Beiträge von Kodiersimone

    Hallo zusammen,

    ja so einen Fall hab ich grad auch vor mir liegen.
    Das Vorhandensein des Tracheostomas (Z93.0) wurde vergessen.
    Nun meint Kasse natürlich wir hätten den Fall natürlich \"nicht\" geprüft wenn wir \"Deppen\" vom Krankenhaus alles korrekt verschlüsselt hätten, sozusagen jede poplige anamnestische Diagnose etc.

    Bei manchen Fällen verstehe ich es, aber das sie wegen Tracheostoma nicht geprüft hätten. Schweinerei!

    Hallo zusammen,

    ich habe auch in diesem Zusammenhang eine Frage, ihr bezieht euch ja mit dem gegen ärztl. Rat in Bezug auf Komplikation oder nicht Komplikation.
    Angenommen ein Patient kommt für 2 Tage landet in der G71Z ist aber gegen ärztl. Rat gegangen.
    1 Tag später kommt er nun doch, weil er merkt ups tut doch weh. Nun kommt er in G02Z.

    Wenn ich nach dem Schema gehe (mal ungeachtet gegen ärztl. Rat) wäre:
    Innerhalb OGVD, selbe Basis DRG nein, Innerhalb 30d ja; gleiche MDC M und zweite O somit zusammenzuführen.
    Nun aber gegen ärztl. Rat, wie würdet ihr verfahren, argumentieren gibt es hierzu gesetzlich etwas??

    Ich frage deshalb, weil mich eine Kollegin nun komplett irritiert hat und auch meinte den müssten wir zusammenführen. Gegen ärztl. Rat würde nur ziehen wenn wir uns die Frage stellen ob WA wegen Kompli.

    Für eure Hilfe vielen Dank :k_biggrin:

    Hallo zusammen,

    so nun hab ich mal Zeit.
    Ich hoffe das hilft etwas.

    Zum einen Lig. rot. etwas 2-3 cm oberhalt des Absetzungsrandes nochmals mit einer Vicryl Naht umschlungen.
    Der Scheidenstumpf wird unter Extraperitonealisierung aller Stümpfe in 2 Schichten sorgfältig längs versorgt und die Lig. rot. werden seitlich links und rechts in den Stumpf eingenäht -> hierbei wird der Scheidenstumpf unter vorsichtiger nüpfung der Naht nach cranial gezogen

    Als Begründung schreiben wir immer, falls MDK meckert:
    Das dies ein abweichender Eingriff von der HE ist und der Prophylaxe eines Prolaps der Fornix vaginae dient.

    Die einzige Kasse die bei uns meckert ist die BEK. Mit der haben wir aber Fallbesprechung. Von daher.
    Die anderen Fragen auch die Fixation an, war aber bis jetzt ok.
    Habe extra vorher nochmals geschaut.

    Ein weiterer OP Bericht ist:
    Das Peritoneum wird vom Promonorium zum Scheidenstumpf in der parakolischen Rinne rechts gespalten.
    Blutstillung im Bereich Retroperitonealraums. Das Vipro Netz wird angepasst. Das Y wird am Scheidenstumpf sowohl auf der Hinterwand als auf der Vorderwand fixiert mittels 2X0 SH-Fäden. Die überschießenden Ecken werden gekappt. Das craniale Ende wird mittels 2er Etibond Fäden auf das Ligamentum latum anterior ca. 3cm unterhalb des Promontoriums fixiert. Verschluss des Peritoneums oberhalb des Netzes nach Einbringen einer Redon Drainage. Das Peritoneum wird hoch verschlossen. Nun digitale Eröffnung des Spatium recii und Darstellen der Linie Alba und des retrosymphysären Raumes. Fixierung der Linie Alba mittels 2 Etibondknüpfnähten und Durchstechung an der Cooperschen Ligament rechts und links.

    Bin leider keine Gynäkologin, denke bei diesem Thema gibt es viel zu diskutieren.

