Original von mhollerbach:
mit Verlaub: welcher gesetzlichen Regelung entnehmen Sie das? Ich kann eine Abgrenzung zwischen \"formalen\" und \"sonstigen\" Abrechnungsfehlern weder im SGB V noch im Landesvertrag finden. Vorgesehen ist nach § 275 SGB V \"bei Auffälligkeiten zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung\" ausschließlich die Prüfung durch den MDK - \"formal\" hin oder her!
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Moin Herr Hollerbach,
das steht im §301 (und den tech. Anlagen) irgendwo. Wenn Sie z.B. eine Rechnung per DTA übermitteln und Verlegungsabschläge nicht berücksichtigen, dann ist die Rechnung formal falsch. Und da braucht man nicht den MDK einzuschalten :d_niemals:
In dem o.g. Beispiel ist aber scheinbar gemeint, daß der Kostenträger eine andere DRG abgerechnet haben möchte. Daher mal die Frage an Nastie: Führt der Wegfall der B95.6 denn in diesem Fall in eine andere DRG? :d_gutefrage:
Wenn ja: Anfrage = Mumpitz, Anzeige Prüfung innerhalb der 6-Wochen-Frist durch den MDK i.O.
Gruß
der Bauer