären Fallnummern gewertet? Dann käme es natürlich zu einer recht hohen Zahl abweichender Fallnummern.

    Ist aber nur eine Vermutung, die man über entsprechende Abfragen bestätigen müsste.

    Vielleicht hilfts ja weiter...

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo zusammen,

    im Zuge der Überprüfung von DRG-Fällen im Bereich der intensivmedizinischen Komplexbehandlung geht unserer Erfahrung nach der MDK dazu über, in den Fällen, in denen die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgte ( so schreibt es der MDK ) eine nicht gruppierungsrelevante Nebendiagnose zu streichen, damit die Aufwandspauschale von 300 € der KK nicht in Rechnung zu stellen ist.

    Da liegt die Vermutung nahe, dass es sich hier um ein systematisches Vorgehen handelt, dass einzig eben dem Zweck dient, die 300 €- Rechnung zu vermeiden.

    Stellt sich nun die Frage, ob diese Erfahrung auch andernorts gemacht wurde, und wenn ja, wie damit zu verfahren ist.


    Hintergrund dürfte die Entscheidung zur Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V bei falscher Krankenhausabrechnung ohne Minderung des Abrechnungsbetrages – Urteil des BSG vom 22.06.2010, Az.: B 1 KR 1/10 R sein, zu der sich RA Mohr bereits ausführlich ausgelassen hat. Sein Fazit dazu:

    In der Praxis werden die Krankenkassen den Nachweis führen müssen, dass sie bei einer korrekten Kodierung die Prüfung nicht veranlasst hätten.


    Wir erwägen ernsthaft, die Rechtmäßigkeit solchen Tuns ggf. juristisch prüfen zu lassen...

    MfG

    Hallo zusammen...hier noch ein kleiner Beitrag, bei dem mir dann doch die Luft wegbleibt...:

    Nachdem nun eine kard. Ursache der Luftnot ausgeschlossen werden kann (im Übrigen war auch BNP normal), wird die Pat. in die pneumolog. Abteilung verlegt zur weiteren Luftnot.

    hmmmpf...

    Viele Grüße

    Zu diesem - etwas älteren - Thema hätte ich eine neue Frage beizusteueren:

    Eine Patienten wurde von uns aufgenommen mit der Diagnose eines in die Blase eingewachsenen TVT-Bandes, welches zudem mit Blasensteinen \"verwachsen\" war. Kodierte Diagnosen : T98.3 - Folge von Komplikation bei chirurgischem Eingriff ; N21.0 Blasensteine ; T19.1 -Fremdkörper in der Harnblase

    Der Versuch nach Cystolithotripsie (OPS 5-570.0) das Band endoskopisch zu entfernen mißlang ( was zu erwarten war ).

    Pat.wurde entlassen. Da sie in den Niederlanden versichert ist, wird der geplante Folgeaufenthalt nicht verknüpft, sondern nur analog DRG als neuer Fall abgerechnet.

    Geplant ist nun ggf. die Entfernung mit Hilfe eines Revolixlasers, ansonsten die offen chirurgische Entfernung. OPS wird also zunächst wieder 5-570.0 mit zusätzlichem OPS 5-985 sein...

    Oder hat vielleicht jemand einen beseren Vorschlag? Die DRG L68B ist ja nun nicht gerade das, was man angesichts des Aufwandes erreichen möchte... :k_biggrin:

    Hallo zusammen,

    unabhängig von der Frage, ob die Kriterien der allseits bekannten Leitlinien nun der Weisheit letzter Schluss sind ( bzw. ob nicht doch dem behandelnden Arzt das letzte Wort gegeben ist ), habe ich ein kleines Excel-Tool entwickelt, das bei der Frage der Sepsis/SIRS-Kodierung zuweilen ganz hilfreich sein kann.

    Zur fröhlich freien Nutzung finden Sie es hier angefügt.

    Für Rückmeldung (auch zu möglicherweise noch verborgenen Fehlern ) bin ich dankbar.

    Hallo Herr Selter,

    bedeutet denn nun die unverbindliche -aber wohl doch konsentierte- Empfehlung eines Dokumentationsbogens, daß dieser unsere Dokumentation verläßlich absichert? Wenn dem so wäre, wird die Anpassung individueller Regelungen ja wohl nicht allzu lange auf sich warten lassen, womit dann eine Dokumentation in der Krankenakte in Form eines Hinweises auf Hinterlegte Standards m.E. nicht mehr ausreichen dürfte? :d_gutefrage:

    In unserem Haus erfolgte die Dokumentation bislang ohne einen hinterlegten Standard in der Patientenakte, was zuweilen einen Nachweis des Aufwandes erheblich erschweren dürfte...