    Hallo zusammen,

    habe das alles jetzt erst gelesen.
    Ich schreibe mal die Sachen rein wie sie in unseren OP Berichten stehen.
    Suche das wenn ich es nicht vergesse am WE raus.
    Ich hoffe ihr geduldet euch noch. Ansonsten schreibt mich nochmal als Erinnerung PN an, wenn ich nicht bis spätestens Di. was reingesetzt habe. :biggrin:

    Muss aber dazu anmerken, dass jetzt diese Fixationen überall angefragt werden.
    Ich denke es muss wie bei den Adhäsionen DKR 1102a bald einen Zusatz für die Fixation her, das bei Mehraufwand dies kodiert werden kann.

    Wünsch schon mal ein schönes WE, ich geh jetzt erst mal in mein verdientes WE :sonne:

    Hallo Bruce,

    das Problem habe ich gerade heute auf den Tisch bekommen.
    Hier will MDK D70.19 statt D70.18.
    Jetzt habe ich mir mal die DKR durchgelesen in Bezug auf D009a \"sonstige\" und \"nicht näher bezeichnete\"

    Mal sehen ob ich das richtig für mich verstehe.
    .8 kann ich ja nehmen wenn ich eine spezifische Krankheit habe, die nicht unter den Nummern \"0-7\" klassifiziert sind.

    Jetzt habe ich aber auch noch weiter gelesen, dass wenn man im alphabetischen Verzeichnis des ICD schaut worunter die chemotherapieinduzierte bzw. arzneimittelinduzierte fällt das hier die D70.19 genannt wird und die dem zu folge zu nehmen ist.
    Bin mir hier aber auch nicht sicher.

    Weiterhin gibt es ja die D014d das wenn das alphabetische einen .9 Kode angibt, trotzdem zu prüfen ist ob der systematische nicht einen spezifischeren Kode ausgibt.

    Also ich bin genauso ratlos wie Bruce, ich würde ja jetzt doch für die Zukunft diese D70.19 nehmen, obwohl auch in den anderen Threads immer geschrieben wird das hier die .8 genommen wird.

    Vielleicht kann uns ja doch noch jemand weiterhelfen Bruce :d_pfeid:

    Hallo fraser,

    dieses Problem haben wir auch an unserem Haus.
    Hier werden nicht von allen aber bestimmten Kassen, die Rekonstruktionen nicht nur Mamma sondern auch Uterus, Tube etc. angefragt.

    Bemängeln kann man ja, aber ich finde wenn man vom üblichen Verfahren abweicht dürfen solche Sachen zusätzlich verschlüsselt werden.

    Wir sind bei uns leider noch nicht ganz zu einer Lösung gekommen.

    Gruß
    Simone

    Hallo zusammen,

    wir hatten auch so einen Fall mit Topotecan wenn ich mich recht entsinne.
    Hier hat der MDK uns den stationären Aufenthalt zugestimmt.
    Jedoch war die Aussage das Topotecan auch oral gegeben werden hätte können.
    Nach langem hin und her, da wir u.a. keine Begründung hatten warum
    es denn iv und nicht oral gegeben wurde haben wir das ZE gestrichen.

    Wir hatten darüber auch mit der Apotheke gesprochen, die natürlich meinte wenn schon oral, dann muss der Patient auch von der Verweildauer länger liegen da ja die orale Gabe anders ist als iv.

    Ich hätte glaub ich lieber geklagt, da ja in die Behandlung des Arztes eingegriffen wird.
    Ich musste mich unterordnen, auch weil der behandelnde Arzt letztendlich meinte man \"hätte\" auch.

    Jetzt wird bei uns natürlich auf sowas mehr geachtet.
    Also wenn dann nur mit plausibler Erklärung warum nicht oral z.b. Schluckstörung und was es da so gibt.

    Meine Meinung dazu :d_niemals: